Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Begründung:
Die Festlegung von Sitzungsinhalten, -ort und -termin liegt
grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Vorsitzenden des
Gremiums. Im Falle der konstituierenden Sitzung des Eltener Ortsausschusses,
der den Vorsitzenden in seiner ersten Sitzung aus den Reihen der ihm
angehörenden Ratsmitglieder wählt, fällt die Festlegung des Sitzungstermins in
die Zuständigkeit des Bürgermeisters.
Insofern ist es nicht möglich, den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
hierüber Beschluss fassen zu lassen.
Es ist geplant, den noch zu bildenden und zu besetzenden Ortsausschuss
zu seiner konstituierenden Sitzung am 19.11.2014 einzuberufen. Diese
Terminierung deckt sich mit dem Begehren des SPD-Ortsverein Elten, dessen Vorsitzende
über die geplante Vorgehensweise verwaltungsseitig bereits informiert wurde.