Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, keine „Schwerpunktbeobachtung“ am Eltener Markt durchzuführen.

Ferner beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung zwischen Pastor-Woltering-Weg und Schmidtstraße ein absolutes Halteverbot einzurichten.

 


Herr Runge erläutert die Vorlage noch mal mit eigenen Worten.

 

Es geht um die Verkehrssituation in der Schmidtstraße. Durch die beidseitige Bereitstellung von Parkflächen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung gewährleistet. Im Falle eines Wegfalls der Parkflächen, könnte es vermehrt zu Verkehrsdelikten kommen. Eine Folge der parkenden Autos ist der aufstockende Verkehr. Dabei ist es jedoch bisher zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen gekommen. Auch die Polizei berichtet von wenigen bis keinen nennenswerten Schäden, die durch die parkenden Autos zustande kommen. Folglich ist eine Untersuchung des Verkehrsaufkommens aus Sicht des Herrn Runge und der  Verwaltung nicht notwendig. Vor allem, da eine solche Untersuchung in Dienstuniform ausgeführt werden würde und sich nach Meinung von  Herrn Runge die Verkehrsteilnehmer dann verkehrsgerecht verhalten würde. Jedoch könnte man eine Verbesserung der Situation herstellen, indem man vor dem Kreditinstitut das bisher eingeschränkte Halteverbot in ein absolutes Halteverbot abändert. Dadurch würden die vermeidlichen Kurzparker, welche lediglich zur Abholung von Kontoauszügen dort parken, beseitigt werden. Außerdem besteht durch die Bereitstellung von Parkplätzen im Hinterhof des Kreditinstitutes in Zukunft keine Notwendigkeit mehr, das eingeschränkte Parkverbot aufrecht zu erhalten. Ob dadurch eine Verbesserung der Parksituation zustande kommt, bleibt jedoch abzuwarten.

 

Mitglied Gerritschen fügt hinzu, dass es sich bei dem Antrag um eine Anfrage aus der Sommerzeit handelt. Da sich das Jahr nun dem Ende zuneigt, würde die Maßnahme, so wie sie vorgeschlagen war, zum jetzigen Zeitpunkt nicht von Erfolg sein. Jedoch ist er der Überzeugung, dass der Vorschlag, ein absolutes Haltverbot im Bereich des Kreditinstitutes einzuführen, die Verkehrssituation durchaus entlasten würde. Er stimmt daher dem Vorschlag des Herrn Runge zu.

 

Der Vorsitzende Jansen nimmt dies als Antrag zu Kenntnis.

 

Mitglied Sloot schließt daraus, dass Herr Gerritschen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung eines absoluten Halteverbotes zustimmt. Sie erläutert, dass dieses Thema bereits in der Eltener CDU diskutiert wurde. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage der praktischen Durchführbarkeit, da auch Zulieferer des Imbisses und der Bäckerei in diesem Bereich halten. Daher stellt sich ihrer Meinung nach die Frage, ob die Einführung eines absoluten Halteverbotes sinnvoll wäre.

 

Herr Runge stellt dar, dass die Zulieferung des Hotelbetriebes und des Metzgereibetriebes, durch eine Zufahrt ohne weiteres möglich ist. Auch der Dönerbetrieb hat keinen Anspruch auf eine Zulieferung durch einen Lastkraftwagen. Gegebenenfalls muss hier ein kleinerer Lieferwagen die Rückseite des Dönerbetriebes beliefern. Es besteht jedoch die Möglichkeit, für den Zulieferer des Dönerbetriebes eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, so dass eine Belieferung im absoluten Haltverbot realisierbar ist. Er sieht daher in diesem Zusammenhang kein Problem an der Umsetzbarkeit.

 

Mitglied Sloot nimmt diese Lösungsansätze zur Kenntnis und fügt hinzu, dies im Vorfeld mit den Gewerbetreibenden abzuklären, da bei Nutzung der Zufahrten durch Lastkraftwagen ebenfalls eine Behinderung des Verkehrs auftreten könnte. Auch die Fußgänger sind hierbei betroffen, da diese häufig im Bereich der Volksbank die Straße queren. Sie bittet daher die Gewerbetreibenden vor Ort zu befragen, ob die vorgeschlagene Situation ausreicht, um in diesem Bereich zu rangieren.

 

Beigeordneter Wachs stimmt dem zu und erklärt, dass der Vorschlag demzufolge aufgenommen wird, dass ein absolutes Halteverbot für die Schmidtstraße in dem Bereich des Kreditinstitutes geplant ist. Des Weiteren ist eine sinnvolle Lösung zur Belieferung des Dönerbetriebs und der Bäckerei zu finden. Diese sollte entweder in der Form eines Verwaltungsaktes oder durch die Nutzung von singulären Anlieferungsmöglichkeiten vollzogen werden. Der Antrag lautet nun: Absolutes Haltverbot auf dem Straßenabschnitt Eltener Markt und Schmidtstraße (Lieferverkehr anschauen).

 

Mitglied Gerritschen gibt den Hinweis, dass es sich bei den Anlieferungsfahrzeugen für die Bäckerei und des Dönerbetriebes um Sprinterfahrzeuge und nicht um Lastkraftwagen handelt. Diese benutzen die Zufahrt über die Martinusstraße und nehmen den Parkplatz des Kreditinstitutes als Wendemöglichkeit war.