Sitzung: 25.11.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0189/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der
Grundstücke Gemarkung Emmerich, Flur 9, Flurstück 398 tlw. sowie Flur 11,
Flurstücke 76, 81, 92, 93 ,99, 100, 155 tlw., 174, 175, 401, 402, 434 und 435,
gelegen am nordwestlichen Abschnitt der Straße Tackenweide einen Bebauungsplan
aufzustellen.
Das
Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 11/2 -Tackenweide / Nordwest- und wird unter Anwendung der Bestimmungen des § 13a Baugesetzbuch als
Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Die Verfahrensgebietsgrenze ist
in der Planunterlage „Verfahrensgebiet“ mit einer gestrichelten Linie
gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes
in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen
Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu
veranlassen.
Mitglied Tepaß stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.