Der Vorsitzende weist die Mitglieder des Ausschusses auf den redaktionellen Fehler im Datum hin. Es muss nicht 2014 sondern  2013 heißen. Dies wird in der Niederschrift korrigiert.

 

Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.