Mitglied Leypoldt fragt nach, ob der Abriss auf dem Neumarkt ohne Entfernung der Fundamente erfolgt ist und wie sieht es mit den Altlasten aussieht.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs antwortet, dass es eine Vereinbarung zwischen Herrn Schoofs und der Sparkasse gibt, auf fremdem Grundstück (Grundstück der Sparkasse) mit einem Abrissunternehmer einen Abriss durchzuführen. In dem Leistungsverzeichnis zu diesem Abriss ist genau beschrieben, was abzureißen und zu entsorgen ist. U. a. ist auch beschrieben, wie hinsichtlich der Standsicherheit des Gehweges am Neuen Steinweg und der Platzanlage, wo der Kellerbereich des Altgebäudes gewesen ist, umzugehen ist.

Es wurde beschlossen, die Kellerwände stehen zu lassen, damit der Gehweg des Neuen Steinweges und der angrenzende Platz statisch gesichert ist, bis neu gebaut wird und neue Wände eingezogen werden.

 

Bezüglich der Frage nach Altlasten erläutert der Erste Beigeordnete Dr. Wachs, dass er persönlich dort keine Altlasten wahrnimmt, höchsten Bauschutt. Was Altlasten sind bemisst sich nach dem Bundesbodenschutzgesetz. Die Frage nach Altlasten stellt sich immer dann, wenn die Stadt ein Grundstück erwirbt. In einem Vertrag wird es eine Regelung geben zu der Frage zu möglichen Altlasten. Dr. Wachs selber geht davon aus, dass dort keine Altlasten vorhanden sein werden, weil an der Stelle des Neumarktes schon mehrmals umgegraben wurde. Wenn Altlasten vorhanden sind hat der Verkäufer dafür zu haften.