Der Vorsitzender erläutert kurz das zweigeteilte Abstimmungsverfahren.

 

Mitglied Kukulies stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Hinze macht noch einmal deutlich, dass seine Fraktion für die Einrichtung eines Ortsausschusses stimmt, da so für die Eltener Bevölkerung mehr Beteiligung und mehr Transparenz geschaffen wird.

 

Mitglied Gertsen stellt in Namen seiner Fraktion den Antrag über diesen Tagesordnungspunkt geheim abzustimmen.

 

Auch Mitglied Meschkapowitz spricht sich für die Einrichtung eines Ortsausschusses aus. Er spricht den Einwand der Kosten an und ist der Meinung, dass die Kosten eine sekundäre Rolle spielen. Sollte der Personalaufwand so hoch sein, sollte darüber nachgedacht werden, zusätzliches Personal einzustellen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Gertsen, über diesen Tagesordnungspunkt geheim abzustimmen, abstimmen.


 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, gemäß § 15 Abs. 6  der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse  über den Tagesordnungspunkt geheim abzustimmen.

 

Stimmen Dafür 16 Stimmen dagegen 10 Enthaltungen 8

 

Der Vorsitzende erläutert kurz das Abstimmungsverfahren der geheimen Abstimmung.

 

Nach der geheimen Abstimmung zählen Stadtkämmerer Siebers und Fachbereichsleiterin 1, Frau Lebbing, die Stimmzettel für den 1. und 2. Teil der Abstimmung aus.

 

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Rat beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die folgende Änderung der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein:

 

Artikel I

§ 12 (Ortsvorsteher) Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein wird wie folgt neu gefasst :

„Für die Ortsteile Borghees, Dornick, Hüthum, Klein-Netterden, Praest und Vrasselt wählt der Rat Ortsvorsteher.“

 

Stimmen Dafür 18 Stimmen dagegen 16 Enthaltungen 0

 

2.    Der Rat beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die in Anlage 1 beigefügte 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.

3.     

Stimmen Dafür 18 Stimmen dagegen 15 Enthaltungen 0

 

 

Anmerkung :

Zu Teilbeschluss 1. besitzt der Bürgermeister Stimmrecht

Zu Teilbeschluss 2. besitzt der Bürgermeister kein Stimmrecht