Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Emmerich am Rhein

(Hebesatzsatzung).

 

 


 

Stadtkämmerer Siebers erläutert anhand einer PowerPoint Präsentation die Überlegungen, die zur geplanten Erhöhung der Hebesätze geführt haben. Er weist die Mitglieder des Ausschusses besonders auf die Differenz zwischen den fiktiven Hebesätzen und den Hebesätzen der Stadt Emmerich am Rhein, welche zu einer schleichenden Ertragsminderung führt, hin. Z. B. ist im Bereich der Grundsteuer B  der fiktive Hebesatz, welcher bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen zugrunde gelegt wird, höher als der der Stadt Emmerich am Rhein. Dies führt im Jahr 2015 zu Mindereinnahmen von 258.000 € im Bereich der Schlüsselzuweisungen.

 

Mitglied Spiertz fragt den Stadtkämmerer, ob er als Stadtkämmerer der Meinung ist, dass die geplanten Erhöhungen ausreichend sind. Dies wird von Seiten Herrn Siebers bejaht. Mitglied Spiertz führt aus, dass die Bürgergemeinschaft Emmerich der Meinung ist, dass man die fiktiven Hebesätze als Richtschnur nehmen und die städtischen Sätze nicht höher ansetzen sollte. Daher kann die BGE den Vorschlag nicht unterstützen.

 

Stadtkämmerer Siebers führt aus, dass die Erhöhung der Grundsteuer B für Einfamilienhäuser je nach Alter des Hauses auf ca. 8,-- bis  24,-- € pro Jahr betragen wird. Diese Beträge werden verwaltungsseitig als moderat angesehen.

 

Nach weiterer kurzer Diskussion stellt Mitglied Elbers den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.