Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den südlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. H/1 -Straatmannshof- einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung H 14/5 -Heuweg- und wird unter Anwendung der Bestimmungen des § 13a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.

 

Das Verfahrensgebiet ist gelegen zwischen Eltener Straße (B 8), Weidenstraße, Flurstraße und den westlichen Grenzen der Grundstücke Leege Weide 27 und 29 sowie Heuweg 21 und 29 und umfasst die Grundstücke Gemarkung Hüthum, Flur 14, Flurstücke 29 bis 31, 71, 72, 99 bis 101, 602, 603, 653, 654, 712 und 713. Die Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungskonzeptes in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Mitglied Spiertz nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Als vor einigen Jahren die Absicht bestand, den Innenbereich nach zu verdichten, gab es die Überlegung, weitere Grundstücke in den Planungsbereich einzubeziehen. Von den erstmals angedachten Grundstücken sind noch wenige übrig geblieben. Nunmehr liegt der Beschlussvorschlag vor, das Bebauungsplanverfahren erneut aufzugreifen und durch Verlängerung des Heuweges die Realisierung einiger Einfamilienhäuser zu ermöglichen.

 

Die Mitglieder Tepaß und ten Brink stellen den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.