Sitzung: 26.08.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Mitglied Leypoldt fragt nach, ob der Abriss auf dem Neumarkt ohne
Entfernung der Fundamente erfolgt ist und wie sieht es mit den Altlasten
aussieht.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs antwortet, dass es eine Vereinbarung
zwischen Herrn Schoofs und der Sparkasse gibt, auf fremdem Grundstück
(Grundstück der Sparkasse) mit einem Abrissunternehmer einen Abriss
durchzuführen. In dem Leistungsverzeichnis zu diesem Abriss ist genau
beschrieben, was abzureißen und zu entsorgen ist. U. a. ist auch beschrieben,
wie hinsichtlich der Standsicherheit des Gehweges am Neuen Steinweg und der
Platzanlage, wo der Kellerbereich des Altgebäudes gewesen ist, umzugehen ist.
Es wurde beschlossen, die Kellerwände stehen zu lassen, damit der Gehweg
des Neuen Steinweges und der angrenzende Platz statisch gesichert ist, bis neu
gebaut wird und neue Wände eingezogen werden.
Bezüglich der Frage nach Altlasten erläutert der Erste Beigeordnete Dr.
Wachs, dass er persönlich dort keine Altlasten wahrnimmt, höchsten Bauschutt.
Was Altlasten sind bemisst sich nach dem Bundesbodenschutzgesetz. Die Frage
nach Altlasten stellt sich immer dann, wenn die Stadt ein Grundstück erwirbt.
In einem Vertrag wird es eine Regelung geben zu der Frage zu möglichen
Altlasten. Dr. Wachs selber geht davon aus, dass dort keine Altlasten vorhanden
sein werden, weil an der Stelle des Neumarktes schon mehrmals umgegraben wurde.
Wenn Altlasten vorhanden sind hat der Verkäufer dafür zu haften.