Sitzung: 30.09.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 16 0128/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für einen an
der Bergstraße gelegenen Teilbereich des Schulgeländes der
Luitgardis-Grundschule Elten, Seminarstraße 21einen Bebauungsplan aufzustellen.
Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung EL 11/1 -Bergstraße / Südost- und wird unter Anwendung der Bestimmungen des § 13a
Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.
Das Verfahrensgebiet
umfasst die Grundstücke Gemarkung Elten, Flur 11, Flurstück 162 und einen Teil
des Flurstücks 163. Die Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit
einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden
Bebauungskonzeptes in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2
der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Herr Kemkes erläutert die Vorlage. Im Bereich Elten ist der Standort für
ein Ärztehaus seit längerer Zeit im Gespräch. Der Antragsteller ist mit dieser
Absicht auf die Verwaltung zugegangen. Aufgrund der Nutzungsänderung im Bereich
der Schule Elten steht nunmehr ein Grundstück im Bereich der Lindenallee zur
Verfügung. Der Antragsteller hat der Verwaltung das der Vorlage anliegende
Baukonzept vorgestellt und die Verwaltung ist der Auffassung, dass das Vorhaben
nicht nach § 34 BauGB genehmigt werden kann, sondern ein Bauleitplanverfahren
erforderlich ist (Durchführung Bebauungsplanverfahren und parallel dazu
Durchführung Flächennutzungsplanänderungsverfahren). Das Verfahrensgebiet soll
als Mischgebiet mit 2- bis 3-geschossiger Bebauung ausgewiesen werden.
Insgesamt ist die Verwaltung der Auffassung, dass sich das Gestaltungskonzept
in die Umgebung einfügt. Die Planung beinhaltet Praxisräume und einige
Wohnungen mit Tiefgaragen.
Mitglied Kaiser führt aus, dass er der Vorlage nicht zustimmt.
Für die Grundschulen ist klar festgelegt, dass intensive Leichtathletik
betrieben werden muss. Der Grundschule wird durch den Bebauungsplan der Platz
für die Leichtathletik genommen. Eine Ersatzplanung ist nicht vorgesehen.
Hierauf erwidert Herr Kemkes, dass die planerischen Maßnahmen sowohl mit
der Schule als auch mit dem ansässigen Kindergarten abgestimmt worden sind.
Herr Kaiser widerspricht diesem und teilt mit, dass er mit Frau Neubauer
gesprochen habe und diese darauf wartet, dass ein entsprechender Leichtathletikplatz
gebaut wird. Ergänzend führt er an, dass dem Eltener Turnverein bereits vor
geraumer Zeit angeboten wurde, diesen Platz zu renovieren, was bis zum heutigen
Tage allerdings nicht erfolgt ist.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass die Verwaltung zwecks
Absprache nochmals mit der Schulleitung Kontakt aufnimmt.
Mitglied Gerritschen erklärt, dass er bislang die Pläne, im Bereich des
Altenheimes ein Ärztezentrum zu errichten, befürwortete. Der nunmehr angedachte
Standort passt sehr gut in andere Pläne. Die Entwicklung Eltens in einen
Kneipp-Luftkurort erfordert ein Gesundheitszentrum.
Auf Wortäußerung von Mitglied ten Brink erklärt Herr Kemkes, dass die
Nutzung als Ärzzezentrum in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig ist,
weil sie nicht gebietsversorgend sondern mehr für den Ortsteil bezogen sind.
Insofern ist die Verwaltung der Meinung, das Gebiet als Mischgebiet
auszuweisen. Wenn eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist muss sie mit der
Wohnnutzung verträglich sein.
Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den gemeinsamen Antrag der
Mitglieder Tepaß und ten Brink, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.
Ferner wird der Verwaltung der Prüfauftrag
erteilt, mit der Schulleitung die Planung abzustimmen.