Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bzgl. der Einräumung zu großer Gebäudehöhen im WB-Bereich an der Rheinpromenade mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2       Der Rat stellt fest, dass den Bedenken der Kath. Kirchengemeinde St. Christophorus mit der Herausnahme der Grundstücke der St. Martini-Kirche sowie des ehemaligen Pastorats Martinikirchgang 1-3 aus dem Bebauungsplanverfahren entsprochen wurde.

 

1.3       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit der Übernahme eines Hinweises in den Bebauungsplan entsprechend den Ausführungen der Verwaltung abgewogen wird.

 

1.4       Der Rat beschließt, dass der Stellungnahme der Feuerwehr betreffend Sicherung von Rettungsmaßnahmen für das auf der Hinterlandfläche des Grundstückes Hinter dem Hirsch 7 geplante Gebäude entsprechend den Ausführungen der Verwaltung auf das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren verlagert wird.

 

1.5       Der Rat stellt fest, dass die Belange der Bodendenkmalpflege durch die Festsetzung einer aufschiebenden Bedingung nach § 9 Abs. 2 BauGB, mit der die Zulässigkeit einer Bebauung in den betroffenen WB-Gebieten von einer archäologischen Untersuchung abhängig gemacht wird, im Bebauungsplan angemessen berücksichtigt werden.

 

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 23/2 -Fährstraße / Hinter dem Hirsch- mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Gertsen, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.