Sitzung: 16.12.2014 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0188/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der
Rat beschließt, dass die Stellungnahme bzgl. der Einräumung zu großer
Gebäudehöhen im WB-Bereich an der Rheinpromenade mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.2 Der Rat stellt fest, dass den Bedenken der Kath. Kirchengemeinde St.
Christophorus mit der Herausnahme der Grundstücke der St. Martini-Kirche sowie
des ehemaligen Pastorats Martinikirchgang 1-3 aus dem Bebauungsplanverfahren
entsprochen wurde.
1.3 Der
Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit
der Übernahme eines Hinweises in den Bebauungsplan entsprechend den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen wird.
1.4 Der
Rat beschließt, dass der Stellungnahme der Feuerwehr betreffend Sicherung von
Rettungsmaßnahmen für das auf der Hinterlandfläche des Grundstückes Hinter dem
Hirsch 7 geplante Gebäude entsprechend den Ausführungen der Verwaltung auf das
nachfolgende Baugenehmigungsverfahren verlagert wird.
1.5 Der Rat stellt fest, dass die Belange der Bodendenkmalpflege durch die
Festsetzung einer aufschiebenden Bedingung nach § 9 Abs. 2 BauGB, mit der die
Zulässigkeit einer Bebauung in den betroffenen WB-Gebieten von einer
archäologischen Untersuchung abhängig gemacht wird, im Bebauungsplan angemessen
berücksichtigt werden.
Zu 2)
Der Rat
beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 23/2 -Fährstraße / Hinter dem
Hirsch- mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.