Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat stellt für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Emmerich am Rhein zu wählenden Mitglieder am 25.05.2014 fest, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a) – c) des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 16 der Wahlordnung zur Durchführung der Wahlen der direkt in den Integrationsrat der Stadt Emmerich am Rhein zu wählenden Mitglieder vorliegt.

Die Integrationsratswahl am 25. Mai 2014 wird gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 16 der Wahlordnung zur Durchführung der Wahlen der direkt in den Integrationsrat der Stadt Emmerich am Rhein zu wählenden Mitglieder für gültig erklärt.

 

 


 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.