Sitzung: 26.11.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: 05 - 16 0196/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die
vorgestellte Machbarkeitsstudie zur Gleisbettvariante zur Kenntnis.
Zu 2)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt im vorliegenden Planfeststellungsverfahren die erarbeitete
Stellungnahme (Anlage) abzugeben.
Mitglied Bartels regt an, die Bürger darüber
zu informieren, was in der heutigen Sitzung beraten wird; nämlich die
Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zum Planfeststellungsabschnitt 3.5.
Die Wortäußerung der Einwohner stellt sich für ihn so dar, als wenn man die
Variantenprüfung nochmals prüfen wolle um andere Ziele zu erreichen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass
die Verwaltung im Frühjahr den Auftrag vom Rat erhalten hat, die
Gleisbettvariante auf die Machbarkeit hin zu untersuchen. Die Ergebnisse der
Untersuchung werden nunmehr erstmalig in diesem Ausschuss vorgestellt. Der
Arbeitskreis ÖPNV/SPNV hat sich in 2 Sitzungen ausgiebig damit beschäftigt und
die entsprechende Stellungnahme erarbeitet. In heutiger Sitzung soll im ersten
Teil die Machbarkeitsstudie zur Kenntnis genommen werden und im zweiten Teil im
besten Fall die erarbeitete Stellungnahme beschlossen werden. In der heutigen
Sitzung wird über keine Variante diskutiert.
Mitglied ten Brink führt an, dass die Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung der erste Termin ist, wo die
Öffentlichkeit beteiligt ist. Entsprechende Nachfragen der Mitglieder sollten
demnach zugelassen und beantwortet werden.
Vorsitzender Jansen macht deutlich, dass das
immer so gehandhabt wird.
Nunmehr stellen Herr Janßen von der IVV GmbH
& Co. KG, Aachen, und Herr Smeets von der Planungsgesellschaft mbH,
Erftstadt, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Gleisbettvariante anhand
einer Power-Point-Präsentation vor.
Herr Janßen erklärt, dass Zielsetzung der
Untersuchung darin bestand, für die Gleisbettvariante vertiefende fachliche
Kenntnisse im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu ermitteln; d. h. es sollte
festgestellt werden, ob die Gleisbettvariante technisch durchführbar ist und
die Stadt Emmerich am Rhein sollte in die Lage versetzt werden, ihre
Entscheidung im Anhörungsverfahren für diese Variante auf die gleichen
Grundlagen zu setzen wie die anderen Planungen. Der Untersuchungsansatz bezieht
sich zunächst auf die Prüfung der technischen Machbarkeit, die Abschätzung der
Auswirkungen auf Umwelt (Natur und Landschaft), die Ermittlung der
Verkehrsmengen im Hauptverkehrsstraßennetz, die Untersuchung des Lärmschutzes
und die erste Kostenschätzung der mit der Gleisbettvariante verbundenen
Investitionskosten. Zunächst wurden mit der Verkehrsmengenermittlungen
begonnen, die Grundlage für die technische Planung (insbesondere der Straße,
der Knotenpunkte und Straßenquerschnitte) ist. Die technische Planung für
Straße und Bahn war Grundlage für die Aussagen zu Natur-, Landschaftsschutz und
Lärm und zur Einschätzung der Investitionskosten, woraus das abschließende
Fazit gebildet wurde.
Im Bereich der Verkehrsmengenermittlungen
wurde vor einiger Zeit eine Erhebung der Verkehrsmengen (sowohl für den KFZ-
als auch den LKW-Verkehr) an den zentralen Knotenpunkten der Ortslage Elten
durchgeführt. Daraus wurden die Durchgangsverkehrsströme abgeleitet, wie sie
sich auf den einzelnen Straßenabschnitten darstellen. Durch die Veränderung des
Straßennetzes mit Einrichtung der Ortsumgehung und der neuen Querverbindung auf
die neue Ortsumgehung verändern sich auch die Verkehrsmengen. Auf die neu
geplante Ortsumgehung verkehren dann bis zu 3.500 Fahrzeuge, im Bereich der
Klosterstraße, Zevenaarer Straße nehmen die Verkehre ab.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass der
Verkehr von Zevenaarer Straße und Emmericher Straße mit bis zu 1.200
Kraftfahrzeugen nunmehr über die neue Umgehungsstraße und nicht mehr über
Klosterstraße und Tichelkamp abläuft; hierzu kommt es zur Entlastung der Zevenaarer
Straße, Emmericher Straße und Bergstraße. Die Relation Lobither Straße und
Schmidtstraße ist von der Menge her deutlich größer und fließt über die neue
Verbindungsstraße und dann über die Umgehungsstraße ab. Für die Verkehre
Lobither Straße und Emmericher Straße trifft das Gleiche zu. Diese verlaufen
nunmehr ebenfalls über die neue Verbindungsstraße und Umgehungsstraße und nicht
mehr über den Tichelkamp und Klosterstraße. Auf beiden Straßen erlangt man
somit eine Entlastung. Die Relation Zevenaarer Straße und Lobither Straße
verläuft nunmehr über die neue Umgehungsstraße sowie die neue
Verbindungsstraße; hierbei muss berücksichtigt werden, dass sich die Wegelängen
erhöhen.
Im Fazit ist festzuhalten, dass durch den Bau
der Gleisbettvariante mit der verbundenen Ortsumgehung innerhalb der Ortslage
Elten zum Teil Belastungsverlagerungen bewirkt werden. Die Ortsumgehung nimmt
ca. 3.500 Kraftfahrzeuge pro Tag auf. Die Umgehungsstraße dient vorrangig den
Relationen auf der Zevenaarer Straße und Emmericher Straße. Die übrigen
Veränderungen in der Verkehrsmenge (Belastungseffekte) werden dadurch
hervorgehoben, dass die Lobither Straße an der bisherigen Stelle unterbrochen
wird und der Verkehr über die neue Verbindungsstraße und die Ortsumgehung
führt. Insgesamt ist festzustellen, dass sich die Belastung auf der Lobither
Straße und der Klosterstraße deutlich reduziert, in den übrigen Bereichen sind
keine relevanten Veränderungen der Belastung gegenüber dem heutigen Zustand
erkennbar.
Dies bildete die Grundlage für die weiteren
technischen Planungen. Zum einen für die Planung der Straße und die Planung der
Bahnanlagen, wo es wichtig ist, dass die ermittelten Verkehrsmengen vernünftig
abgewickelt werden.
Für die Bahnanlagen ist nach Planung der DB
AG angedacht, die Entwurfsgeschwindigkeit mit 160 km/h anzusetzen. Das
Ingenieurbüro hat dementsprechende Grundlagen wie Kataster der Stadt Emmerich
am Rhein, von der BI zur Verfügung gestellte Lagepläne, Querschnitte und
Grundlage der Bahn (digitales Geländemodell) genutzt, um den Vorentwurf der BI
in einen technischen Vorentwurf mit vergleichbarer Güte zu den anderen
Planungen umsetzen zu können. Die eigentliche Idee von der DB AG war
ursprünglich, eine Entwurfsgeschwindigkeit von 200 km/h anzusetzen. In
Absprache in bilateralen Gesprächen mit der Stadt Emmerich am Rhein und der BI
wurde aufgegriffen, dass man im Bereich des Elten Berges einen geringen Radius
zu Grunde legen und somit auch die Entwurfsgeschwindigkeit von 160 km/h wieder
angesetzt wird.
Bei den Grundlagen für die Straßenplanung ist
immer etwas Vorsicht geboten, da verschiedene Regelwerke greifen (Anlage von
kommunalen Straßen und Anlage von Landstraßen). Für die Dimensionierung der
Knotenpunkte wurden die ermittelten Verkehrsmengen zu Grunde gelegt. Daraus ist
eine Umsetzung der von der BI entwickelten Variante entstanden. Die technische
Machbarkeit ist in Bezug auf die aktuell geltenden Richtlinien mit der
Straßenplanung möglich. Zur Minimierung des Abstandes zwischen Bahn und Straße
ist der Anprall- und Blendschutz vorgesehen. Durch Ansetzung des geringeren
Radius hat man die Entwurfsgeschwindigkeit auf 160 km/h minimiert. Die
Verkehrsabwicklungen in den Knotenpunkten erfolgt durch Vorfahrtsregelung.
Der von der BI in die Diskussion eingebrachte
Vorentwurf der Gleisbettvariante ist technisch machbar und umsetzbar.
Hinsichtlich der Einschätzung der
Auswirkungen auf den Natur- und Landschaftsschutz gibt nunmehr Herr Smeets
eingehende Erläuterungen anhand der Power-Point-Präsentation und teilt
ergänzend mit, dass die Machbarkeitsstudie auch auf der Homepage der Stadt
Emmerich am Rhein eingesehen werden kann. (https://www.emmerich.de/C125747B002691EA/files/mse_praesentation30-10-2014.pdf/$file/mse_praesentation30-10-2014.pdf?OpenElement)
Es wurde eine Planung durchgeführt, die einer
Prüfung in jeder Weise standhalten muss. Insofern ist sein Büro bei dieser
Fragestellung mit den Maßgaben herangegangen, die üblicherweise bei Umweltuntersuchungen
solcher Projekte gemacht werden. Sein Büro hat die Kriterien und die
Sichtweisen angelegt, wie sie in jedem anderen Projekt auch angewendet werden.
Es gab bislang keine Verfahren, die nachweislich grundlegende Fehler oder eine
mögliche Tendenz beinhalteten.
Als erstes hat sein Büro die Arbeit damit
begonnen, abzufragen, nach welchen Kriterien gearbeitet wird, welche
Rechtsgrundlagen zu beachten sind und wie sich das Vorhaben darstellt. Man geht
von einer sauberen Bestandsanalyse aus; für beide Varianten wurden die gleichen
Voraussetzungen und Bestände zu Grunde gelegt. Es sollte die Frage geklärt
werden, ob die Gleisbettvariante der BI technisch machbar ist und welche
Konsequenzen daraus resultieren. In dem Prüfraster, woran sich Derjenige, der entscheidet
(wie z. B. die Stadt Emmerich am Rhein), ob für die eine oder andere Lösung,
sind strenge Umweltkriterien zu berücksichtigen. Beim Naturschutz gibt es ein
klares Vermeidungsgebot, d. h. alles, was nicht nötig ist, ohne das Ziel zu
gefährden, ist zu unterlassen.
Für sein Büro stand die Planung im
Vordergrund. Die DB AG plant einen 3-gleisigen Ausbau der Strecke und parallel
dazu müssen einige Bahnübergänge beseitigt oder neu geordnet werden. Danach
muss sein Büro prüfen, welche Umweltauswirkungen und welche Beeinträchtigungen
von Natur und Landschaft zu erwarten sind. Ergänzend sollte im Auftrag der
Stadt Emmerich am Rhein verglichen werden, welche Variante im Hinblick auf die
Umwelt besser ist. In Zusammenhang mit der gesamten Diskussion wurde sehr
deutlich, dass ein Eingriff in den Eltener Berg erfolgt.
Herr Smeets macht deutlich, dass der Eltener
Berg ein geologisches schutzwürdiges Objekt ist. Es stellt sich die Frage, was
mit dem Objekt passiert und inwieweit in den Berg eingegriffen wird. Sein Büro
hat sich auf die offiziellen Unterlagen des LANUV bezogen.
Der von der BI weitreichende
Planungsvorschlag wurde dahin gehend beurteilt, ob alle von der BI
vorgetragenen Aspekte zum Vorhabenziel gehören. Denn alles, was nicht zum
Vorhabenziel gehört, darf nicht beurteilt werden. Einvernehmlich mit der BI und
der Stadt Emmerich am Rhein wurde festgelegt, dass die Gewässerverlegung der
Wild bei der Betrachtung herausgelassen wird. Der Vorschlag der BI wurde über
den vorhandenen Bestand drübergelegt.
Einzelne Punkte, wie z. B. dass eine
Eichenallee wegfällt, stimmt nicht. Es fällt lediglich ein einzelner Baum weg,
der allerdings in beiden Varianten weichen muss. Bei der Abgrenzung des
Bereiches des geologisch schutzwürden Objektes „Elten Berg“ muss man sich an
die Angaben des LANUV halten.
Die vorgelegte Planung der Gleisbettvariante
greift in den Bereich der deutsch-niederländischen Grenze im Bereich der Wild
ein. Bei der Planung der DB AG passiert das nicht.
Weitere Diskussionen gab es bei dem Denkmalobjekt
„Wittenhorster Mühle“. Derzeit ist die Wittenhorster Mühle immer noch als
Baudenkmal eingetragen.
Beim Ausgleich in Natur- und Landschaft ist
selbstverständlich, dass je mehr Eingriff erfolgt, der Ausgleich entsprechend
ausfallen muss. In der Gegenüberstellung wird deutlich, dass fast immer das
Doppelte an Fläche bei der Gleisbettvariante ausgeglichen werden muss.
Im Ergebnis bei den Auswirkungen auf den
Natur- und Landschaftsschutz ist eindeutig festgestellt worden, dass die
Gleisbettvariante aus Umweltsicht (insbesondere Natur und Landschaft)
schlechter abschneidet. Die Planung DB AG sieht lediglich ein zusätzliches 3.
Gleis neben den vorhandenen beiden Gleisen vor. Die Planung der BI sieht eine
komplette Verschiebung der Gleise vor, wofür selbstverständlich auch mehr
Fläche benötigt wird. Der Eingriff in Natur und Landschaft ist um ein
Vielfaches höher als bei der Planung der DB AG.
Die Abwägung sieht so aus, dass man zur
Erreichung des gleichen Ergebnisses (3. Gleis) bei der einen Variante mehr
Eingriffe und bei der anderen Variante weniger Eingriffe in Natur und
Landschaft zu verzeichnen hat. Da das gleiche Ziel (3. Gleis) erreicht werden
soll, wird aus Umweltsicht kein Spielraum bestehen, sich für die
Gleisbettvariante zu entscheiden.
Nunmehr erläutert Herr Janßen die
Einschätzung der Auswirkungen auf den Lärm. Durch die Planungen erfolgen sowohl
Veränderungen in den Schienenwegen als auch in den Straßen. Die Betrachtung
dieser beiden Aspekte erfolgte getrennt voneinander, da es unterschiedliche
Lärmsituationen und Lärmquellen sind.
Zunächst stellt er kurz die Grundlagen dar.
Es handelt sich um die Planung eines Neubaus oder wesentliche Änderung, die
nach der 16. BImSchV und der darin enthaltenen Grenzwerte beurteilt wird. Das
Ganze wurde mit einem Lärmberechnungsmodul unter Berücksichtigung des
Geländemodells und der vorhandenen Bebauung untersucht. Als weitere Grundlage
für den Schienenverkehr war die Verordnung Schall 03 zur Immissonsberechnung zu
Grunde zu legen. Bezüglich der Anzahl der Zugzahlen etc. hat man sich auf die
Angaben der DB AG bezogen, damit vergleichbare Mengenbelastungen untersucht
werden. Genauso wurde die Frage des Lärmschutzes betrachtet. In der
Untersuchung wurde für den Abschnitt eine 4 m hohe Lärmschutzwand
berücksichtigt, genauso wie in der Planung der DB AG vorgesehen.
In den Berechnungsergebnissen der
Gleisbettvariante im Schienenverkehr sind vergleichbare Ergebnisse zur Planung
der DB AG herausgekommen. Tagsüber gibt es nur vereinzelte Überschreitungen der
Grenzwerte im bahnnahen Bereich, nachts muss man trotz Lärmschutzwand mit
deutlicher Überschreitung rechnen. Daher wird ergänzend passiver Schallschutz
erforderlich.
Für die Gleisbettvariante kam ein
zusätzlicher Aspekt hinzu. Durch den zusätzlichen Straßenbau stellt sich die
Frage, ob aufgrund dessen ebenfalls zusätzlicher Lärmschutz erforderlich wird.
Als Immissionsgrundlage wurde die RLS 90 (Richtlinie für den Lärmschutz an
Straßen) zu Grunde gelegt. Im Bereich der Lobither Straße hat man tagsüber 2
Überschreitungen und nachts 1 Überschreitung festgestellt. Diese Bereiche
werden allerdings durch die Gleisbettvariante entlastet, somit Rückgänge der
Kraftfahrzeuge und somit weniger Lärm und kein Anspruch auf Lärmschutz. Die
Veränderung der Verkehrsmengen sind nicht so gravierend, dass mit großen
Veränderungen in der Lärmberechnung gerechnet werden muss. Prinzipiell ist aber
festgestellt worden, dass die neue an die Bebauung herangerückte Ortsumgehung
nicht zu Beeinträchtigungen in Bezug auf Verkehrslärm durch Straßen führt. Da
die Verkehrsmengen nahezu unverändert bleiben besteht kein Anspruch auf
Lärmschutz.
Für den Verkehrslärm (Betrachtung
Schienenlärm) bedeutet es, dass tagsüber Überschreitungen der Grenzwerte in den
bahnnahen Trassen festgestellt werden. Nachts besteht trotz Lärmschutzwand eine
hohe Betroffenheit, die ergänzend passiven Lärmschutz erfordert. Die
Auswirkungen der Gleisbettvariante zur Planung der DB AG sind ähnlich; es gibt
keine relevanten Veränderungen. Auch in Bezug auf den Straßenverkehrslärm durch
den Neubau der Straßen gibt es nur vereinzelt Überschreitungen und bei anderen
Bereichen sogar Rückgänge. Für die Ortslage Elten gibt es somit im Vergleich
zur Planung der DB AG keine relevanten
Veränderungen.
Im abschließenden Kapitel geht Herr Janßen
auf die Investitionskosten der Gleisbettvariante in Höhe von insgesamt ca. 133
Mio. € ein. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie entstehen jedoch immer noch
Schwankungen in den Kostenansätzen.
Im Fazit ist folgendes festzustellen:
Bei der Betrachtung der Verkehrsmengen kommt
es bei der Gleisbettvariante mit der Ortsumgehung dazu, dass in Teilen des
Ortskernes ein Belastungsrückgang (insbesondere Klosterstraße, Lobither Straße,
Zevenaarer Straße) zu verzeichnen ist. In den übrigen Bereichen ist nahezu
keine Veränderung ersichtlich.
Bezüglich des Eingriffs in Natur und
Landschaft hat die Gleisbettvariante schwerwiegende negative Auswirkungen.
Bezüglich der Lärmsituation ist keine
gravierende Veränderung ersichtlich.
In der Abwägung aller Aspekte muss man somit
zu dem Ergebnis kommen, dass die
Gleisbettvariante als die ungünstigere Variante einzustufen ist.
Vorsitzender Jansen bedankt sich bei beiden
Vortragenden und eröffnet nunmehr die Diskussion.
Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink
antwortet Herr Janßen, dass die angesetzten Preise pro Bahn-km aus 2
verschiedenen Veröffentlichungen resultieren; zum einen aus einer Untersuchung
von AVISO (April 2014) und zum anderen aus einer Untersuchung vom BVU Intraplan
(November 2010). Für einen 2-gleisigen Neubau stellt man Kosten in Höhe von
15-20 Mio. € und mehr für erhöhten
Güterverkehr in Ansatz. Daher hat man den Wert von 20 Mio. € angesetzt. Der
Ansatz wurde mit eigenen Untersuchungen abgeglichen.
Mitglied ten Brink wirft ein, dass der Ansatz
von 20 Mio. € für Strecken von Hannover-Würzburg angesetzt wird; dort hat man
mit Tunneln und Überquerungen zu kalkulieren. Der teuerste Abschnitt mit 23
Mio. € ist die Strecke Köln-Frankfurt gewesen, der bislang je gebaut wurde.
Herr Janßen erwidert darauf, dass die Angaben
aus Untersuchungen anderer Büros und Angaben des Bundes resultieren. Diese
wurden nochmals mit den eigenen durchgeführten Untersuchungen abgesichert. Laut
Aussage von AVISO müssen Tunnelstrecken mit extra Aufschlägen behandelt werden.
Mitglied ten Brink geht auf die Strecke
Oberhausen bis Landesgrenze mit einer Länge von 76,312 km ein; würde man die
Kosten entsprechend hochrechnen käme eine utopisch hohe Zahl heraus. Ist diese
realistisch?
Herr Janßen macht deutlich, dass in der
Untersuchung nicht das zusätzliche 3. Gleis betrachtet wird. Die Untersuchung
begutachtet den Neubau von 2 Gleisen.
Herr ten Brink macht deutlich, dass lt.
Aussage von Herrn Janßen 93,6 Mio. € für 3,6 Gleis-km + 10 % Unwägbarkeiten
veranschlagt sind. Insgesamt macht das ca. 102 Mio. €, die in 2 Positionen
aufgelistet sind und die ausschlaggebend bei der finanziellen Bewertung sind.
Herr Janßen erklärt, dass der Zuschlag
lediglich in einer Position zu sehen ist. Die 10 % resultieren aus Planung und
Unwägbarkeiten. Es gibt auch durchaus Verfahren, wo der Ansatz noch viel höher
ist.
Mitglied Bartels fragt an, ob die
inhaltlichen Aspekte der Kostenermittlung gerichtsfest sind.
Herr Janßen erklärt, dass dies
Erfahrungswerte für den Straßenteil sind, die auch so gebaut worden sind. In
den Kostenschätzungen ist er immer so zum Ansatz gekommen. Die Angaben
resultieren vom Bund für Bundesplanung, bezogen auf von ihm beauftragte
Studien.
Ferner geht Mitglied Bartels auf die Äußerung
der BI ein, dass das Gutachten auf Grundlage von altem Kartenmaterial erstellt
wurde.
Herr Smeets erklärt, dass man sich die
Situation vor Ort angesehen hat und das Ganze mit der detaillierten
Bestandserfassung, die aus der Planung der DB AG vorliegt, abgeglichen wurde.
Es wurden die offiziellen Daten des Landes (ALKIS-Daten) mit Eintragung
Kataster, Nutzung etc. verwendet. Von der BI sind bislang keine konkreten Angaben darüber gemacht worden,
welche Flächenangaben falsch sind. Hätte man diese, würde man sofort in die Überarbeitung gehen.
Herr Smeets teilt die Ansicht von Mitglied
Bartels, dass der Eltenberg sicherlich ein „Solitär“ ist. Die Abgrenzung des
geologisch schutzwürden Objektes ist vom LANUV übernommen; durch die Planung
sind 1.400 qm von insgesamt 34 ha innerhalb der Abgrenzung des geologisch
schutzwürdigen Objektes betroffen.
Auf Nachfrage von Mitglied Siebers antwortet
Herr Janßen, dass die Sicherheitsbedenken der Feuerwehr nicht Bestandteil der
Untersuchung waren. Der Mangel sollte aber entsprechend angemerkt werden.
Mitglied Siebers führt aus, dass mehrere
Stellungnahmen zur Machbarkeitsstudie, u. a. auch vom NABU Kreisverband Kleve,
BUND Kreisgruppe Kleve, zu dem Ergebnis kommen, dass die Gleisbettvariante,
sofern sie in einigen kritischen Punkten überarbeitet würde, als
umweltschutzrechtlicher Sicht nicht so schlecht abschneiden würde, wie es das
Büro IVV/Büro Smeets herausgestellt hat.
Hierauf teilt Herr Smeets mit, dass ihnen
keine solche Stellungnahme bekannt ist. Er macht aber nochmals
unmissverständlich deutlich, dass seine Mitarbeiter sehr genau gearbeitet haben
und er davon ausgeht, dass die Stellungnahme zu keinem anderen Ergebnis führen
würde.
Zur Klarstellung teilt Erster Beigeordneter
Dr. Wachs mit, dass die Verwaltung einen klar definierten Untersuchungsauftrag
erteilt hat. In mehreren gemeinsamen Gesprächen mit den Büros, der Verwaltung
und der BI hat man sich an die zu betrachtende Variante herangearbeitet und
diese einer entsprechenden Untersuchung dem Büro Smeets und dem Büro IVV
zugeführt. Das Ergebnis ist bekannt. Hinsichtlich des Mühlenstumpfes z. B. hat
Herr Niemers reagiert und eine Möglichkeit in den Raum gestellt, dass eine
Anpassung der Gleise erfolgen könnte. Fakt ist allerdings die Frage, wie sich
die abwägende Behörde mit den beiden Varianten auseinandersetzen und zu welchem
Ergebnis sie im Abwägungsvorgang kommt. Trotz maginaler Änderungen in der
Planung muss man dennoch zu dem Ergebnis kommen, dass die Grundaussage
weiterhin besteht, so dass die Behörde im Abwägungsprozess auch zum Ergebnis
kommt, dass die Gleisbettvariante in der Abwägung zur anderen Variante nicht
die vorteilhaftere Variante ist.
Mitglied Gerritschen führt aus, dass lt.
Angabe von Herrn Janßen die Kosten aus dem Bundesverkehrswegeplan zu Grunde
gelegt wurden. Seines Erachtens sind das Durchschnittskosten. Die Kostenangaben
für die Strecke Würzburg-Erfurt liegen bei über 20 Mio. € pro Bahn-km; die
Strecke ist allerdings von älterem Ursprung. Der Blesbergtunnel in Thüringen,
wo eine Verschwenkung des Güterverkehrs erfolgte um den ICE-Verkehr nicht zu
beeinträchtigen, ist aufwendig verändert worden (Talbrücke, Tunnel etc.). Die
Kosten hierfür müssen also deutlich über den veranschlagten Kosten pro Bahn-km
liegen, die am Niederrhein veranschlagt werden. Es ist also verständlich, dass
die erste Vorstellung der Kosten von den Bürgern misstrauisch betrachtet wird.
Ferner weist er darauf hin, dass die besagten
geschützten Streuobstwiesen mittlerweile in der Realität gar nicht mehr
vorhanden sind. Auch die 1.400 qm Abgrabung gehört für die Bürger bereits zum
Eltenberg, egal wo der Bereich des geologisch schutzwürdigen Objektes beginnt.
Vorsitzender Jansen macht deutlich, dass die
Machbarkeitsstudie bereits in 2 Sitzungen des AK ÖPNV/SPNV diskutiert wurde. Er
fragt nach, warum die bemängelten Punkte nicht schriftlich eingereicht wurden,
damit eine schriftliche Stellungnahme durch die Büros erfolgen kann.
Mitglied Leypoldt hat es in der Sitzung des
AK ÖPNV/SPNV nicht so verstanden, dass die bemängelten Punkte schriftlich
eingereicht werden sollten, um eine entsprechende Antwort zu bekommen. Er hätte
sich gewünscht, dass diese Dinge aufgenommen worden wären, um in der heutigen
Ausschusssitzung die Schärfe in der Diskussion herausnehmen zu können.
Konkret spricht er einen Punkt an, der
durchaus schon hätte geprüft werden können. In der Sitzung des ÖPNV/SPNV war
die Rede davon, dass Baustraßen bei der Bahnvariante benötigt werden. Das
bedeutet wiederum, dass mehr Grünflächen als bei der BI-Variante beseitigt
werden.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert,
dass die Machbarkeitsstudie in mehreren Terminen vorgestellt wurde. Der
Verwaltung sind schriftliche Fragen von Seiten der BI und der Baumfreunde
vorgelegt und an das Büro IVV und das Büro Smeets weitergeleitet worden. Beide
Büros haben daraufhin schriftliche Stellungnahmen abgegeben, die teilweise
bereits im dem heutigen Vortrag beantwortet wurden. Er schlägt vor, dass der
Fragenkatalog vom Büro Smeets nochmals an den Punkten angesprochen wird, die von
Seiten der BI und der Baumfreunde noch nicht beantwortet wurden.
Um eine konkrete Stellungnahme von den Büros
zu erhalten, müssen von Seiten der BI und der Baumfreunde auch konkrete Dinge,
und nicht im Allgemeinen, angesprochen werden.
Herr Smeets geht auf die eingegangene
Stellungnahme der Baumfreunde und der BI ein.
Ein Punkt war der „Verlust 200jähriger Eichen
im Bereich Zevenaarer Straße“.
Die konkrete Einwendung der Baumfreunde
lautet: „Wurden bei der Naturbewertung die Verluste der 200 Jahre alten Eichen
an der Zevenaarer Straße an dem geplanten Kreisen erwähnt? Das Gleiche gilt für den
Kreisverkehr an der Zevenaarer Straße und die 250 Jahre alten Eichen, die
umgesägt werden.“
Darauf ist die folgende Stellungnahme
abgegeben worden:
„Durch den geplanten Kreisverkehr an der
Zevenaarer Straße geht eine über 200 Jahre alte Eiche verloren. Der Verlust
dieses hochwertigen Baumes wurde zusammen mit den übrigen, ebenfalls
hochwertigen umgebenden Bäumen flächenmäßig bilanziert.“
Er führt weiter aus, dass es dabei nicht um
weitere 200 Jahre alte Eichen geht. Insgesamt sind 330,4 qm an Verlust
festzustellen. Der Verlust ist in der Gegenüberstellung des durch die
BÜ-Beseitigung verursachten Verlustes von Biotopen mit hoher/sehr hoher
Bedeutung in einer Fläche von 1,4 ha enthalten. Für die bei der Straßenplanung
beanspruchten Gehölze werden an anderer Stelle Kompensationsmaßnahmen
durchgeführt.
Ein weiterer Punkt war die „Sicherung des Eltenberges durch
Stützwände und die Auswirkungen der Stützwände auf das Landschaftsbild“.
Die Baumfreunde fragen: „Für ganz besonders
arglistig halte ich die Erwähnung bzw. Nichterwähnung der Betonarbeiten an der
Flanke des Eltenberges. Keine Angaben über Höhe und Breite, 11 m bzw. 17 m
hoch, 800 m lang. Keinerlei Angaben über die Tiefe der Gründungsarbeiten. Wir
verweisen auf den Umstand, dass offenbar Höhe und Umfang der Betonwände falsch
angegeben wurden und damit auch im Vergleich nicht sachgerecht abgewogen worden
ist. Auf welche planerische Grundlage sich der Gutachter stützt ist für uns
nicht erkennbar. Für uns ist nicht erkennbar, dass heute detaillierte
offizielle Pläne vorgelegt werden.“
Die Angaben des Umweltplaners basieren auf
exemplarisch angefertigten Profilschnitten auf der Grundlage von Lageplänen.
Der Gutachter geht davon aus, dass zwischen Bahn und Straße eine durchgehende
Stützwand von 4 m Höhe angeordnet wird. Dies entspricht der Höhe der
durchgehenden Lärmschutzwand innerorts.
Vorsitzender Jansen macht den Vorschlag, dass
die nachgereichte Stellungnahme zum Fragenkatalog sowohl der BI als auch den
Fraktionen zur Verfügung gestellt wird, um evtl. in der nachfolgenden Sitzung
HFA oder Rat entsprechend zu reagieren.
Die Ausschussmitglieder sind mit der
Vorgehensweise einverstanden.
Auf Wortäußerung von Mitglied ten Brink teilt
Herr Smeets mit, dass 4 Querschnitte auf der Strecke (von der B 8 bis Eltener
Berg) angelegt wurden. Im A-Schnitt ist links die B 8 zu sehen mit dem Plateau
oben, wo der Hang endet. Dazwischen befinden sich blaue und rote Linien; die blauen
Linien liegen auf einer Höhe, wenn die Gradiente auf halber Höhe der denkbaren
Stützwand (4 m hoch) ist. Das ist allerdings nur intern mituntersucht worden;
es war nicht Gegenstand der Machbarkeitsstudie.
Herr Smeets teilt weiter mit, dass die gesamte
Planung immer unter dem Aspekt gesehen wurde, sie günstig zu beurteilen
(Herausnahme der Wild, Weglassen von vermeidbaren Punkten).
Vorsitzender Jansen appelliert nochmals an
alle Ausschussmitglieder, wie vorgeschlagen vorzugehen.
Mitglied ten Brink stellt an Herrn Dr. Oerder
die Frage, wie mit dem Zwiespalt umgegangen wird. Im derzeitigen
Planfeststellungsverfahren muss man sich für eine Variante entscheiden und die
Stellungnahme abgeben. Wie verhält sich die Stellungnahme mit den
Unwägbarkeiten der nachfolgenden Planfeststellung zur Straße.
Herr Dr. Oerder erklärt, dass es momentan
lediglich um die Frage der Machbarkeitsstudie zwischen einer Variante, die die
DB AG ins Verfahren eingebracht hat, und einer Variante, die aus Sicht der BI
besser, geht. Er geht davon aus, dass die Bewertung der beiden Varianten
unabhängig vom weiteren Planfeststellungsverfahren Straße erfolgt ist.
Mitglied ten Brink teilt mit, dass man sich
mit heutigem Beschluss voraussichtlich für die DB-Variante entscheidet. Was
danach bezüglich Bergböschung kommt ist noch völlig offen.
Herr Dr. Oerder erklärt, dass man sicherlich
dann, wenn man anderer Auffassung ist, im
anstehenden Planfeststellungsverfahren weitere Anregungen und Bedenken
vorbringen kann. Grundsätzlich ist derzeit die Fragestellung nach einem
trassennahen 3. Gleis oder einer Trassenverlegung zu klären.
Ergänzend teilt Erster Beigeordneter Dr.
Wachs mit, dass, wenn die Planfeststellung von Straßenplanung NRW vorliegt, man
sich diese genau angeschaut und die Detailfragen angesprochen und diskutiert
werden können.
Mitglied Leypoldt versteht es so, dass die BI
und die Baumfreunde die Dinge substantiierter an das Büro herantragen müssen,
damit diese berücksichtigt werden.
Mitglied Gerritschen teilt mit, dass 1.400 qm
Eingriffsfläche in den Eltenberg durch eine 2 m hohe Lärmschutzwand mit einer
Länge von 700 m zustande kommt. Die BI wäre nicht entstanden, wenn der Eingriff
denn tatsächlich nur diese 2 m hohe Lärmschutzwand am Bergfuß wäre. Bereits vor
2 Jahren wurde man von der Verwaltung über die Planung in Kenntnis gesetzt,
dass die B 8 als Bergvariante durchgeführt werden soll. Bereits zum damaligen
Zeitpunkt gab es Ansichten mit hohen Stützmauern. Diese Stützmauern stellen
sich heute mit 11,90 m Höhe dar. Die Angrabung des Eltenberges ist weitaus
massiver als das bislang offensichtlich bekannt ist. Er sieht sich nicht in der
Lage, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
Nochmals appelliert Vorsitzender Jansen an
seinen Vorschlag, dass die nachgereichte Stellungnahme zum Fragenkatalog der BI
und den Fraktionen zur Diskussion und Beratung zur Verfügung gestellt wird. Die
Anregungen können dann im HFA oder Rat angesprochen und aufgenommen werden.
Er schlägt vor, nunmehr die eigentliche
Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zu beraten.
Mitglied Leypoldt erklärt, dass die
Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein auf bereits abgegebenen
Stellungnahmen und der Vorberatung im AK ÖPNV/SPNV beruht. Die heutige Sitzung
hat ihn dazu veranlasst, eine weitere Anregung aufzunehmen. Man weiß jetzt, wo
es hinführt, wenn beim Bürger der Eindruck entsteht, dass Belange ignoriert
werden. Die Folge daraus wird Politikverdrossenheit und unzufriedene Bürger
sein. Daher regt er an, dass zur Transparenz und zur Respektierung der
BI-Belange auch von Seiten der Stadt Emmerich am Rhein in der Stellungnahme
entsprechende Darstellungen erfolgen, wie z. B. „Die Stadt Emmerich am Rhein
begrüßt parallel zu ihren Planungen zum Viadukt die wohlwollende Prüfung der
ten Brink-Variante durch die Deutsche Bahn und Straßen NRW (neue Anlage 10), da
diese durch eine Bürgerinitiative gestützt wird mit immerhin 5.000
Unterschriften (neue Anlage 11). Aufgrund dieser 5.000 Unterschriften sieht es
die Stadt Emmerich am Rhein als ihre Pflicht an, diese aktive Bürgerinitiative
in ihrer Stellungnahme mitzuerwähnen und miteinzureichen, damit diese in den
Abwägungsprozess miteinfließen kann.“
Dadurch könnten alle Beteiligten die
bestmögliche Lösung suchen und erarbeiten und der Konsens ist weiterhin
gegeben. In möglichen Klageverfahren würden sich die Bürger auf jeden Fall in
der Stellungnahme wiederfinden. Die Aufnahme der Formulierung soll dazu führen,
dass die DB AG erkennt, wenn irgendwelche Unterlagen dafür sprechen, dass die
ten Brink-Variante praktikabel und besser durchführbar ist, die Stadt Emmerich
am Rhein mit dieser Lösung einverstanden wäre.
Herr Dr. Oerder erklärt, dass es Aufgabe der
Gemeinde ist, Anregungen und keine politischen Statements vorzutragen. Die
Gemeinde muss natürlich mit den vorgetragenen Anregungen deutlich machen,
welchen Weg sie für richtig hält. Die Aufgabe der Gemeinde liegt nicht darin,
solche Zwischenbelange einzuschieben. Die Bürgerinitiative und jedes einzelne
Mitglied der Bürgerinitiative kann als Betroffener die Anregungen vortragen,
auch Naturschutzverbände u. a. können Anregungen einbringen.
Als Anwalt würde er diesen Weg, eine
Formulierung noch mitaufzunehmen, nicht empfehlen, da er aus Sicht des Zwecks
der Anregung nicht zielführend ist.
Mitglied Gerritschen regt an, dass die
Konsenslösungen der Bahn nochmals hinterfragt werden sollten. Es soll nicht nur
die Variante der DB AG sondern auch die Gleisbettvariante als gleichwertige
Variante betrachtet werden.
Vorsitzender Jansen macht deutlich, dass, da
es sich um Ratsbeschlüsse handelt. Entsprechende Anträge zur Aufhebung der
Ratsbeschlüsse müssen an den Rat gestellt werden. Die vorliegenden 3 Anträge
der BI zum Rat können nur darauf abzielen, auf den Konsens zu verzichten.
Nunmehr schlägt er vor, die eigentliche
Stellungnahme zu beraten.
Mitglied Reintjes geht auf Seite 17-19 der
Stellungnahme ein und vermisst den Punkt Höhenlage. Er regt an, einen
Längsschnitt (Darstellung von 3 Zügen und Straßenkörper niveaugleich) mit des Büros IVV als Skizze für die
Felix-Lensing-Straße in die Stellungnahme einzubringen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass
sofern etwas in die Stellungnahme eingefügt wird, sich die ganze Stellungnahme
verschiebt. Er schlägt vor, eine textliche Formulierung auf Seite 18 dahin
gehend aufzunehmen, dass eine Niveaugleichheit zwischen Bahntrasse und
trassennaher Führung der Felix-Lensing-Straße erreicht wird.
„Die Stadt Emmerich am Rhein favorisiert den
Verlauf des neuen Seitenweges bahnnah/bahnparallel und auf gleichem Niveau mit der Bahntrasse. Dieser ist zum Schutz
…“
Auf Nachfrage von Mitglied Reintjes zu Seite
16 Felix-Lensing-Straße teilt Herr Kemkes mit, dass in der Synopse die Bedenken
der Stadt Emmerich und wie die DB AG damit umgeht, gegenübergestellt wird und
ein Vorschlag des Vorhabenträgers erarbeitet wird. Zu dem
Erörterungstermin wird die Stadt geladen,
um Stellung zu nehmen. Sollte absehbar sein, dass etwas nicht im Sinne der
Stadt Emmerich am Rhein abgearbeitet wird, wird die Verwaltung die Politik
rechtzeitig vor dem Erörterungstermin beteiligen, um ein Votum zu erhalten, wie
sich die Verwaltung im Rahmen des Anhörungsverfahrens verhalten soll.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs ergänzt, dass
seitens der DB AG signalisiert wurde, die bahnnahe Trassenführung im Verfahren
weiter zu verfolgen. Im besten Fall wird die DB AG im Sinne der Verwaltung per
Stellungnahme darauf antworten es gibt von Seiten der DB AG einen Plan, den die
Verwaltung der Politik zur Kenntnis geben wird.
Mitglied Reintjes bedankt sich bei der Verwaltung,
dass die Anregungen am Moddeich aufgenommen wurden.
Mitglied Sloot wünscht auf Seite 43 (1.3.2
Haltepunkt Elten) ein Änderung in Absatz 7.
„Aus den vorgenannten Gründen ist es wichtig,
dass der Haltepunkt barriere- und angstraumfrei gestaltet wird und die Wegeführung für Personenanlagen so
zu gestalten ist, dass sich durchschaubare Sichtachsen ergeben, die Angsträume
ausschließen. Zudem muss ein direkter Anschluss an das ÖPNV-Netz
sichergestellt sein, ebenso wie eine
ausreichende Zahl an Park & Ride-Plätzen, die zur Verfügung stehen sollten.“
Vielleicht sollte man optional noch eine
Fläche zur Verfügung stellen, wenn mehr Park & Ride-Plätze benötigt werden.
Mitglied Gerritschen stimmt Mitglied Sloot
zu.
Zum eigentlichen Haltepunkt Seite 44 (Standort
des Haltepunktes) wurde in der Fraktion diskutiert und beschlossen, den
Haltepunkt nicht so detailliert an dem Standort festzulegen.
Die Verwaltung versteht die Anregung so, dass
dann sowohl die textliche Ausführung als auch bildliche Darstellung aus der
Stellungnahme herausgenommen werden soll.
Mitglied Lindemann erklärt, dass die Vorlage
in Sitzungen des AK ÖPNV/SPNV erarbeitet wurde und im Ausschuss für
Stadtentwicklung zur Abstimmung gebracht werden sollte. Er bedankt sich bei der
Verwaltung für die umfangreiche geleistete Arbeit, die zur Erarbeitung der
Stellungnahme erforderlich war.
Sowohl Mitglied Sloot als auch Mitglied
Bongers schließen sich dieser Wortäußerung an.
Mitglied Klein verlässt um 19.20 Uhr vor der
Abstimmung die Sitzung.
Nach der eingehenden Diskussion lässt
Vorsitzender Jansen nunmehr über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
abstimmen.