Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für einen an der Bergstraße gelegenen Teilbereich des Schulgeländes der Luitgardis-Grundschule Elten, Seminarstraße 21einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung EL 11/1 -Bergstraße / Südost-  und wird unter Anwendung der Bestimmungen des § 13a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.

 

Das Verfahrensgebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Elten, Flur 11, Flurstück 162 und einen Teil des Flurstücks 163. Die Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungskonzeptes in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Herr Kemkes erläutert die Vorlage. Im Bereich Elten ist der Standort für ein Ärztehaus seit längerer Zeit im Gespräch. Der Antragsteller ist mit dieser Absicht auf die Verwaltung zugegangen. Aufgrund der Nutzungsänderung im Bereich der Schule Elten steht nunmehr ein Grundstück im Bereich der Lindenallee zur Verfügung. Der Antragsteller hat der Verwaltung das der Vorlage anliegende Baukonzept vorgestellt und die Verwaltung ist der Auffassung, dass das Vorhaben nicht nach § 34 BauGB genehmigt werden kann, sondern ein Bauleitplanverfahren erforderlich ist (Durchführung Bebauungsplanverfahren und parallel dazu Durchführung Flächennutzungsplanänderungsverfahren). Das Verfahrensgebiet soll als Mischgebiet mit 2- bis 3-geschossiger Bebauung ausgewiesen werden. Insgesamt ist die Verwaltung der Auffassung, dass sich das Gestaltungskonzept in die Umgebung einfügt. Die Planung beinhaltet Praxisräume und einige Wohnungen mit Tiefgaragen.

 

Mitglied Kaiser führt aus, dass er der Vorlage nicht zustimmt.

Für die Grundschulen ist klar festgelegt, dass intensive Leichtathletik betrieben werden muss. Der Grundschule wird durch den Bebauungsplan der Platz für die Leichtathletik genommen. Eine Ersatzplanung ist nicht vorgesehen.

Hierauf erwidert Herr Kemkes, dass die planerischen Maßnahmen sowohl mit der Schule als auch mit dem ansässigen Kindergarten abgestimmt worden sind.

Herr Kaiser widerspricht diesem und teilt mit, dass er mit Frau Neubauer gesprochen habe und diese darauf wartet, dass ein entsprechender Leichtathletikplatz gebaut wird. Ergänzend führt er an, dass dem Eltener Turnverein bereits vor geraumer Zeit angeboten wurde, diesen Platz zu renovieren, was bis zum heutigen Tage allerdings nicht erfolgt ist.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass die Verwaltung zwecks Absprache nochmals mit der Schulleitung Kontakt aufnimmt.

 

Mitglied Gerritschen erklärt, dass er bislang die Pläne, im Bereich des Altenheimes ein Ärztezentrum zu errichten, befürwortete. Der nunmehr angedachte Standort passt sehr gut in andere Pläne. Die Entwicklung Eltens in einen Kneipp-Luftkurort erfordert ein Gesundheitszentrum.

 

Auf Wortäußerung von Mitglied ten Brink erklärt Herr Kemkes, dass die Nutzung als Ärzzezentrum in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig ist, weil sie nicht gebietsversorgend sondern mehr für den Ortsteil bezogen sind. Insofern ist die Verwaltung der Meinung, das Gebiet als Mischgebiet auszuweisen. Wenn eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist muss sie mit der Wohnnutzung verträglich sein.

 

Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder Tepaß und ten Brink, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.

Ferner wird der Verwaltung der Prüfauftrag erteilt, mit der Schulleitung die Planung abzustimmen.