Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag

 

1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt dem Antrag der BGE-Ratsfraktion

    nicht zu folgen und lehnt die vorgeschlagene Änderung ab.

 

2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die in der Anlage 3 beigefügte  

    überarbeitete Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Emmerich am

    Rhein.

 


Herr Kemkes erläutert, dass die Verwaltung sich ausgiebig mit dem Antrag beschäftigt hat. Dazu wurde in der Vorlage dargelegt, welche Auswirkungen eine Befürwortung dieses Antrages auslösen würde. In der Vorlage befindet sich eine Anlage, der zu entnehmen ist, in welchen Bereichen Bäume noch geschützt wären beziehungsweise auch gepflanzt werden können. Folglich ist in dem Bereich der weißen Flächen eine Baumpflanzung möglich. Im Innenstadtbereich wäre die Situation noch dramatischer. Das wesentliche Ziel der Baumschutzsatzung, Großbäume zu schützen, wäre letztendlich verfehlt. Wenn man sich diesem Antrag anschließen würde, könnte man über eine Abschaffung der Baumschutzsatzung nachdenken. Soweit wollte die Verwaltung jedoch nicht gehen. Sie hat in der Folge den Beschlussvorschlag gemacht, den Antrag als solches in dem Punkt eins abzulehnen. Unter Berücksichtigung der Baumschutzsatzung wurden zu dem Punkt zwei diverse Änderungsvorschläge seitens der Verwaltung aufgrund von Erfahrungsberichten gemacht. Als Beispiel nennt Herr Kemkes die Regelung betreffend dem Schutz von Bäumen, die nach alter Satzung näher als sechs Meter zu Gebäuden stehen. Hier war die Bedingung, dass diese Bäume, wenn sie einen Stammumfang von mehr als 1,80 m haben, nicht beseitigt werden können. Die Verwaltung hat die Baumschutzsatzung folglich überdacht und ist zu dem Entschluss gekommen, dass in diesem Punkt eine Änderung vorgenommen werden könnte, um den Abstand auf acht Meter zu erhöhen. Da es in der Vergangenheit mehrere Fälle gab, wo mit den Antragstellern über die Fällung von Bäumen diskutiert werden musste. Eine entsprechende Ausweichregelung zu der Beschaffung einer Ersatzmaßnahme wurde hiermit ebenfalls beschlossen. Abschließend teilt Herr Kemkes mit, auf die weiteren Änderungen nicht explizit einzugehen, da diese in der Antragsvorlage niedergeschrieben wurden. Zuvor informiert er jedoch noch über die Abschaffung der Zustimmung des Ausschusses, bei der Beseitigung von Bäumen auf Baugrundstücken, da es hierbei zu erheblichen Verzögerungen der Bauvorhaben kommt.

 

Mitglied Tepaß gibt die Erklärung von Herrn Kemkes mit eigenen Worten wieder. Er stellt daher die Frage, ob die Ablaufreihenfolge so aussieht, dass die Verwaltung die Zustimmung für die Fällung eines Baumes gibt und im Anschluss die Bekanntmachung im Ausschuss erfolgt.

 

Herr Kemkes erklärt, dass, wenn die Genehmigung zur Baumfällung erfolgt ist, dies unmittelbar im Fachausschuss zur Kenntnis gebracht wird. Ergänzend sagt er, dass die Formulierung in der Satzung zur Abstandsmessung unglücklich ist. Aufgrund dessen wird der § 6 h) wie folgt angepasst: Bäume auf privaten Flächen mit ihrem Stamm, näher als 8 m  zu Außenwänden von bestehenden zugelassenen Gebäuden mit Wohnungen, gewerblichen oder sonstigen Aufenthaltsräumen im Sinne der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen stehen; gemessen wird dabei 100 cm über den Erdboden ab Stammmitte. Nicht zu den Gebäuden mit Aufenthaltsräumen zählen insbesondere Garagen, Geräteschuppen, Gartenlauben, Gewächshäuser, Ställe und Lagerhallen.

 

Mitglied Sloot dachte auf den ersten Blick der Grafik, dass es Baumkonzentrationszonen gibt und diese weiß sind. Sie könnte stellvertretend für die CDU dem Beschlussvorschlag folgen. Außerdem ist positiv zur Kenntnis zu nehmen, dass die Satzung durch die Verwaltung bürgerfreundlich und verständlich überarbeitet wurde. Dabei ist ein Fortbestehen des Baumbestandes gewährleistet. Weiter ist sie der Meinung, dass die Änderungen dazu führen werden, dass auch den einzelnen Bürgern eine Akzeptanz der Baumschutzsatzung nunmehr leichter fällt. Abschließend bleibt festzuhalten, dass durch die Verbesserung der Baumschutzsatzung ein Erhalten der Bäume garantiert ist, ohne den Bürger vor Problematiken zu stellen. Bei Gefahr im Verzug wird dennoch unverzüglich eingeschritten.

 

Mitglied Bartels lobt die Mitglieder und macht darauf Aufmerksam, dass der Beschlussvorschlag den Vorstellungen der BGE entspricht. In diesem Zuge bedankt er sich bei der Verwaltung für die Überarbeitung der Baumschutzsatzung.

Mitglied Lindemann verdeutlicht, dass die Vorlage intensiv in der Fraktion der SPD diskutiert wurde. Die Fraktion kann hierbei Punkt eins der Beschlussvorschlages folgen. In Bezug auf Punkt zwei sieht die SPD kein Erfordernis, eine Liste über die gefällten Bäume aufzustellen.

Weiter ist die Partei der Ansicht, dass trotz der Änderung des Abstandes von sechs auf acht Meter, dennoch jeder Antrag im Fachausschuss diskutiert werden sollte.

 

Punkt eins und Punkt zwei werden folglich getrennt voneinander abgestimmt.

 

Es wird Antrag nach Vorlage, mit der o. g. Änderung der Satzung gestellt.

 


Beschlussvorschlag

 

1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt dem Antrag der BGE-Ratsfraktion

    nicht zu folgen und lehnt die vorgeschlagene Änderung ab.

 

2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die in der Anlage 3 beigefügte  

    überarbeitete Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Emmerich am

    Rhein.

Abstimmungsergebnis zu 1):

Stimmen dafür 18     Stimmen dagegen 0     Enthaltungen 0

 

Abstimmungsergebnis zu 2):

Stimmen dafür 13     Stimmen dagegen 5     Enthaltungen  0