Sitzung: 25.11.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 05 - 16 0166/2014
Bevor den
Ausschussmitgliedern von Herrn Friedrich, dem Geschäftsführer des
Deichverbandes Bislich-Landesgrenze, an Hand von Folien die Planungen zu dem
Thema Deichsanierung Planfeststellungsverfahren PFA 2 erläutert werden, hält Herr
Kemkes ein paar einführende Worte. Es handelt sich hierbei um die
Deichsanierung für den Bereich von der Kläranlage bis in den Ortseingang
Dornick . Die Maßnahme war bereits 1997 – 1999 Teil eines laufenden
Planfeststellungsverfahrens. Dabei wurde über die Lage des
Deichverteidigungsweges ausgiebig diskutiert. Außerdem Gegenstand dieser Erörterung
war der Wunsch der Stadt einen durchgehenden Fuß- und Radweg über die Krone des
Deiches verlaufen zu lassen. Dieses Verfahren war ein sehr aufwendiges
Verfahren, da eine Regelung über den Ausgleich beziehungsweise den Ersatz
dieser Maßnahme gefunden werden musste. Die Regelungen zu dieser Maßnahme
wurden in der Vergangenheit getroffen. Im Falle einer Umsetzung, hätte folglich
reagiert werden können. Bei der Umsetzung des Verfahrens wurde viel Zeit
beansprucht, umso erfreuter wurde zur Kenntnis genommen, dass nun die Signale
von der Bezirksregierung gesetzt sind, sodass die Planfeststellung nunmehr zu
Ende geführt werden kann. Der Vorlage ist zu entnehmen, dass die Frage über
einen durchgehenden Fuß- und Radweg auf der Deichkrone von der Verwaltung thematisiert
wurde und im Rahmen der Planung bearbeitet wird.
In der
Folge bittet Herr Kemkes Herrn Friedrich um Erläuterung zur weiteren Planung
beziehungsweise Umsetzung der Maßnahme.
Zunächst
erläutert Herr Friedrich, dass die Planungen von 1999 durch den Deichverband
Rees-Löwenberg erarbeitet und der Bezirksregierung zur Planfeststellung
eingereicht wurden. Dabei kam es nicht zu der erforderlichen Planfeststellung.
Die Unterlagen sind im Laufe der Jahre veraltet, sodass der Deichverband
Bislich-Landesgrenze aufgefordert wurde, die Antragsunterlagen dem aktuellen
Stand der Technik und Anforderungen eines Planfeststellungsverfahrens
anzupassen. In dieser Aufforderung wurde ein Zeitplan mit dem Umweltministerium
erarbeitet, der im Juni 2015 zur Planungsfeststellung eingereicht wird. Es
handelt sich bei den Überarbeitungen unter anderem um ökologische Aspekte,
Schutzgebiete und die Untersuchung der geschützten Arten. Dieser Pool an
Fragestellungen zum Thema Ökologie, der sich im Gegensatz zu der
Planfeststellung 1999 verändert hat, wurde durch den Deichverband
Bislich-Landesgrenze erarbeitet. Momentan werden geotechnische Untersuchungen
für den betroffenen Bereich durchgeführt. Hierbei werden durch Bodengutachter
Proben entnommen, um ein dichteres Netz an Erkenntnisunterlagen zu erhalten.
Dadurch resultiert eine zielgerichtete Planung. Grundstückseigentümer der
Deichtrasse beziehungsweise der Wegbeziehung im Bereich Kläranlage Richtung
Dornick ist der Deichverband Bislich-Landesgrenze.
Herr
Friedrich beginnt die Präsentation und verweist auf eine Grafik, die den Regelquerschnitt des Deiches darstellt. Dem
Regelquerschnitt ist zu entnehmen, dass der Deich steile Böschungen aufweist,
diese sind durchaus steiler als 1 zu 3 oder 1 zu 2,5, sondern teilweise sogar 1
zu 2. Es handelt sich folglich um einen sehr steilen Deich, bei dem die Breite
der Deichkrone ca. 3 Meter beträgt. Dadurch ist bei Gegenverkehr Rücksichtnahme
auf andere Verkehrsteilnehmer geboten. Die Untersuchungen haben ergeben, dass
die Standsicherheit des Deiches in der derzeitigen Situation nicht mehr gegeben
ist und der Zustand Homogenität aufweist. D. h. der Boden des Deiches ist
lehmig und sandig. Dies ist Folge von der Belastung durch Hochwässer in den
vergangenen Jahren. Daher sind Sanierungsarbeiten nunmehr erforderlich. Bei
Errichtung des neuen Deiches wird die Aufstandsfläche ca. doppelt so breit, wie
die des bestehenden Deiches. Aufgrund der vorhandenen Bebauung im Bereich
zwischen Kläranlage und Dornick führt dies zu Problemen. In Zukunft handelt es
sich bei dem Deich nicht wie bisher um einen Homogenen-Deich, sondern um einen
sogenannten Mehr-Zonen-Deich. Dort sind verschiedene Materialien verbaut, die
den anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu einem hochwassersicheren
Deich verhelfen. Der neue Deich beinhaltet Böschungen und eine sogenannte
Auflastberme. Diese dient u. a. zur Aufnahme des Deichverteidigungsweges. Ein
Deichverteidigungsweg muss bei der Sanierung eines Deiches errichtet werden und
befindet sich auf der Auflastberme. Dabei verfügt dieser über eine Breite von
drei bis vier Metern und ist so hoch angelegt, dass er auch im Falle eines
Hochwassers zugänglich ist. Der derzeitige Zustand des Deiches lässt eine
Deichverteidigung aufgrund eines nicht vorhandenen Deichverteidigungsweges
nicht zu. Der Deichverband stellt in Frage, ob eine öffentliche Straße oder ein
Radweg zwingend auf die Krone des Deiches gehört. Die Erforderlichkeit ist
seitens des Deichverbandes nicht gegeben, da durch die Herstellung solcher, die
Arbeiten im Falle eines Hochwassers behindert werden. Für die Mitglieder werden
entsprechende Schutzbauwerke errichtet, die vor einer Hochwassersituation
schützen sollen. Prinzipiell ist das Anlegen eines Fuß- und Radweges auf der
Krone des Deiches möglich, die Finanzierung erfolgt jedoch dann nicht durch den
Deichverband Bislich-Landesgrenze.
Die
Straße, die sich zwischen Kläranlage und Dornick auf dem jetzigen Deich
befindet, ist nach Meinung des Deichverbandes in einem unzureichenden Zustand
und schädlich für diesen. Über eine Lösung der Situation wurden am 10.10.2014
seitens der Verwaltung Gespräche mit dem Deichverband geführt. Daraus
resultierte die Erstellung eines Trassenkonzeptes. Die Planungen über den Verlauf
des Deichkörpers haben sich im Gegensatz zu den Planungen im Jahre 1999
dahingehend geändert, dass sich nun Schutzzonen zwischen den am Deich gelegenen
Häusern und dem Deich befinden. Diese weisen eine Größe von circa zehn Metern
auf. Das hat zur Folge, dass bei der Errichtung gradlinige Trassen gewählt
werden können. Auf Wunsch der Verwaltung wird bei der Präsentation die Planung
von der Errichtung eines Rad- und Fußweges auf der Krone des Deiches
dargestellt. Im Weiteren wird erläutert, dass die Erschließung der am Deich
liegenden Häuser gegeben ist. Grundsätzlich ist diese Idee folglich umsetzbar.
Der
Vorsitzende Jansen unterbricht Herrn Friedrich und fragt, ob Zwischenfragen möglich
sind oder ob diese nach Ende der Präsentation beantwortet werden.
Herr
Friedrich erwidert, dass er gerne Fragen zur bisherigen Präsentation
beantwortet.
Mitglied
Lindemann möchte wissen, ob die vorhandene Sperrung des bisherigen Fuß- und
Radweges, der durch den oberen Teil des Ortes führt, aufgehoben wird. Grund für
diese Frage sind Informationen von Bürgern, die Herrn Lindemann mitteilten,
dass seitens des Deichverbandes bereits Gespräche mit einzelnen Bürgern
diesbezüglich geführt wurden.
Herr
Friedrich erklärt dazu, dass diese Frage nicht für die Öffentlichkeit bestimmt
ist. Er betont jedoch, dass nicht davon auszugehen ist, dass sich an der
jetzigen Situation etwas ändert.
Mitglied
Tepaß merkt an, dass die Stadt Emmerich am Rhein in der Vorlage als Eigentümer
dargestellt wird, jedoch seitens Herrn Friedrich behauptet wurde, dass der
Deichverband Eigentümer der Deichkrone ist.
Herr
Friedrich entgegnet, dass dies korrekt sei.
Darauf
erwidert Herr Tepaß der Vorlage nicht folgen zu können. Weiter fragt er den
Beigeordneten Dr. Wachs, ob aufgrund der Eigentumsverhältnisse Fördergelder (70
%) in Anspruch genommen werden können. Außerdem erkundigt er sich darüber wer
für die noch übrigen Kosten (30 %) bei der Errichtung eines Fuß- und Radweges
aufkommt. Wird nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)
abgerechnet oder nach einem anderen Prinzip? Im Falle einer Abrechnung nach KAG
müsse man die Anwohner frühzeitig benachrichtigen.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass die Fördergelder bereits beantragt
seien und der Ablauf wie bei anderen Verfahren sei. Bezüglich der Finanzierung
entgegnet er, dass der Ausbau der Fuß- und Radwege durch die Bereitstellung der
Fördergelder (70 %) finanziert und der
städtische Eigenanteil (30 %) durch den allgemeinen Haushalt getragen wird. Auf
die Frage, ob nach KAG abgerechnet wird, konkretisiert er, dass Anwohner nur
bei dem Ausbau einer Straße zur Zahlung von Beiträgen herangezogen werden
können. Folglich werden die Anwohner nicht zur Beitragszahlung bei der
Errichtung eines Fuß- und Radweges herangezogen.
Mitglied
Tepaß entgegnet, dass im Falle einer Errichtung eines Fuß- und Radweges auf der
Krone des Deiches die vorhandene Straße erneuert werden müsse, da sie sich
zurzeit in einem sehr schlechten Zustand befindet. Des Weiteren weist er den
Ersten Beigeordneten Dr. Wachs daraufhin, das in der Vergangenheit beschlossen
wurde, mit den Sanierungsarbeiten der Straße bis zur Erneuerung des Deiches zu
warten.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs bejaht dies und macht darauf aufmerksam, dass
diesbezüglich eine Diskussion über Frostschäden an der besagten Straße vor etwa
zwei Jahren geführt wurde.
Mitglied
Tepaß fragt, ob trotz des mangelnden Eigentums an der Straße trotzdem ein
Anspruch auf Fördergelder besteht.
Der
Vorsitzende Jansen und der Beigeordnete Dr. Wachs stimmen dem zu.
Mitglied
Tepaß erkundigt sich über die Finanzierung der übrigen 30 %.
Der Erste
Beigeordnete Dr. Wachs weist erneut darauf hin, dass der Ausbau des Radweges zu
70 % durch Fördergelder und zu 30 % aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren
ist. Weiter deutet er auf die Haushaltsansätze der letzten Jahre hin.
Mitglied
Tepaß entgegnet dies verstanden zu haben. Er gibt wieder, dass 30 % durch den
städtischen Haushalt getragen werden. Jedoch verstehe er nicht wer die noch
übrigen 70 % zu tragen hat. In diesem Zusammenhang stellt er erneut die Frage
ob KAG in Anspruch genommen wird.
Beigeordneter
Dr. Wachs macht Mitglied Tepaß erneut
darauf aufmerksam, dass der Ausbau des Radweges zu 70 % durch Fördergelder und
zu 30 % aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren ist.
Ortsvorsteher
Böcker erkundigt sich darüber, ob die Anwohner über eine andere Straße zu ihren
Häusern gelangen, da die Deichstraße als Fahrweg in Zukunft nicht mehr
vorhanden ist, sondern es nur noch den Deichverteidigungsweg gibt.
Herr
Friedrich stimmt dem zu und merkt an, dass es sich bei der präsentierten
Variante um eine Möglichkeit der Erschließung handele. Weiter verdeutlicht er,
dass es sich hierbei nicht um den Antrag handelt der zur Planfeststellung
eingereicht werde, sondern um ein Trassenkonzept, dass im Oktober diesen Jahres
in Zusammenarbeit mit der Stadt Emmerich am Rhein erstellt wurde. Er erläutert außerdem, dass die
Deichverteidigungswege lediglich in Ausnahmen durch landwirtschaftliche
Fahrzeuge genutzt werden sollten, damit diese anliegende Felder erreichen
können. Das Ziel des Konzeptes sei es, größtmögliche unterhaltbare Flächen am
Deich zu schaffen, da Rampen am Rande des Deiches in der Vergangenheit häufig
zu Problemen führten. Diese Rampen erschweren die Deichunterhaltung und sind
ein wesentlicher Kostenfaktor für den Deichverband Bislich-Landesgrenze. Dies
wurde bei Erstellung des Konzeptes berücksichtigt, so dass so wenige Rampen wie
möglich am Rande des Deiches geplant wurden. Geplant sei lediglich die
Errichtung eines Schotterweges an der Wasserseite zur landwirtschaftlichen
Nutzung, der durch zwei Rampen
zugänglich ist. Gleiches gilt für die Landseite.
Ortsvorsteher
Böcker möchte außerdem wissen, ob der Deichverteidigungsweg als Verkehrsweg
erhalten bleibt, oder ob die am Deich anliegenden Bewohner die vorhandenen
Feldwege nutzen müssen. Er merkt außerdem an, dass für die vorhandene
Deichstraße, welche der Hauptweg zwischen Dornick und Emmerich ist, eine
Ersatzmaßnahme geschaffen werden müsse.
Herr
Friedrich erwidert, dass es sich bei der vorhandenen Deichstraße um eine
Anliegerstraße handelt, welche lediglich von montags bis freitags für den
gesamten öffentlichen Verkehr zugelassen ist.
Ortsvorsteher
Böcker trägt vor, dass den Anwohnern in Zukunft eine dem heutigen Zustand
entsprechend vergleichbare Möglichkeit der Erschließung geboten werden muss.
Auch wenn dabei der Deichverteidigungsweg in Anspruch genommen wird.
Herr
Friedrich erläutert, dass die momentane Planung einen Deichverteidigungsweg
vorsieht und dieser nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Er betont
jedoch, dass es sich hierbei nur um eine erste Planung handele und eine
Korrektur folglich durchaus möglich ist. Weiter weist Herr Friedrich daraufhin
im weiteren Verlauf der Sitzung einen Trassenplan vorzustellen. Im Anschluss
daran kann die Politik die Forderungen ihrerseits deutlich machen.
Mitglied
Reintjes merkt an, dass es sich bei der vorhandenen Deichstraße um eine
öffentliche Verkehrsfläche handelt, welche folglich in ihrem vorhandenen
Zustand wiederhergestellt werden müsse. Er fragt außerdem die Verwaltung, ob
die vorhandene Straße als öffentliche Straße gewidmet ist. Falls dem so sei
vermutet er, dass seitens der Kommune der Anspruch auf eine öffentliche Straße
in diesem Bereich besteht. Folglich geht er von einer Errichtung einer
öffentlichen Straße auf der Deichkrone aus. Außerdem äußert er behutsam, dass
der Deichverband die Kosten für die Wiederherstellung der Straße zu tragen hat.
Abschließend stellt er die Frage an die übrigen Mitglieder, ob man einer
Wiederherstellung der Straße zustimmen würde, oder ob diese durch einen Rad-
und Fußweg ersetzt werden soll.
Vorsitzender
Jansen möchte diese Frage bei der anschließenden Abstimmung klären. Er fügt
hinzu, die Änderungswünsche des Ausschusses in dem Beschlussvorschlag zu
erfassen.
Mitglied
Brouwer bittet Herrn Friedrich um Erklärung, welche landseitigen Rampen
entfallen sollen. Weiter fragt er, wie viele Rampen bei der Errichtung des
Deichverteidigungsweges sowie dem Rad- und Fahrradweg geschaffen werden.
Daraufhin betont er, dass von den Dornickern in Zukunft die Nutzung dieses
Deichverteidigungsweges als Verbindung zwischen Dornick und Emmerich erwünscht
ist.
Herr
Friedrich erklärt dazu, dass es sich bei der Präsentation um die für den
Deichverband optimierte Planung handelt und keine Rampen zur Erschließung für
die landseitigen Anwohner vorgesehen sind. Zur Verdeutlichung zeigt er dies
anhand eines anderen Planes.
Bei der
Deichstraße zwischen der Kläranlage und dem Ortseingang Dornick, handelt es
sich um einen 2,6 Kilometer langen Abschnitt. Für die Sanierung des Deiches
wird mit Kosten
i. H. v.
circa 4 Millionen Euro pro Kilometer gerechnet. Folglich rechnet der
Deichverband mit Gesamtkosten von circa 12 Millionen Euro. In den Kosten sind
der Deich sowie der Deichverteidigungsweg enthalten. Die Idee des
Deichverbandes war es, den Anwohner Boss sowie dessen Nachbar über den
bestehenden Deichbeginn zu erschließen und im weiteren Verlauf den
Deichverteidigungsweg ohne Rampen in Richtung Kläranlage durchlaufen zu lassen.
Für den Deichverteidigungsweg sind eine Breite von drei Metern sowie eine
bituminöse Beschichtung vorgesehen.
Herr
Friedrich nimmt Bezug auf die geäußerten Bedenken, zum Wegfall der Verbindung
durch die vorhandene Deichstraße zwischen Dornick und Emmerich. In diesem
Zusammenhang erläutert er, dass sich der Deichverteidigungsweg durch den
schwerlastgerechten Ausbau als Ersatzverbindung eignen würde und diese
Alternative durchaus in Betracht gezogen werden könnte. Es ist somit durchaus
möglich, mit der Errichtung von Ausbuchtungen auf dem Deichverteidigungsweg,
diesen für den öffentlichen Straßenverkehr zugänglich zu machen. Außerdem weist
er auf mögliche Folgekosten bei einer Errichtung der Verbindungsstraße auf der
Deichkrone durch den Bau von Rampen hin und betont, dass solche Rampen Probleme
in der Unterhaltung mit sich bringen.
Mitglied
Reintjes fragt, mit welcher Begründung die Kommune den Bau eines Rad- und
Fußweges finanzieren muss. Er schlägt in diesem Zusammenhang einen Ausbau der
Straße auf der Deichkrone vor. Seines Erachtens nach ist es nicht korrekt, dass
der Deichverband Bislich-Landesgrenze die vorhandene Straße entfernt und nicht
für die Kosten bei der Errichtung eines Rad- und Fußweges aufkommt. In der
Folge fragt er die Verwaltung, ob diese Straße gewidmet ist.
Herr
Friedrich erläutert, dass sich die vorhandene Straße in einem unzureichenden
Zustand befindet. Er fügt hinzu, dass es Wunsch der Verwaltung ist, einen Rad-
und Fußweg auf der Krone des Deiches zu errichten. Der Deichverband
Bislich-Landesgrenze würde den Deich nicht mit einem Weg versehen. Vielmehr
würde dieser den Rad- und Fußweg auf den Deichverteidigungsweg legen.
Mitglied
Reintjes erklärt, dass er sich nicht auf den Bau als solches bezogen hat,
sondern dass sich momentan eine gewidmete Straße zwischen dem Bereich Dornick
und Kläranlage befindet. Folglich ergibt sich seiner Meinung nach ein Anspruch
darauf, diese Straße bei einer Deichsanierung wiederherzustellen. Er stellt
daher seitens der Verwaltung in Frage, warum man auf diese Wiederherstellung
auf Kosten des Deichverbandes Bislich-Landesgrenzen verzichtet. Dieser könnte
auch für die Kosten der Errichtung eines Rad- und Fußweges aufkommen, da es
sich hierbei um eine Ersatzmaßnahme handelt.
Herr
Friedrich betont, dass der Deichverband Bislich-Landesgrenze keinesfalls eine
Maßnahme durchführen würde, die nicht den Vorstellungen der Politik entspricht.
Aus Sicht des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze, handelt es sich bei der
Planung um die optimale Errichtung des
Deiches. Die Pläne werden jedoch den
Wünschen der Bürger und der Politik angepasst. Im Falle einer Ersatzpflicht für
die vorhandene Deichstraße wird Ersatz durch den Deichverband
Bislich-Landesgrenze in Form des Deichverteidigungsweges geschaffen.
Herr
Kemkes verdeutlicht, dass zwischen dem Deichverband Bislich-Landesgrenze und
der Verwaltung abgeklärt wurde, die von dem Deichverband gewünschte Planung
vorzustellen, so dass in der Folge die Bedürfnisse der Stadt einfließen können.
Angedacht war, dass der Ausschuss seine Wünsche äußert und folglich der
Deichverband die Planung überarbeitet. Weiter fügt er der Aussage von Mitglied
Reintjes hinzu, dass die besagte Straße gewidmet ist. Falls keine formale
Widmung besteht, ist sie aufgrund der ständigen Nutzung nach geltendem Recht
als gewidmet zu betrachten. Das heißt es besteht grundsätzlich das Recht auf
einen Ersatz. Des Weiteren verdeutlicht er den Wunsch über die Errichtung eines
Rad- und Fußweges auf der Deichkrone, da dieser eine hohe Bedeutung für den
Tourismus am Niederrhein hat und weist in diesem Zusammenhang auf Rad- und
Fußweg in Hüthum hin, welcher sich hinter dem Deich befindet. Auf diesem fährt
man zwar windgeschützt, jedoch ist vom Rhein wenig zusehen. Abschließend stimmt
er dem Vorschlag, den Deichverteidigungsweg mit Ausweichbuchten auszustatten
und für den öffentlichen Verkehr zugänglich zu machen, zu.
Ortsvorsteher
Böcker merkt an, dass man bei der Errichtung des Deichverteidigungsweges, den
Bau einer vier Meter breiten Straße in Betracht ziehen sollte. So würden die
Ausbuchtungen wegfallen und fließender Verkehr würde entstehen. Diese 1,8 km
lange Straße wäre von hoher Priorität für die Dornicker Bürger und nach Ansicht
von Herrn Böcker eine angemessene Entschädigung für den Wegfall der vorhandenen
Deichstraße.
Mitglied
Bartels fragt bezüglich der Eigentumssituation des Deiches nach. In der
Sachdarstellung wurde die Stadt Emmerich am Rhein als Eigentümer genannt. Bei
der Präsentation betonte Herr Friedrich jedoch, der Deichverband
Bislich-Landesgrenze sei Eigentümer. Er hinterfragt den Eigentumsübergang.
Herr
Kemkes erläutert, dass sich der Deich zu keinem Zeitpunkt im Eigentum der Stadt
Emmerich am Rhein befand.
Mitglied
Tepaß hat die Frage, wieso in der Sachdarstellung die Stadt Emmerich am Rhein
als Eigentümer genannt ist.
Herr
Kemkes erwidert, dass es sich hierbei um einen Fehler handelt.
Herr
Friedrich fährt fort und nimmt abschließend mit, dass der Deichverband
Bislich-Landesgrenze anstrebt die Wegebeziehung zwischen Kläranlage und Dornick
aufrecht zu erhalten. Weiter betont er die Absicht, die anliegenden Grundstück
an die Berme anzuschließen.
Mitglied
Leypoldt merkt an, nicht nur die Deichstraße sondern auch die
Anschlusshauptstraße an die Deichstraße zu betrachten. Da es sich hierbei auch
um einen Hauptverkehrsweg für die Bewohner von Dornick handelt. Dadurch hätte
man von Dornick kommend den Anschluss an die Deichstraße sowie an den
Deichverteidigungsweg und die Hauptstraße gesichert. Auch die Weiterführung zur
Stadtweide wäre gegeben.
Herr
Friedrich präsentiert abschließend die Trassenplanung im Bereich des
Klärwerkes. Dabei zeigt er, wie der Anschluss vom Deichverteidigungsweg zum
Rad- und Fußweg aussehen könnte, damit dieser für Bürger mit dem Rad zugänglich
ist. Außerdem wird der bestehende Radweg an den geplanten angeschlossen. Die
Anwohner des Deiches in Richtung des Klärwerkes werden durch Zufahrten an die
Deichberme angebunden. Hierbei handelt es sich folglich um eine
Wiederherstellung des Bestandes. Der Anschluss des Niersweges ist ebenfalls
erwünscht und wird geplant. Bei der Herstellung einer 3 m breiten Straße mit
Ausbuchtungen würde die Geometrie unverändert bleiben. Falls es jedoch zu dem
durch den Ortsvorsteher vorgeschlagenen vier Meter breiten
Deichverteidigungsweg kommen sollte, würden sich die Abstände des Deiches
ändern. Dies hätte unter anderem zur Folge, dass höhere Baukosten entstehen.
Herr Friedrich betont jedoch, dass beide Varianten zur Planung in Betracht
gezogen werden und es durch Rücksprache mit der Verwaltung zu einem Beschluss
kommen wird.
Herr
Kemkes merkt an, dass Herr Friedrich von einem 3 m breiten Fahrweg inklusive
Banketten gesprochen hat. Dazu erläutert er, dass die Stadt Emmerich am Rhein
in der Vergangenheit die Bankette von Wirtschaftswegen mit Rasengittersteinen
befestigt hat. Folglich wäre diese Maßnahme auch bei dem Deichverteidigungsweg
eine Variante, um Ausweichweichmöglichkeiten
für die Benutzer zu bieten. Darüber hinaus könnte man dann zusätzlich
Ausbuchtungen errichten, so dass keine durchgängige vier Meter breite Straße
notwendig ist.
Herr
Friedrich stimmt diesem Vorschlag zu und betont, diese Möglichkeit bei der
Planung in Betracht zu ziehen.
Mitglied
Leypoldt teilt mit, dass sein Vorschlag bereits von Herrn Kemkes genannt wurde.
Herr
Friedrich präsentiert den Anschluss der folgenden Gebäude. Zusätzlich zeigt er
den Anschluss an die Hauptstraße durch den Deichverteidigungsweg. Dieser war
ohnehin vorgesehen, da der Deichverband Bislich-Landesgrenze im Falle einer
Überflutung den Deichverteidigungsweg mit schwerem Gerät erreichen muss.
Darüber hinaus legt er eine behindertengerechte beidseitige Rampenführung für
den Rad- und Fußweg auf der Krone des Deiches dar. Er stellt jedoch in Frage, ob eine
beidseitige Führung in diesem Bereich notwendig sei und bittet um Überlegung in
der Verwaltung. Bei der neuen Deichtrassenplanung stand die Beseitigung von
Knicken und Beulen im Fokus. Da in der Vergangenheit vermehrt ein starker
Anfall von Schwemmsel aufgetreten ist. Deshalb ist der Verlauf des neuen
Deiches überwiegend gradlinig. Durch den Anschluss an den Wendehammer der
Stadtweide ist die Erschließung zur Bundesstraße gesichert. Folglich ist ein Ausbau
des Deichverteidigungsweges bis zur Kläranlage aus Sicht des Deichverbandes
nicht notwendig. Das noch offene Stück, zwischen dem Ende des
Deichverteidigungsweges bis hin zur Kläranlage wird ggf. durch einen
Schotterweg oder ähnliches fortgeführt und schließt an die Deichstraße an. Auch
der Rad- und Fußweg wird an die Deichstraße angeschlossen. Bezüglich der
Gleislinie werden noch Gespräche mit der Firma Kao Chemicals geführt, inwieweit
diese noch verwendet wird.
Mitglied
Lindemann trägt vor, dass Seitens des
Ausschusses Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge gemacht wurden, welche
zunächst von dem Deichverband Bislich-Landesgrenze bearbeitet werden müssen. In
der Folge können die Termine bezüglich des Planfeststellungsverfahrens PFA 2
zur Deichsanierung durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie durch den
Stadtrat nicht eingehalten werden. Er schließt daraus, dass Anfang des nächsten
Jahres eine erneute Vorstellung der überarbeiteten Pläne präsentiert wird.
Vorsitzender
Jansen entgegnet, dass der Fachausschuss mit Sicherheit die überarbeiteten
Pläne vorgelegt bekommt und die weitere Beratungsreihenfolge festlegen wird.
Des Weiteren stimmt er Mitglied Lindemann zu, die Termine des Haupt- und
Finanzausschusses sowie des Rates dementsprechend anzupassen. Er bittet Herrn
Friedrich um Auskunft über einen groben Zeitrahmen, wann mit der Präsentation
der überarbeiteten Pläne gerechnet werden kann.
Herr
Friedrich erklärt, dass der Deichverband Bislich-Landesgrenze mit den
Ergebnissen aus der heutigen Sitzung in der folgenden Woche in die weitere
Planung geht. Da man sich an den Zeitplan des Ministeriums halten muss und der
Antrag bis Juni 2015 einzureichen ist. Aus dem heutigen Gespräch nimmt Herr
Friedrich die Aufgaben des Deichverbandes mit und setzt aus diesen die Planung
fort.
Vorsitzender
Jansen erkundigt sich, ob bereits in der nächsten Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung im Januar 2015 mit einer erneuten Präsentation der
überarbeiteten Pläne gerechnet werden kann.
Herr
Friedrich antwortet darauf, dass die Pläne im Januar des nächsten Jahres
fertiggestellt sind.
Mitglied
Sloot schließt aus dem Verlauf der Sitzung, dass eine Überarbeitung unter den
Einwänden der Mitglieder durchaus sinnvoll ist, da es sich bei der Erneuerung
des Deiches um ein Jahrhundertbauwerk handelt. Auch die Fraktionen werden noch
Beratungsbedarf haben. Auf Nachfrage bestätigt ihr Herr Friedrich, dass er für
Rückfragen der Parteien jederzeit zur Verfügung stehe. In der Folge bittet sie
um eine Anpassung des Beschlussvorschlages.
Vorsitzender
Jansen bestätigt die Aussage von Frau Sloot, dass der Ausschuss die
Präsentation zum Planfeststellungsverfahren PFA 2 zur Deichsanierung zur
Kenntnis nimmt.
Mitglied
Bartels fragt, wann mit einem möglichen Baubeginn zu rechnen ist.
Herr
Friedrich erläutert, dass sich der Zeitplan nicht nur auf die Arbeiten des
Deichverbandes Bislich-Landesgrenze sondern auch auf die Arbeiten der
Bezirksregierung bezieht. Die Bezirksregierung plant hierbei, nach Einreichen
des Antrages im Juni 2015, eine Bearbeitungszeit von 1 ½ Jahren bis zur
Planfeststellung.
Mitglied
Bartels hinterfragt in diesem Zusammenhang die Länge der Bauzeit.
Herr
Friedrich gibt an, dass bei guter Zusammenarbeit mit der Stadt Emmerich am
Rhein, mit einer Bauzeit von zwei Jahren zu rechnen ist. Allerdings handelt es
sich hierbei um den reinen Bau des Deiches. Ein Problem ist jedoch die
Kampfmittelbeseitigung. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Kampfgebiet,
welches viele Schützengräben beinhaltet. Folglich ist dies eine große Aufgabe,
die noch vor der Dachsanierung durchzuführen ist. Bevor nicht sichergestellt
ist, dass das Altmaterial des Deiches frei von Verunreinigungen (Bombenfunde)
ist. Diese Aufgabe ist zwingend vor Beginn der Sanierungsarbeiten
durchzuführen, um Baustopps und mögliche Nachtragungen des Bauunternehmens zu
vermeiden. Hierbei handelt es sich um ein aufwendiges Verfahren, weshalb die
Angabe eines Bearbeitungszeitraumes für die Beseitigung von Kampfmitteln nicht
möglich ist.
Mitglied
Tepaß fragt an, ob mit einer Bereitstellung der Fördergelder im Jahre 2015 zu
rechnen ist unter Berücksichtigung, dass die Pläne im Juni 2015 von der
Bezirksregierung genehmigt werden, so dass ohne Förderschädigung mit den
Bauarbeiten begonnen kann. Andernfalls müsse dies vom Deichverband
Bislich-Landeszone vorfinanziert werden, da die Bauarbeiten in dieser Zeit
teurer werden.
Herr
Friedrich weist darauf hin, dass in der Vergangenheit nicht die nicht
vorhandenen Finanzierungsmittel zu Verzögerungen geführt haben, sondern
fehlende Baugenehmigungen und Planfeststellungen Gründe für eine Prolongation
waren. Wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, kann in Frage gestellt
werden, warum nicht mit den Bauarbeiten begonnen wird, auch wenn die
Landesmittel nicht zur Verfügung stehen. Er erläutert außerdem, dass das
Ministerium nunmehr die Aufgabe hat, die Mittelbewirtschaftung so aufzustellen,
dass der Deichverband Bislich-Landesgrenze unmittelbar im Anschluss an die
Planfeststellung mit den Bauarbeiten beginnen kann. Des Weiteren betont er,
dass enger Kontakt zwischen dem Ministerium, der Bezirksregierung und dem
Deichverband Bislich-Landesgrenze besteht.
Vorsitzender
Jansen bedankt sich bei Herrn Friedrich für den Vortrag.