Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. EL K/3 -Luitgardisstraße- für das Grundstück Lindenallee 33, Gemarkung Elten, Flur 9, Flurstück 364 dahin gehend zu ändern, dass

a)    die Festsetzung der überbaubaren Fläche geringfügig verlagert und ihr Zuschnitt verändert wird,

b)    die Zahl der Vollgeschosse von einem Geschoss auf maximal 2 Geschosse erweitert wird,

c)    die Geschossflächenzahl (GFZ) auf 0,6 erhöht wird,

d)    eine maximale Gebäudehöhe von 80,0 m über NHN festgesetzt wird,

e)    zusätzlich eine Fläche für Garagen festgesetzt wird,

f)     längs der Straßengrenze zur Lindenallee bis auf den westlichen Teilabschnitt von 3,0 m Breite ein Verbot von Ein- und Ausfahrt festgesetzt wird.

Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach den Bestimmungen des § 13 Baugesetzbuch durchgeführt.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Es handelt sich um einen Antrag zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück an der Lindenallee/Ecke Parkplatz. Mit dem Eigentümer wurde mit Verweis auf die laufenden Planungen zum Masterplan Hoch-Elten der Antrag erstmal zurückgehalten. Der Masterplan Hoch-Elten wurde mittlerweile beschlossen, so dass das Planverfahren eingeleitet werden kann. Die damals festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen hinsichtlich Ausnutzung und Besonnung waren überholungsbedürftig und sind nunmehr entsprechend angepasst worden.

 

Mitglied Matthias Reintjes erklärt für seine Fraktion, dass durch die Planung eine Aufwertung der Fläche erfolgt und einen sinnvollen Lückenschluss darstellt. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.