Sitzung: 30.09.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0113/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den südlichen
Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. H/1 -Straatmannshof- einen neuen
Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung H
14/5 -Heuweg- und wird unter Anwendung der Bestimmungen des §
13a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.
Das Verfahrensgebiet
ist gelegen zwischen Eltener Straße (B 8), Weidenstraße, Flurstraße und den
westlichen Grenzen der Grundstücke Leege Weide 27 und 29 sowie Heuweg 21 und 29
und umfasst die Grundstücke Gemarkung Hüthum, Flur 14, Flurstücke 29 bis 31,
71, 72, 99 bis 101, 602, 603, 653, 654, 712 und 713. Die
Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie
gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des
vorliegenden Bebauungskonzeptes in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung
nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen
sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Mitglied Spiertz nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung
nicht teil.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Als vor einigen Jahren die
Absicht bestand, den Innenbereich nach zu verdichten, gab es die Überlegung,
weitere Grundstücke in den Planungsbereich einzubeziehen. Von den erstmals
angedachten Grundstücken sind noch wenige übrig geblieben. Nunmehr liegt der
Beschlussvorschlag vor, das Bebauungsplanverfahren erneut aufzugreifen und
durch Verlängerung des Heuweges die Realisierung einiger Einfamilienhäuser zu
ermöglichen.
Die Mitglieder Tepaß und ten Brink stellen den Antrag, nach Vorlage zu
beschließen.