Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 6, Enthaltungen: 6

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, einen Anforderungskatalog zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2025 (ISEK 2025) für die Innenstadt und angrenzende Lagen zu erarbeiten und diesen dem Ausschuss für Stadtentwicklung (ASE) zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Zur Verdeutlichung erläutert der Beigeordnete Dr. Wachs die Vorlage des Tagesordnungspunktes 15. Bei der Vorlage geht es nicht darum einen Auftrag zu erteilen oder Ausgaben zu tätigen, sondern die Arbeitsergebnisse, die verwaltungsintern vorbereitet wurden dem Fachausschuss in einer Sitzung zu präsentieren. In der Folge würde in einer Diskussion erörtert werden, ob ein Bedarf für einen Masterplan besteht.

 

Mitglied Leypoldt ist der Meinung, dass die Verwaltung durch die Ausführungen anderer Aufgaben schon ausreichend beansprucht wird. Die Vorplanungen werden nach seiner Erkenntnis die Erstellung eines Masterplanes zur Folge haben.

 

Mitglied Brouwer stimmt dem Vorschlag der Verwaltung, den Anforderungskatalog zum integrierten Stadtentwicklungskonzept einzubeziehen zu und gibt wieder, dass die Forderungen zu den Anforderungen des Masterplanes der CDU berücksichtigt wurden.

 

Mitglied Bartels stellt klar, dass die BGE nach wie vor der Meinung ist, man muss zunächst die Punkte des Masterplans des Jahres 2000 abarbeiten, bevor man erneut einen Gutachter damit beauftragt,  einen neuen Masterplan zu erstellen. Er sieht daher keine Notwendigkeit für eine Ausgabe.

 

Mitglied Peschel stimmt zu, dass man zunächst weiter abwarten sollte, da die Zukunft des Neumarktes noch ungewiss ist.

 

Mitglied Brouwer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.