Stadtkämmerer Siebers teilt mit, dass die Klage der Stadt Bretten durch das Luxemburger Handelsgericht in 2. Instanz aus formellen Gründen abgewiesen wurde.

 

Auf Veranlassung des Finanzmaklers Koch hatte die Stadt Bretten im Jahre 1989 auf ein Konto der Bank Oppenheim Pierson bei der Bank Sal. Oppenheim in Köln 1,343 MIO EUR überweisen mit dem Vermerk "Ablösung Kredit Stadt Emmerich"; das Konto wurde aber ohne Wissen der Stadt Emmerich eingerichtet. Am 30.12.2004 hat die Stadt Bretten die Banque Generale du Luxembourg als Muttergesellschaft der Bank Oppenheim Pierson auf Rückzahlung der 1,343 MIO EUR nebst 6 % Zinsen ab 15.12.1989 verklagt. Da nach luxemburgischem Recht voraussichtlich die Stadt Emmerich als Bereicherte gelten würde und die Luxemburger Bank im Falle einer erfolgreichen Klage das Geld von Emmerich zurückfordern würde, wurde Emmerich im Rahmen der Streitverkündung in den Luxemburger Prozess hineingezogen. Zunächst wurde darum gestritten, ob deutsches oder luxemburgisches Recht zur Anwendung kommt. In 1. Instanz hat das Luxemburger Handelsgericht 2006 die Klage der Stadt Bretten abgewiesen, weil sie nach luxemburgischem Recht nach bereits 10 Jahren verjährt war. Gegen dieses Urteil hat Bretten Berufung eingelegt. Durch die 2. Instanz wurde die Berufung im Frühjahr 2014 wiederum als verjährt und damit unbegründet zurückgewiesen, obwohl das Gericht materiell zu der Auffassung gelangt war, Emmerich habe von den Darlehenskonto gewusst .Nach besonderes zu beantragender Zustellung der Urteils wurde dieses im November 2014 rechtskräftig.

 

Im Rahmen der städt. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wurde vorsorglich eine Verfahrensrückstellung von insgesamt 4,075 MIO EUR einschl. Verzinsung ab 1989 für die potenzielle Rückzahlung gebildet, die sich aktuell auf 5,4 MIO EUR beläuft. Diese kann nach Abzug noch verbleibender Verfahrenskosten im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 aufgelöst werden und würde den Bestand der Ausgleichrücklage erhöhen. Stadtkämmerer Siebers betont noch einmal, dass hinter der Verfahrensrückstellung wie auch der Ausgleichrücklage  jedoch keine liquiden Mittel stehen.