Beschluss: zurückgestellt

Bevor den Ausschussmitgliedern von Herrn Friedrich, dem Geschäftsführer des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze, an Hand von Folien die Planungen zu dem Thema Deichsanierung Planfeststellungsverfahren PFA 2 erläutert werden, hält Herr Kemkes ein paar einführende Worte. Es handelt sich hierbei um die Deichsanierung für den Bereich von der Kläranlage bis in den Ortseingang Dornick . Die Maßnahme war bereits 1997 – 1999 Teil eines laufenden Planfeststellungsverfahrens. Dabei wurde über die Lage des Deichverteidigungsweges ausgiebig diskutiert. Außerdem Gegenstand dieser Erörterung war der Wunsch der Stadt einen durchgehenden Fuß- und Radweg über die Krone des Deiches verlaufen zu lassen. Dieses Verfahren war ein sehr aufwendiges Verfahren, da eine Regelung über den Ausgleich beziehungsweise den Ersatz dieser Maßnahme gefunden werden musste. Die Regelungen zu dieser Maßnahme wurden in der Vergangenheit getroffen. Im Falle einer Umsetzung, hätte folglich reagiert werden können. Bei der Umsetzung des Verfahrens wurde viel Zeit beansprucht, umso erfreuter wurde zur Kenntnis genommen, dass nun die Signale von der Bezirksregierung gesetzt sind, sodass die Planfeststellung nunmehr zu Ende geführt werden kann. Der Vorlage ist zu entnehmen, dass die Frage über einen durchgehenden Fuß- und Radweg auf der Deichkrone von der Verwaltung thematisiert wurde und im Rahmen der Planung bearbeitet wird.

 

In der Folge bittet Herr Kemkes Herrn Friedrich um Erläuterung zur weiteren Planung beziehungsweise Umsetzung der Maßnahme.

 

Zunächst erläutert Herr Friedrich, dass die Planungen von 1999 durch den Deichverband Rees-Löwenberg erarbeitet und der Bezirksregierung zur Planfeststellung eingereicht wurden. Dabei kam es nicht zu der erforderlichen Planfeststellung. Die Unterlagen sind im Laufe der Jahre veraltet, sodass der Deichverband Bislich-Landesgrenze aufgefordert wurde, die Antragsunterlagen dem aktuellen Stand der Technik und Anforderungen eines Planfeststellungsverfahrens anzupassen. In dieser Aufforderung wurde ein Zeitplan mit dem Umweltministerium erarbeitet, der im Juni 2015 zur Planungsfeststellung eingereicht wird. Es handelt sich bei den Überarbeitungen unter anderem um ökologische Aspekte, Schutzgebiete und die Untersuchung der geschützten Arten. Dieser Pool an Fragestellungen zum Thema Ökologie, der sich im Gegensatz zu der Planfeststellung 1999 verändert hat, wurde durch den Deichverband Bislich-Landesgrenze erarbeitet. Momentan werden geotechnische Untersuchungen für den betroffenen Bereich durchgeführt. Hierbei werden durch Bodengutachter Proben entnommen, um ein dichteres Netz an Erkenntnisunterlagen zu erhalten. Dadurch resultiert eine zielgerichtete Planung. Grundstückseigentümer der Deichtrasse beziehungsweise der Wegbeziehung im Bereich Kläranlage Richtung Dornick ist der Deichverband Bislich-Landesgrenze.

Herr Friedrich beginnt die Präsentation und verweist auf eine Grafik, die den  Regelquerschnitt des Deiches darstellt. Dem Regelquerschnitt ist zu entnehmen, dass der Deich steile Böschungen aufweist, diese sind durchaus steiler als 1 zu 3 oder 1 zu 2,5, sondern teilweise sogar 1 zu 2. Es handelt sich folglich um einen sehr steilen Deich, bei dem die Breite der Deichkrone ca. 3 Meter beträgt. Dadurch ist bei Gegenverkehr Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer geboten. Die Untersuchungen haben ergeben, dass die Standsicherheit des Deiches in der derzeitigen Situation nicht mehr gegeben ist und der Zustand Homogenität aufweist. D. h. der Boden des Deiches ist lehmig und sandig. Dies ist Folge von der Belastung durch Hochwässer in den vergangenen Jahren. Daher sind Sanierungsarbeiten nunmehr erforderlich. Bei Errichtung des neuen Deiches wird die Aufstandsfläche ca. doppelt so breit, wie die des bestehenden Deiches. Aufgrund der vorhandenen Bebauung im Bereich zwischen Kläranlage und Dornick führt dies zu Problemen. In Zukunft handelt es sich bei dem Deich nicht wie bisher um einen Homogenen-Deich, sondern um einen sogenannten Mehr-Zonen-Deich. Dort sind verschiedene Materialien verbaut, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu einem hochwassersicheren Deich verhelfen. Der neue Deich beinhaltet Böschungen und eine sogenannte Auflastberme. Diese dient u. a. zur Aufnahme des Deichverteidigungsweges. Ein Deichverteidigungsweg muss bei der Sanierung eines Deiches errichtet werden und befindet sich auf der Auflastberme. Dabei verfügt dieser über eine Breite von drei bis vier Metern und ist so hoch angelegt, dass er auch im Falle eines Hochwassers zugänglich ist. Der derzeitige Zustand des Deiches lässt eine Deichverteidigung aufgrund eines nicht vorhandenen Deichverteidigungsweges nicht zu. Der Deichverband stellt in Frage, ob eine öffentliche Straße oder ein Radweg zwingend auf die Krone des Deiches gehört. Die Erforderlichkeit ist seitens des Deichverbandes nicht gegeben, da durch die Herstellung solcher, die Arbeiten im Falle eines Hochwassers behindert werden. Für die Mitglieder werden entsprechende Schutzbauwerke errichtet, die vor einer Hochwassersituation schützen sollen. Prinzipiell ist das Anlegen eines Fuß- und Radweges auf der Krone des Deiches möglich, die Finanzierung erfolgt jedoch dann nicht durch den Deichverband Bislich-Landesgrenze.

 

Die Straße, die sich zwischen Kläranlage und Dornick auf dem jetzigen Deich befindet, ist nach Meinung des Deichverbandes in einem unzureichenden Zustand und schädlich für diesen. Über eine Lösung der Situation wurden am 10.10.2014 seitens der Verwaltung Gespräche mit dem Deichverband geführt. Daraus resultierte die Erstellung eines Trassenkonzeptes. Die Planungen über den Verlauf des Deichkörpers haben sich im Gegensatz zu den Planungen im Jahre 1999 dahingehend geändert, dass sich nun Schutzzonen zwischen den am Deich gelegenen Häusern und dem Deich befinden. Diese weisen eine Größe von circa zehn Metern auf. Das hat zur Folge, dass bei der Errichtung gradlinige Trassen gewählt werden können. Auf Wunsch der Verwaltung wird bei der Präsentation die Planung von der Errichtung eines Rad- und Fußweges auf der Krone des Deiches dargestellt. Im Weiteren wird erläutert, dass die Erschließung der am Deich liegenden Häuser gegeben ist. Grundsätzlich ist diese Idee folglich umsetzbar.

 

Der Vorsitzende Jansen unterbricht Herrn Friedrich und fragt, ob Zwischenfragen möglich sind oder ob diese nach Ende der Präsentation beantwortet werden.

Herr Friedrich erwidert, dass er gerne Fragen zur bisherigen Präsentation beantwortet.

 

Mitglied Lindemann möchte wissen, ob die vorhandene Sperrung des bisherigen Fuß- und Radweges, der durch den oberen Teil des Ortes führt, aufgehoben wird. Grund für diese Frage sind Informationen von Bürgern, die Herrn Lindemann mitteilten, dass seitens des Deichverbandes bereits Gespräche mit einzelnen Bürgern diesbezüglich geführt wurden.

 

Herr Friedrich erklärt dazu, dass diese Frage nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Er betont jedoch, dass nicht davon auszugehen ist, dass sich an der jetzigen Situation etwas ändert.

 

Mitglied Tepaß merkt an, dass die Stadt Emmerich am Rhein in der Vorlage als Eigentümer dargestellt wird, jedoch seitens Herrn Friedrich behauptet wurde, dass der Deichverband Eigentümer der Deichkrone ist.

Herr Friedrich entgegnet, dass dies korrekt sei.

 

Darauf erwidert Herr Tepaß der Vorlage nicht folgen zu können. Weiter fragt er den Beigeordneten Dr. Wachs, ob aufgrund der Eigentumsverhältnisse Fördergelder (70 %) in Anspruch genommen werden können. Außerdem erkundigt er sich darüber wer für die noch übrigen Kosten (30 %) bei der Errichtung eines Fuß- und Radweges aufkommt. Wird nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) abgerechnet oder nach einem anderen Prinzip? Im Falle einer Abrechnung nach KAG müsse man die Anwohner frühzeitig benachrichtigen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass die Fördergelder bereits beantragt seien und der Ablauf wie bei anderen Verfahren sei. Bezüglich der Finanzierung entgegnet er, dass der Ausbau der Fuß- und Radwege durch die Bereitstellung der Fördergelder (70 %) finanziert  und der städtische Eigenanteil (30 %) durch den allgemeinen Haushalt getragen wird. Auf die Frage, ob nach KAG abgerechnet wird, konkretisiert er, dass Anwohner nur bei dem Ausbau einer Straße zur Zahlung von Beiträgen herangezogen werden können. Folglich werden die Anwohner nicht zur Beitragszahlung bei der Errichtung eines Fuß- und Radweges herangezogen.

 

Mitglied Tepaß entgegnet, dass im Falle einer Errichtung eines Fuß- und Radweges auf der Krone des Deiches die vorhandene Straße erneuert werden müsse, da sie sich zurzeit in einem sehr schlechten Zustand befindet. Des Weiteren weist er den Ersten Beigeordneten Dr. Wachs daraufhin, das in der Vergangenheit beschlossen wurde, mit den Sanierungsarbeiten der Straße bis zur Erneuerung des Deiches zu warten.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs bejaht dies und macht darauf aufmerksam, dass diesbezüglich eine Diskussion über Frostschäden an der besagten Straße vor etwa zwei Jahren  geführt wurde.

 

Mitglied Tepaß fragt, ob trotz des mangelnden Eigentums an der Straße trotzdem ein Anspruch auf Fördergelder besteht.

 

Der Vorsitzende Jansen und der Beigeordnete Dr. Wachs stimmen dem zu.

 

Mitglied Tepaß erkundigt sich über die Finanzierung der übrigen 30 %.

 

Der Erste Beigeordnete Dr. Wachs weist erneut darauf hin, dass der Ausbau des Radweges zu 70 % durch Fördergelder und zu 30 % aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren ist. Weiter deutet er auf die Haushaltsansätze der letzten Jahre hin.

 

Mitglied Tepaß entgegnet dies verstanden zu haben. Er gibt wieder, dass 30 % durch den städtischen Haushalt getragen werden. Jedoch verstehe er nicht wer die noch übrigen 70 % zu tragen hat. In diesem Zusammenhang stellt er erneut die Frage ob KAG in Anspruch genommen wird.

 

Beigeordneter Dr. Wachs macht  Mitglied Tepaß erneut darauf aufmerksam, dass der Ausbau des Radweges zu 70 % durch Fördergelder und zu 30 % aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren ist.

 

Ortsvorsteher Böcker erkundigt sich darüber, ob die Anwohner über eine andere Straße zu ihren Häusern gelangen, da die Deichstraße als Fahrweg in Zukunft nicht mehr vorhanden ist, sondern es nur noch den Deichverteidigungsweg gibt.

 

Herr Friedrich stimmt dem zu und merkt an, dass es sich bei der präsentierten Variante um eine Möglichkeit der Erschließung handele. Weiter verdeutlicht er, dass es sich hierbei nicht um den Antrag handelt der zur Planfeststellung eingereicht werde, sondern um ein Trassenkonzept, dass im Oktober diesen Jahres in Zusammenarbeit mit der Stadt Emmerich am Rhein erstellt wurde.  Er erläutert außerdem, dass die Deichverteidigungswege lediglich in Ausnahmen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge genutzt werden sollten, damit diese anliegende Felder erreichen können. Das Ziel des Konzeptes sei es, größtmögliche unterhaltbare Flächen am Deich zu schaffen, da Rampen am Rande des Deiches in der Vergangenheit häufig zu Problemen führten. Diese Rampen erschweren die Deichunterhaltung und sind ein wesentlicher Kostenfaktor für den Deichverband Bislich-Landesgrenze. Dies wurde bei Erstellung des Konzeptes berücksichtigt, so dass so wenige Rampen wie möglich am Rande des Deiches geplant wurden. Geplant sei lediglich die Errichtung eines Schotterweges an der Wasserseite zur landwirtschaftlichen Nutzung, der durch zwei Rampen  zugänglich ist. Gleiches gilt für die Landseite.

 

Ortsvorsteher Böcker möchte außerdem wissen, ob der Deichverteidigungsweg als Verkehrsweg erhalten bleibt, oder ob die am Deich anliegenden Bewohner die vorhandenen Feldwege nutzen müssen. Er merkt außerdem an, dass für die vorhandene Deichstraße, welche der Hauptweg zwischen Dornick und Emmerich ist, eine Ersatzmaßnahme geschaffen werden müsse.

 

Herr Friedrich erwidert, dass es sich bei der vorhandenen Deichstraße um eine Anliegerstraße handelt, welche lediglich von montags bis freitags für den gesamten öffentlichen Verkehr zugelassen ist.

 

Ortsvorsteher Böcker trägt vor, dass den Anwohnern in Zukunft eine dem heutigen Zustand entsprechend vergleichbare Möglichkeit der Erschließung geboten werden muss. Auch wenn dabei der Deichverteidigungsweg in Anspruch genommen wird.

 

Herr Friedrich erläutert, dass die momentane Planung einen Deichverteidigungsweg vorsieht und dieser nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Er betont jedoch, dass es sich hierbei nur um eine erste Planung handele und eine Korrektur folglich durchaus möglich ist. Weiter weist Herr Friedrich daraufhin im weiteren Verlauf der Sitzung einen Trassenplan vorzustellen. Im Anschluss daran kann die Politik die Forderungen ihrerseits deutlich machen.

 

Mitglied Reintjes merkt an, dass es sich bei der vorhandenen Deichstraße um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt, welche folglich in ihrem vorhandenen Zustand wiederhergestellt werden müsse. Er fragt außerdem die Verwaltung, ob die vorhandene Straße als öffentliche Straße gewidmet ist. Falls dem so sei vermutet er, dass seitens der Kommune der Anspruch auf eine öffentliche Straße in diesem Bereich besteht. Folglich geht er von einer Errichtung einer öffentlichen Straße auf der Deichkrone aus. Außerdem äußert er behutsam, dass der Deichverband die Kosten für die Wiederherstellung der Straße zu tragen hat. Abschließend stellt er die Frage an die übrigen Mitglieder, ob man einer Wiederherstellung der Straße zustimmen würde, oder ob diese durch einen Rad- und Fußweg ersetzt werden soll.

 

Vorsitzender Jansen möchte diese Frage bei der anschließenden Abstimmung klären. Er fügt hinzu, die Änderungswünsche des Ausschusses in dem Beschlussvorschlag zu erfassen.

 

Mitglied Brouwer bittet Herrn Friedrich um Erklärung, welche landseitigen Rampen entfallen sollen. Weiter fragt er, wie viele Rampen bei der Errichtung des Deichverteidigungsweges sowie dem Rad- und Fahrradweg geschaffen werden. Daraufhin betont er, dass von den Dornickern in Zukunft die Nutzung dieses Deichverteidigungsweges als Verbindung zwischen Dornick und Emmerich erwünscht ist.

 

Herr Friedrich erklärt dazu, dass es sich bei der Präsentation um die für den Deichverband optimierte Planung handelt und keine Rampen zur Erschließung für die landseitigen Anwohner vorgesehen sind. Zur Verdeutlichung zeigt er dies anhand eines anderen Planes.

 

Bei der Deichstraße zwischen der Kläranlage und dem Ortseingang Dornick, handelt es sich um einen 2,6 Kilometer langen Abschnitt. Für die Sanierung des Deiches wird mit Kosten

i. H. v. circa 4 Millionen Euro pro Kilometer gerechnet. Folglich rechnet der Deichverband mit Gesamtkosten von circa 12 Millionen Euro. In den Kosten sind der Deich sowie der Deichverteidigungsweg enthalten. Die Idee des Deichverbandes war es, den Anwohner Boss sowie dessen Nachbar über den bestehenden Deichbeginn zu erschließen und im weiteren Verlauf den Deichverteidigungsweg ohne Rampen in Richtung Kläranlage durchlaufen zu lassen. Für den Deichverteidigungsweg sind eine Breite von drei Metern sowie eine bituminöse Beschichtung vorgesehen.

 

Herr Friedrich nimmt Bezug auf die geäußerten Bedenken, zum Wegfall der Verbindung durch die vorhandene Deichstraße zwischen Dornick und Emmerich. In diesem Zusammenhang erläutert er, dass sich der Deichverteidigungsweg durch den schwerlastgerechten Ausbau als Ersatzverbindung eignen würde und diese Alternative durchaus in Betracht gezogen werden könnte. Es ist somit durchaus möglich, mit der Errichtung von Ausbuchtungen auf dem Deichverteidigungsweg, diesen für den öffentlichen Straßenverkehr zugänglich zu machen. Außerdem weist er auf mögliche Folgekosten bei einer Errichtung der Verbindungsstraße auf der Deichkrone durch den Bau von Rampen hin und betont, dass solche Rampen Probleme in der Unterhaltung mit sich bringen.

 

Mitglied Reintjes fragt, mit welcher Begründung die Kommune den Bau eines Rad- und Fußweges finanzieren muss. Er schlägt in diesem Zusammenhang einen Ausbau der Straße auf der Deichkrone vor. Seines Erachtens nach ist es nicht korrekt, dass der Deichverband Bislich-Landesgrenze die vorhandene Straße entfernt und nicht für die Kosten bei der Errichtung eines Rad- und Fußweges aufkommt. In der Folge fragt er die Verwaltung, ob diese Straße gewidmet ist.

 

Herr Friedrich erläutert, dass sich die vorhandene Straße in einem unzureichenden Zustand befindet. Er fügt hinzu, dass es Wunsch der Verwaltung ist, einen Rad- und Fußweg auf der Krone des Deiches zu errichten. Der Deichverband Bislich-Landesgrenze würde den Deich nicht mit einem Weg versehen. Vielmehr würde dieser den Rad- und Fußweg auf den Deichverteidigungsweg legen.

 

Mitglied Reintjes erklärt, dass er sich nicht auf den Bau als solches bezogen hat, sondern dass sich momentan eine gewidmete Straße zwischen dem Bereich Dornick und Kläranlage befindet. Folglich ergibt sich seiner Meinung nach ein Anspruch darauf, diese Straße bei einer Deichsanierung wiederherzustellen. Er stellt daher seitens der Verwaltung in Frage, warum man auf diese Wiederherstellung auf Kosten des Deichverbandes Bislich-Landesgrenzen verzichtet. Dieser könnte auch für die Kosten der Errichtung eines Rad- und Fußweges aufkommen, da es sich hierbei um eine Ersatzmaßnahme handelt.

 

Herr Friedrich betont, dass der Deichverband Bislich-Landesgrenze keinesfalls eine Maßnahme durchführen würde, die nicht den Vorstellungen der Politik entspricht. Aus Sicht des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze, handelt es sich bei der Planung um die  optimale Errichtung des Deiches.  Die Pläne werden jedoch den Wünschen der Bürger und der Politik angepasst. Im Falle einer Ersatzpflicht für die vorhandene Deichstraße wird Ersatz durch den Deichverband Bislich-Landesgrenze in Form des Deichverteidigungsweges geschaffen.

 

Herr Kemkes verdeutlicht, dass zwischen dem Deichverband Bislich-Landesgrenze und der Verwaltung abgeklärt wurde, die von dem Deichverband gewünschte Planung vorzustellen, so dass in der Folge die Bedürfnisse der Stadt einfließen können. Angedacht war, dass der Ausschuss seine Wünsche äußert und folglich der Deichverband die Planung überarbeitet. Weiter fügt er der Aussage von Mitglied Reintjes hinzu, dass die besagte Straße gewidmet ist. Falls keine formale Widmung besteht, ist sie aufgrund der ständigen Nutzung nach geltendem Recht als gewidmet zu betrachten. Das heißt es besteht grundsätzlich das Recht auf einen Ersatz. Des Weiteren verdeutlicht er den Wunsch über die Errichtung eines Rad- und Fußweges auf der Deichkrone, da dieser eine hohe Bedeutung für den Tourismus am Niederrhein hat und weist in diesem Zusammenhang auf Rad- und Fußweg in Hüthum hin, welcher sich hinter dem Deich befindet. Auf diesem fährt man zwar windgeschützt, jedoch ist vom Rhein wenig zusehen. Abschließend stimmt er dem Vorschlag, den Deichverteidigungsweg mit Ausweichbuchten auszustatten und für den öffentlichen Verkehr zugänglich zu machen, zu.

 

Ortsvorsteher Böcker merkt an, dass man bei der Errichtung des Deichverteidigungsweges, den Bau einer vier Meter breiten Straße in Betracht ziehen sollte. So würden die Ausbuchtungen wegfallen und fließender Verkehr würde entstehen. Diese 1,8 km lange Straße wäre von hoher Priorität für die Dornicker Bürger und nach Ansicht von Herrn Böcker eine angemessene Entschädigung für den Wegfall der vorhandenen Deichstraße.

 

Mitglied Bartels fragt bezüglich der Eigentumssituation des Deiches nach. In der Sachdarstellung wurde die Stadt Emmerich am Rhein als Eigentümer genannt. Bei der Präsentation betonte Herr Friedrich jedoch, der Deichverband Bislich-Landesgrenze sei Eigentümer. Er hinterfragt den Eigentumsübergang.

 

Herr Kemkes erläutert, dass sich der Deich zu keinem Zeitpunkt im Eigentum der Stadt Emmerich am Rhein befand.

 

Mitglied Tepaß hat die Frage, wieso in der Sachdarstellung die Stadt Emmerich am Rhein als Eigentümer genannt ist.

 

Herr Kemkes erwidert, dass es sich hierbei um einen Fehler handelt.

 

Herr Friedrich fährt fort und nimmt abschließend mit, dass der Deichverband Bislich-Landesgrenze anstrebt die Wegebeziehung zwischen Kläranlage und Dornick aufrecht zu erhalten. Weiter betont er die Absicht, die anliegenden Grundstück an die Berme anzuschließen.

 

Mitglied Leypoldt merkt an, nicht nur die Deichstraße sondern auch die Anschlusshauptstraße an die Deichstraße zu betrachten. Da es sich hierbei auch um einen Hauptverkehrsweg für die Bewohner von Dornick handelt. Dadurch hätte man von Dornick kommend den Anschluss an die Deichstraße sowie an den Deichverteidigungsweg und die Hauptstraße gesichert. Auch die Weiterführung zur Stadtweide wäre gegeben.

 

Herr Friedrich präsentiert abschließend die Trassenplanung im Bereich des Klärwerkes. Dabei zeigt er, wie der Anschluss vom Deichverteidigungsweg zum Rad- und Fußweg aussehen könnte, damit dieser für Bürger mit dem Rad zugänglich ist. Außerdem wird der bestehende Radweg an den geplanten angeschlossen. Die Anwohner des Deiches in Richtung des Klärwerkes werden durch Zufahrten an die Deichberme angebunden. Hierbei handelt es sich folglich um eine Wiederherstellung des Bestandes. Der Anschluss des Niersweges ist ebenfalls erwünscht und wird geplant. Bei der Herstellung einer 3 m breiten Straße mit Ausbuchtungen würde die Geometrie unverändert bleiben. Falls es jedoch zu dem durch den Ortsvorsteher vorgeschlagenen vier Meter breiten Deichverteidigungsweg kommen sollte, würden sich die Abstände des Deiches ändern. Dies hätte unter anderem zur Folge, dass höhere Baukosten entstehen. Herr Friedrich betont jedoch, dass beide Varianten zur Planung in Betracht gezogen werden und es durch Rücksprache mit der Verwaltung zu einem Beschluss kommen wird.

 

Herr Kemkes merkt an, dass Herr Friedrich von einem 3 m breiten Fahrweg inklusive Banketten gesprochen hat. Dazu erläutert er, dass die Stadt Emmerich am Rhein in der Vergangenheit die Bankette von Wirtschaftswegen mit Rasengittersteinen befestigt hat. Folglich wäre diese Maßnahme auch bei dem Deichverteidigungsweg eine Variante, um  Ausweichweichmöglichkeiten für die Benutzer zu bieten. Darüber hinaus könnte man dann zusätzlich Ausbuchtungen errichten, so dass keine durchgängige vier Meter breite Straße notwendig ist.

 

Herr Friedrich stimmt diesem Vorschlag zu und betont, diese Möglichkeit bei der Planung in Betracht zu ziehen.

 

Mitglied Leypoldt teilt mit, dass sein Vorschlag bereits von Herrn Kemkes genannt wurde.

 

Herr Friedrich präsentiert den Anschluss der folgenden Gebäude. Zusätzlich zeigt er den Anschluss an die Hauptstraße durch den Deichverteidigungsweg. Dieser war ohnehin vorgesehen, da der Deichverband Bislich-Landesgrenze im Falle einer Überflutung den Deichverteidigungsweg mit schwerem Gerät erreichen muss. Darüber hinaus legt er eine behindertengerechte beidseitige Rampenführung für den Rad- und Fußweg auf der Krone des Deiches dar.  Er stellt jedoch in Frage, ob eine beidseitige Führung in diesem Bereich notwendig sei und bittet um Überlegung in der Verwaltung. Bei der neuen Deichtrassenplanung stand die Beseitigung von Knicken und Beulen im Fokus. Da in der Vergangenheit vermehrt ein starker Anfall von Schwemmsel aufgetreten ist. Deshalb ist der Verlauf des neuen Deiches überwiegend gradlinig. Durch den Anschluss an den Wendehammer der Stadtweide ist die Erschließung zur Bundesstraße gesichert. Folglich ist ein Ausbau des Deichverteidigungsweges bis zur Kläranlage aus Sicht des Deichverbandes nicht notwendig. Das noch offene Stück, zwischen dem Ende des Deichverteidigungsweges bis hin zur Kläranlage wird ggf. durch einen Schotterweg oder ähnliches fortgeführt und schließt an die Deichstraße an. Auch der Rad- und Fußweg wird an die Deichstraße angeschlossen. Bezüglich der Gleislinie werden noch Gespräche mit der Firma Kao Chemicals geführt, inwieweit diese noch verwendet wird.

 

Mitglied Lindemann trägt vor,  dass Seitens des Ausschusses Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge gemacht wurden, welche zunächst von dem Deichverband Bislich-Landesgrenze bearbeitet werden müssen. In der Folge können die Termine bezüglich des Planfeststellungsverfahrens PFA 2 zur Deichsanierung durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie durch den Stadtrat nicht eingehalten werden. Er schließt daraus, dass Anfang des nächsten Jahres eine erneute Vorstellung der überarbeiteten Pläne präsentiert wird.

 

Vorsitzender Jansen entgegnet, dass der Fachausschuss mit Sicherheit die überarbeiteten Pläne vorgelegt bekommt und die weitere Beratungsreihenfolge festlegen wird. Des Weiteren stimmt er Mitglied Lindemann zu, die Termine des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates dementsprechend anzupassen. Er bittet Herrn Friedrich um Auskunft über einen groben Zeitrahmen, wann mit der Präsentation der überarbeiteten Pläne gerechnet werden kann.

 

Herr Friedrich erklärt, dass der Deichverband Bislich-Landesgrenze mit den Ergebnissen aus der heutigen Sitzung in der folgenden Woche in die weitere Planung geht. Da man sich an den Zeitplan des Ministeriums halten muss und der Antrag bis Juni 2015 einzureichen ist. Aus dem heutigen Gespräch nimmt Herr Friedrich die Aufgaben des Deichverbandes mit und setzt aus diesen die Planung fort.

Vorsitzender Jansen erkundigt sich, ob bereits in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Januar 2015 mit einer erneuten Präsentation der überarbeiteten Pläne gerechnet werden kann.

 

Herr Friedrich antwortet darauf, dass die Pläne im Januar des nächsten Jahres fertiggestellt sind.

 

Mitglied Sloot schließt aus dem Verlauf der Sitzung, dass eine Überarbeitung unter den Einwänden der Mitglieder durchaus sinnvoll ist, da es sich bei der Erneuerung des Deiches um ein Jahrhundertbauwerk handelt. Auch die Fraktionen werden noch Beratungsbedarf haben. Auf Nachfrage bestätigt ihr Herr Friedrich, dass er für Rückfragen der Parteien jederzeit zur Verfügung stehe. In der Folge bittet sie um eine Anpassung des Beschlussvorschlages.

 

Vorsitzender Jansen bestätigt die Aussage von Frau Sloot, dass der Ausschuss die Präsentation zum Planfeststellungsverfahren PFA 2 zur Deichsanierung zur Kenntnis nimmt.

 

Mitglied Bartels fragt, wann mit einem möglichen Baubeginn zu rechnen ist.

 

Herr Friedrich erläutert, dass sich der Zeitplan nicht nur auf die Arbeiten des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze sondern auch auf die Arbeiten der Bezirksregierung bezieht. Die Bezirksregierung plant hierbei, nach Einreichen des Antrages im Juni 2015, eine Bearbeitungszeit von 1 ½ Jahren bis zur Planfeststellung.

 

Mitglied Bartels hinterfragt in diesem Zusammenhang die Länge der Bauzeit.

 

Herr Friedrich gibt an, dass bei guter Zusammenarbeit mit der Stadt Emmerich am Rhein, mit einer Bauzeit von zwei Jahren zu rechnen ist. Allerdings handelt es sich hierbei um den reinen Bau des Deiches. Ein Problem ist jedoch die Kampfmittelbeseitigung. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Kampfgebiet, welches viele Schützengräben beinhaltet. Folglich ist dies eine große Aufgabe, die noch vor der Dachsanierung durchzuführen ist. Bevor nicht sichergestellt ist, dass das Altmaterial des Deiches frei von Verunreinigungen (Bombenfunde) ist. Diese Aufgabe ist zwingend vor Beginn der Sanierungsarbeiten durchzuführen, um Baustopps und mögliche Nachtragungen des Bauunternehmens zu vermeiden. Hierbei handelt es sich um ein aufwendiges Verfahren, weshalb die Angabe eines Bearbeitungszeitraumes für die Beseitigung von Kampfmitteln nicht möglich ist.

 

Mitglied Tepaß fragt an, ob mit einer Bereitstellung der Fördergelder im Jahre 2015 zu rechnen ist unter Berücksichtigung, dass die Pläne im Juni 2015 von der Bezirksregierung genehmigt werden, so dass ohne Förderschädigung mit den Bauarbeiten begonnen kann. Andernfalls müsse dies vom Deichverband Bislich-Landeszone vorfinanziert werden, da die Bauarbeiten in dieser Zeit teurer werden.

 

Herr Friedrich weist darauf hin, dass in der Vergangenheit nicht die nicht vorhandenen Finanzierungsmittel zu Verzögerungen geführt haben, sondern fehlende Baugenehmigungen und Planfeststellungen Gründe für eine Prolongation waren. Wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, kann in Frage gestellt werden, warum nicht mit den Bauarbeiten begonnen wird, auch wenn die Landesmittel nicht zur Verfügung stehen. Er erläutert außerdem, dass das Ministerium nunmehr die Aufgabe hat, die Mittelbewirtschaftung so aufzustellen, dass der Deichverband Bislich-Landesgrenze unmittelbar im Anschluss an die Planfeststellung mit den Bauarbeiten beginnen kann. Des Weiteren betont er, dass enger Kontakt zwischen dem Ministerium, der Bezirksregierung und dem Deichverband Bislich-Landesgrenze besteht.

 

Vorsitzender Jansen bedankt sich bei Herrn Friedrich für den Vortrag.