Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ im Ergebnishaushalt für das Jahr 2014 auf  9.113.726 Euro und im Finanzhaushalt auf 9.110.568 Euro fest.

 


 

Die Mitglieder erhalten ergänzend zum TOP 4 eine Tischvorlage:

  • I. Überblick Gesamtbudget: Vergleich der Jahre 2014 und 2015
  • II. Evaluation von Ausgaben und Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur  Erziehung aus den Jahren 2010 bis 2015

 

Vorab weist der Vorsitzende darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage der Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 04.12.2014 zum TOP: -  Förderung in Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII; Erhöhung der Vergütungssätze sowie eine pauschalierte Vergütung für Tagespflegepersonen -  noch nicht in den Haushaltsplan 2015 eingearbeitet war. Um die hieraus resultierende Kostensteigerung in Höhe von voraussichtlich 90.000 €  werde das Budget 401 „Jugend allgemein“ noch korrigiert. 

 

Weiterhin weist der Vorsitzende darauf hin, dass der Schreibfehler im Beschlussvorschlag „. . . für das Jahr 2014“  in  „. . . .für das Jahr 2015“ korrigiert wird.

 

Vor Beratung des Budgets erläutern Frau Niemeck und Frau Lampe anhand einer PowerPoint Präsentation die Tischvorlage.

Hier werden die Ausgaben und Einnahmen der Budgets 401 und 402 insgesamt dargestellt.

Erläutert wird der Bereich „Hilfen zur Erziehung“ mit Fallzahlen, Ausgaben und Kostenentwicklungen, differenziert nach den einzelnen Hilfearten.  Als Datenbasis wurden die Finanzzahlen 2010 – 2014, sowie die Planzahlen 2015 und die Fallzahlen 2010 - 2014 zugrunde gelegt. Erkennbar sei, dass die Ausgaben für stationäre, teilstationäre und ambulante Leistungen in den letzten Haushaltsjahren gestiegen seien und auch zum Haushaltsjahr 2015 steigen werden. Die vermutete Kostensteigerung liege bei 7,5%. Der Trend gehe, so wie auch bundesweit, nach oben.

Aus der Tischvorlage sei zu ersehen, dass es sich bei der „Sozialpädagogischen Familienhilfe“ um die teuerste und am meisten in Anspruch genommene ambulante Hilfeart handelt. Hier seien die Kosten in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Eine weitere kostenintensive Jugendhilfeart sei die Heimpflege.

Bei den Kosten für Eingliederungshilfe sei trotz konstanter Fallzahl eine weiter steigende Tendenz zu erkennen. Die Kosten steigen weiterhin vor allem im ambulanten Bereich, auch weil hier viele Integrationshilfen eingesetzt werden. In früheren Jahren konnten dafür Studenten der Fachhochschule HAN, Nijmegen eingesetzt werden. Da diese Möglichkeit nicht mehr besteht, müssen vermehrt teurere Fachkräfte eingesetzt werden. Ein weiterer Grund für Kostensteigerungen sei der höhere Stundenumfang, der notwendig sei, da vermehrt zusätzlich Kinder im offenen Ganztag begleitet werden müssen.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen der Verwaltung. Fragen seitens der Ausschussmitglieder werden nicht gestellt.

 

Anschließend ruft er die einzelnen Seiten des Jugendetats auf und bittet um Fragen, Anmerkungen oder Änderungsvorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass Änderungsvorschläge nicht vorliegen. Er weist darauf hin, dass das Budget 401 noch um die Kostensteigerung in Höhe von 90.000 €, resultierend aus dem  Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 04.12.2014 zum TOP: - Förderung in Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII; Erhöhung der Vergütungssätze sowie eine pauschalierte Vergütung für Tagespflegepersonen -, korrigiert wird. Die Verwaltung erklärt, dass sich hierdurch im Haushaltsplan bei Produkt 1.100.06.01.01 die Transferleistungen, Sachkonto 53310000 von 380.000 € auf 470.000 € erhöhen.  Die Leistungsmengen im Produkt 1.100.06.01.01 (Tagespflegeleistungen) werden ebenfalls noch entsprechend korrigiert.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag des Mitglieds Trüpschuch, gemäß Vorlage der Verwaltung - unter Berücksichtigung von zusätzlich 90.000 € im Budget 401 lt. genanntem JHA-Beschluss vom 04.12.2014 -  zu beschließen, abstimmen