Sitzung: 25.11.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 05 - 16 0162/2014
Beschlussvorschlag
1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt dem Antrag der
BGE-Ratsfraktion
nicht zu folgen und lehnt die
vorgeschlagene Änderung ab.
2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die in der Anlage 3
beigefügte
überarbeitete Satzung zum
Schutz des Baumbestandes der Stadt Emmerich am
Rhein.
Herr Kemkes erläutert, dass die Verwaltung sich ausgiebig mit dem Antrag
beschäftigt hat. Dazu wurde in der Vorlage dargelegt, welche Auswirkungen eine
Befürwortung dieses Antrages auslösen würde. In der Vorlage befindet sich eine
Anlage, der zu entnehmen ist, in welchen Bereichen Bäume noch geschützt wären
beziehungsweise auch gepflanzt werden können. Folglich ist in dem Bereich der
weißen Flächen eine Baumpflanzung möglich. Im Innenstadtbereich wäre die
Situation noch dramatischer. Das wesentliche Ziel der Baumschutzsatzung,
Großbäume zu schützen, wäre letztendlich verfehlt. Wenn man sich diesem Antrag
anschließen würde, könnte man über eine Abschaffung der Baumschutzsatzung
nachdenken. Soweit wollte die Verwaltung jedoch nicht gehen. Sie hat in der
Folge den Beschlussvorschlag gemacht, den Antrag als solches in dem Punkt eins
abzulehnen. Unter Berücksichtigung der Baumschutzsatzung wurden zu dem Punkt
zwei diverse Änderungsvorschläge seitens der Verwaltung aufgrund von
Erfahrungsberichten gemacht. Als Beispiel nennt Herr Kemkes die Regelung
betreffend dem Schutz von Bäumen, die nach alter Satzung näher als sechs Meter
zu Gebäuden stehen. Hier war die Bedingung, dass diese Bäume, wenn sie einen
Stammumfang von mehr als 1,80 m haben, nicht beseitigt werden können. Die
Verwaltung hat die Baumschutzsatzung folglich überdacht und ist zu dem
Entschluss gekommen, dass in diesem Punkt eine Änderung vorgenommen werden
könnte, um den Abstand auf acht Meter zu erhöhen. Da es in der Vergangenheit
mehrere Fälle gab, wo mit den Antragstellern über die Fällung von Bäumen
diskutiert werden musste. Eine entsprechende Ausweichregelung zu der
Beschaffung einer Ersatzmaßnahme wurde hiermit ebenfalls beschlossen.
Abschließend teilt Herr Kemkes mit, auf die weiteren Änderungen nicht explizit
einzugehen, da diese in der Antragsvorlage niedergeschrieben wurden. Zuvor
informiert er jedoch noch über die Abschaffung der Zustimmung des Ausschusses,
bei der Beseitigung von Bäumen auf Baugrundstücken, da es hierbei zu
erheblichen Verzögerungen der Bauvorhaben kommt.
Mitglied Tepaß gibt die Erklärung von Herrn Kemkes mit eigenen Worten
wieder. Er stellt daher die Frage, ob die Ablaufreihenfolge so aussieht, dass
die Verwaltung die Zustimmung für die Fällung eines Baumes gibt und im
Anschluss die Bekanntmachung im Ausschuss erfolgt.
Herr Kemkes erklärt, dass, wenn die Genehmigung zur Baumfällung erfolgt
ist, dies unmittelbar im Fachausschuss zur Kenntnis gebracht wird. Ergänzend
sagt er, dass die Formulierung in der Satzung zur Abstandsmessung unglücklich
ist. Aufgrund dessen wird der § 6 h) wie folgt angepasst: Bäume auf privaten
Flächen mit ihrem Stamm, näher als 8 m
zu Außenwänden von bestehenden zugelassenen Gebäuden mit Wohnungen,
gewerblichen oder sonstigen Aufenthaltsräumen im Sinne der Landesbauordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen stehen; gemessen wird dabei 100 cm über den
Erdboden ab Stammmitte. Nicht zu den Gebäuden mit Aufenthaltsräumen zählen
insbesondere Garagen, Geräteschuppen, Gartenlauben, Gewächshäuser, Ställe und
Lagerhallen.
Mitglied Sloot dachte auf den ersten Blick der Grafik, dass es
Baumkonzentrationszonen gibt und diese weiß sind. Sie könnte stellvertretend
für die CDU dem Beschlussvorschlag folgen. Außerdem ist positiv zur Kenntnis zu
nehmen, dass die Satzung durch die Verwaltung bürgerfreundlich und verständlich
überarbeitet wurde. Dabei ist ein Fortbestehen des Baumbestandes gewährleistet.
Weiter ist sie der Meinung, dass die Änderungen dazu führen werden, dass auch
den einzelnen Bürgern eine Akzeptanz der Baumschutzsatzung nunmehr leichter
fällt. Abschließend bleibt festzuhalten, dass durch die Verbesserung der
Baumschutzsatzung ein Erhalten der Bäume garantiert ist, ohne den Bürger vor
Problematiken zu stellen. Bei Gefahr im Verzug wird dennoch unverzüglich
eingeschritten.
Mitglied Bartels lobt die Mitglieder und macht darauf Aufmerksam, dass der
Beschlussvorschlag den Vorstellungen der BGE entspricht. In diesem Zuge bedankt
er sich bei der Verwaltung für die Überarbeitung der Baumschutzsatzung.
Mitglied Lindemann verdeutlicht, dass die Vorlage intensiv in der Fraktion
der SPD diskutiert wurde. Die Fraktion kann hierbei Punkt eins der
Beschlussvorschlages folgen. In Bezug auf Punkt zwei sieht die SPD kein
Erfordernis, eine Liste über die gefällten Bäume aufzustellen.
Weiter ist die Partei der Ansicht, dass trotz der Änderung des Abstandes
von sechs auf acht Meter, dennoch jeder Antrag im Fachausschuss diskutiert
werden sollte.
Punkt eins und Punkt zwei werden folglich getrennt voneinander abgestimmt.
Es wird Antrag nach Vorlage, mit der o. g. Änderung der Satzung gestellt.
Beschlussvorschlag
1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt dem Antrag der
BGE-Ratsfraktion
nicht zu folgen und lehnt die
vorgeschlagene Änderung ab.
2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die in der Anlage 3
beigefügte
überarbeitete Satzung zum
Schutz des Baumbestandes der Stadt Emmerich am
Rhein.
Abstimmungsergebnis zu 1):
Stimmen dafür 18 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 0
Abstimmungsergebnis
zu 2):
Stimmen dafür 13 Stimmen dagegen 5 Enthaltungen 0