Sitzung: 27.11.2014 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 16 0206/2014
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt,
- die Begründung zum Erlass der Neufassung
der Entwässerungssatzung zur Kenntnis zu nehmen und
- die mit Anlage 2 gekennzeichnete
Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein.
Der Betriebsleiter erläutert,
dass es sich in diesem Tagesordnungspunkt im Wesentlichen um die Übernahme der
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes mit den stadtspezifischen
Besonderheiten im Ortsrecht der Stadt Emmerich am Rhein handelt. Auch die
Regelungen der neuen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO), die den
abgeschaffenen § 61a Landeswassergesetz (LWG) ersetzen soll – Thema
Dichtheitsprüfung – ist in der Mustersatzung mit eingeflossen. Abweichungen vom
Text der Mustersatzung sind in der Vorlage explizit ausgeführt. So war die ab 01.01.2014
gültige neue Definition der öffentlichen Abwasseranlage mit der Einbeziehung
der Grundstückanschlussleitung bis zur Grundstückgrenze entsprechend in der
Satzung einzuarbeiten.
Wegen des Umfangs der Änderungen bietet es sich an, hier eine grundlegende
Neufassung der Entwässerungssatzung vorzunehmen, die die aus dem Jahre 1996
stammende Satzung ablösen soll.
Ohne längere Diskussion wird aus dem Gremium heraus der Antrag gestellt
auf Abstimmung nach Vorlage.