Sitzung: 30.09.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0110/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. §
1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. EL K/3 -Luitgardisstraße- für das
Grundstück Lindenallee 33, Gemarkung Elten, Flur 9, Flurstück 364 dahin gehend
zu ändern, dass
a)
die
Festsetzung der überbaubaren Fläche geringfügig verlagert und ihr Zuschnitt
verändert wird,
b)
die Zahl
der Vollgeschosse von einem Geschoss auf maximal 2 Geschosse erweitert wird,
c)
die
Geschossflächenzahl (GFZ) auf 0,6 erhöht wird,
d)
eine
maximale Gebäudehöhe von 80,0 m über NHN festgesetzt wird,
e)
zusätzlich
eine Fläche für Garagen festgesetzt wird,
f)
längs
der Straßengrenze zur Lindenallee bis auf den westlichen Teilabschnitt von
3,0 m Breite ein Verbot von Ein- und Ausfahrt festgesetzt wird.
Das Verfahren wird
als vereinfachtes Verfahren nach den Bestimmungen des § 13 Baugesetzbuch
durchgeführt.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, eine öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanänderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu
veranlassen.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Es handelt sich um einen Antrag
zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück an der Lindenallee/Ecke
Parkplatz. Mit dem Eigentümer wurde mit Verweis auf die laufenden Planungen zum
Masterplan Hoch-Elten der Antrag erstmal zurückgehalten. Der Masterplan
Hoch-Elten wurde mittlerweile beschlossen, so dass das Planverfahren
eingeleitet werden kann. Die damals festgesetzten überbaubaren
Grundstücksflächen hinsichtlich Ausnutzung und Besonnung waren
überholungsbedürftig und sind nunmehr entsprechend angepasst worden.
Mitglied Matthias Reintjes erklärt für seine Fraktion, dass durch die
Planung eine Aufwertung der Fläche erfolgt und einen sinnvollen Lückenschluss
darstellt. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.