Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der Grundstücke Gemarkung Emmerich, Flur 9, Flurstück 398 tlw. sowie Flur 11, Flurstücke 76, 81, 92, 93 ,99, 100, 155 tlw., 174, 175, 401, 402, 434 und 435, gelegen am nordwestlichen Abschnitt der Straße Tackenweide einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 11/2 -Tackenweide / Nordwest- und wird unter Anwendung der Bestimmungen des § 13a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Die Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage „Verfahrensgebiet“ mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Mitglied Tepaß stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.