Sitzung: 27.01.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0232/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der Rat stellt fest, dass es kein städtebauliches Erfordernis im Sinne
des § 1 Abs. 3 BauGB dafür gibt, die Baugrenze auf dem in südliche Richtung
benachbarten Grundstück zum beantragten Grundstück auf die Höhe der Baugrenze
im Bereich der Raiffeisenstraße 45 zu verschieben.
1.2 – 1.4 Der Rat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur
Kenntnis.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den Entwurf der gemäß § 13 BauGB durchgeführten 8. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes P 3/1 –Raiffeisenstraße/Nord-
mit Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Hierdurch
wird der Bebauungsplan dahin gehend geändert, dass die vordere Baugrenze im
Bereich der Raiffeisenstraße 43 in Höhe der Baugrenze Raiffeisenstraße 45
verschoben wird und die überbaubare Fläche dadurch erweitert wird.
Mitglied Gertsen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.