Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,

  1. die Begründung zum Erlass der Neufassung der Entwässerungssatzung zur   Kenntnis zu nehmen  und
  2. die mit Anlage 2 gekennzeichnete Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich  am Rhein.

 


 

Der Betriebsleiter  erläutert, dass es sich in diesem Tagesordnungspunkt im Wesentlichen um die Übernahme der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes mit den stadtspezifischen Besonderheiten im Ortsrecht der Stadt Emmerich am Rhein handelt. Auch die Regelungen der neuen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO), die den abgeschaffenen § 61a Landeswassergesetz (LWG) ersetzen soll – Thema Dichtheitsprüfung – ist in der Mustersatzung mit eingeflossen. Abweichungen vom Text der Mustersatzung sind in der Vorlage explizit ausgeführt. So war die ab 01.01.2014 gültige neue Definition der öffentlichen Abwasseranlage mit der Einbeziehung der Grundstückanschlussleitung bis zur Grundstückgrenze entsprechend in der Satzung einzuarbeiten.

Wegen des Umfangs der Änderungen bietet es sich an, hier eine grundlegende Neufassung der Entwässerungssatzung vorzunehmen, die die aus dem Jahre 1996 stammende  Satzung ablösen soll.

Ohne längere Diskussion wird aus dem Gremium heraus der Antrag gestellt auf Abstimmung nach Vorlage.