Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Berichterstattung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


 

1.   Neue Durchführungsverordnung zum KiBiz

Am 05.01.2015 ist ein neues Rundschreiben des LVR bezüglich der Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze eingegangen. Dem beigefügt war die siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes vom 10.12.2014. Bei Interesse kann diese Durchführungsverordnung beim Jugendamt angefordert werden.

Entsprechende Änderungen sind bei der Planung für das Kindergartenjahr 2015/2016 zu berücksichtigen. Nach Einarbeitung in die neuen Vorschriften, werden wesentliche Änderungen in einer der nächsten Sitzungen des JHA mitgeteilt. Auf die Einrichtungen, die Träger und das Jugendamt kommt erneut Mehrarbeit zu.

 

2.  Ausbau der Familienzentren

Am 06.01.2015 wurde durch den Städte- und Gemeindebund NRW  auf den Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom 05.01.2015 hingewiesen. Demnach soll  ein weiterer Ausbau der Familienzentren stattfinden mit entsprechender Zuweisung der Kontingente für die einzelnen Städte.

Das für die Stadt Emmerich für das Kindergartenjahr 2015/2016 zusätzlich vorgesehene Familienzentrum wurde bereits im Vorfeld in Anspruch genommen, so dass derzeit kein weiterer Ausbau eines Familienzentrums im Rahmen des Kontingentes vorgesehen ist. Im Kindergartenjahr 2013/2014 ging aufgrund einer Sondergenehmigung des Ministeriums das Evangelische Familienzentrum Hansestraße an den Start (s. Dringlichkeitsbeschluss vom 27.08.2013). Dieses Familienzentrum wird jetzt mit dem Ausbau eines weiteren Familienzentrums für das Kindergartenjahr 2014/2015 verrechnet. Ursprünglich waren 5 Familienzentren geplant. Es  stellt sich nunmehr die Frage, ob die Stadt Emmerich nochmals im Rahmen eines Sonderantrages an das Ministerium versuchen soll, ein weiteres Kontingent zu erhalten. Derzeit erfolgt eine Klärung dieser Fragestellung. Die Verwaltung wird darüber berichten.

 

 

3.  Ausbau U3

In der letzten Sitzung des JHA am 04.12.2014 wurde bereits mitgeteilt, dass für den weiteren U3 Ausbau Bundesmittel für die Stadt Emmerich in Höhe von 189.000 € zur Verfügung stehen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines entscheidungsreifen Antrages bis zum 15.03.2015. Hinzu kommt, dass die Mittel nur für reine U3-Förderung ausgegeben werden können. Sofern bei einem Ausbau auch Räumlichkeiten betroffen sind, die von Ü3-Kindern genutzt werden, müssen diese Kosten anteilig aufgeteilt und vom Träger selber oder von der Kommune finanziert werden. Im Haushalt 2015 sind hierfür keine Mittel vorgesehen da bei der Erstellung des Haushaltes noch keine Zuweisung der Bundesmittel vorlag.

Derzeit läuft die Bedarfsabfrage für das Kindergartenjahr 2015/2016. Sollte ein zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Kita vorhanden sein und ein Träger

für den Ausbau gefunden werden, muss noch eine Sitzung des JHA vor dem 11.03.2015 eingeschoben werden. Es wird jetzt schon darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, dass die zugewiesenen Investitionsmittel in Höhe von 189.000 € nicht im vorgesehenen Zeitraum abgerufen werden können und somit nicht in Anspruch genommen werden.

Eventuell kann ein geringer Betrag durch den Ausbau in Tagespflege in Anspruch genommen werden.