Sitzung: 30.09.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0112/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in
Verbindung mit § 9 Abs. 2b BauGB einen einfachen Bebauungsplan zur Steuerung
von Vergnügungsstätten für den Bereich der an die Nordseite der Steinstraße
angrenzenden Grundstücke aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung
„Vergnügungsstättenausschluss
Steinstraße“ und wird unter Anwendung der Bestimmungen des § 13a
Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.
Die
Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie
gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, eine Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungskonzeptes in
der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen
Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie eine Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu
veranlassen.