Mitglied Spirtz hatte bezüglich des Pommes-Wagen im Ortsteil Elten angefragt, ob es richtig sei, dass dieser täglich entfernt werden muss.

Herr Kemkes erklärt, dass diese Anfrage nach Überprüfung zu dem Ergebnis kam, dass dem Eigentümer eine Sondernutzungserlaubnis erteilt worden ist, auf dem Parkplatz seinen Pommes-Wagen tagsüber abzustellen. Bei Geschäftsschluss ist das Fahrzeug folglich von dem Gelände zu entfernen. Im Falle einer Dauerhaften Nutzung des Stellplatzes, handelt es sich um eine Bauliche Anlage im Sinne Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), da in diesem Falle aber eine öffentliche Verkehrsfläche betroffen ist, könnte keine Genehmigung erteilt werden.