Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

 

 

Begründung:

 

Die Festlegung von Sitzungsinhalten, -ort und -termin liegt grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Vorsitzenden des Gremiums. Im Falle der konstituierenden Sitzung des Eltener Ortsausschusses, der den Vorsitzenden in seiner ersten Sitzung aus den Reihen der ihm angehörenden Ratsmitglieder wählt, fällt die Festlegung des Sitzungstermins in die Zuständigkeit des Bürgermeisters.

Insofern ist es nicht möglich, den Rat der Stadt Emmerich am Rhein hierüber Beschluss fassen zu lassen.

 

Es ist geplant, den noch zu bildenden und zu besetzenden Ortsausschuss zu seiner konstituierenden Sitzung am 19.11.2014 einzuberufen. Diese Terminierung deckt sich mit dem Begehren des SPD-Ortsverein Elten, dessen Vorsitzende über die geplante Vorgehensweise verwaltungsseitig bereits informiert wurde.