Auf Nachfrage des Mitgliedes Tepaß nach dem Sachstand antwortet Herr Kemkes, dass sich die Verwaltung in einem Bebauungsplanaufstellungsverfahren befindet und dass zwischenzeitlich bodenarchäologische Untersuchungen in dem Bereich stattgefunden haben.

Nachdem dort reichlich Bodendenkmäler gefunden wurden, geht es darum, in dem Bebauungsplan festzulegen, wie mit diesen Bodendenkmälern zukünftig umzugehen ist. Die Verwaltung überlegt entsprechende Festsetzungen zu treffen, die gewährleisten, dass die archäologischen Bodenfunde erhalten bleiben. Dazu wird noch die Zustimmung der Oberen Denkmalbehörde benötigt. Da das Gebäude Brinkhaus nicht unterkellert werden soll, werden die Voraussetzungen zum Erhalt der Bodendenkmale erfüllt. Die Verwaltung geht davon aus, in Kürze die Offenlage durchgeführt werden kann.