Sitzung: 16.10.2014 Rechnungsprüfungsausschuss
Der Vorsitzende weist die Mitglieder des
Ausschusses auf den redaktionellen Fehler im Datum hin. Es muss nicht 2014
sondern 2013 heißen. Dies wird in der
Niederschrift korrigiert.
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte
Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der
Schriftführerin unterzeichnet.