Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat stellt für die Wahl der Vertretung der Stadt Emmerich am Rhein am 25.05.2014 fest, dass

a)    mangelnde Wählbarkeit eines gewählten Vertreters der Stadt Emmerich am Rhein nicht vorliegt

b)    bei der Vorbereitung der Wahl der Vertretung der Stadt Emmerich am Rhein oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die auf das Wahlergebnis bzw. die Sitzverteilung von entscheidendem Einfluss hätten sein können,

c)    die Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl der Vertretung durch den Wahlausschuss gültig ist

 

und beschließt, dass

 

d)    die Wahl der Vertretung der Stadt Emmerich am Rhein für gültig zu erklären ist.

 


 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.