Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 9, Enthaltungen: 0

Die Seniorenvertretung beschließt, dass der Wahlmodus gem. § 4 Abs. 4 geändert werden soll.

 

 


 

Die Vorsitzende erklärt die Notwendigkeit der Änderungen der Richtlinien für die Seniorenvertretung der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Die Änderung des § 3 Abs. 5 wird zur Diskussion gestellt.

 

Frau Pawlak beantragt, dass der erste Satz nicht gestrichen werden soll. Dr. Arens unterstützt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung.

Frau Matser wünscht die Beibehaltung des Wegzuges im ersten Satz.

Nach kurzer Diskussion wird die vorgeschlagene Änderung der Verwaltung einstimmig angenommen.

 

Die Vorsitzende möchte noch andere Formulierungen in den Richtlinien zur Diskussion stellen und erteilt Frau Matser das Wort.

Gem. § 3 Abs.1 soll sich die Seniorenvertretung aus Vertretern der kirchlichen, karikativen und freien Organisationen/Verbänden sowie älteren Bürgern, die sich für die Belange der Seniorenvertretung einbringen, zusammensetzen.

Frau Matser befürchtet, dass durch die Vertreter der kirchlichen, karikativen und freien Organisationen/Verbänden die Unabhängigkeit der Seniorenvertretung stark beeinträchtigt sein könnte. Vertreter dieser Organisationen könnten sich aber als einzelne Bewerber zur Wahl stellen.

 

Nach angeregter Diskussion stellt Frau Pawlak zur Abstimmung, dass der Wortlaut wie folgt geändert wird:

…… Seniorenvertretung soll aus älteren Bürgern sowie Vertretern der kirchlichen, karikativen und freien Organisationen/Verbänden, die sich für die Belange der Seniorenvertretung einbringen, zusammensetzen.

 

Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

 

Frau Pawlak zitiert den § 4 Abs.4 und gibt Frau Matser das Wort.

 

Frau Matser wünscht eine Änderung im § 4 Abs.4, da es nicht demokratisch sei und sehr unglücklich, wenn Stimmzettel mit weniger als 6 angekreuzten Kandidaten ungültig sind.

 

 

Damit ist der Vorschlag abgelehnt.