Sitzung: 20.01.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Mitglied Spiertz führt aus, dass per
Dringlichkeitsbeschluss der Kauf des Kolpinghauses in Emmerich beschlossen
wurde. Seine Fraktion hat einen Fragenkatalog mit 27 Fragen erstellt, den er
der Verwaltung in schriftlicher Form übergeben wird. Dennoch möchte er jetzt 13
Fragen aus diesem Fragenkatalog sofort an die Verwaltung stellen:
- Wie ist der
jetzige Zustand der Immobilie? Steht der für eine Wohnbebauung zur
Verfügung?
- Zu welchem
Kaufpreis hat die Stadt Emmerich am Rhein gekauft?
- Von wem hat
sie gekauft und wer hat bei dem Verkauf mitgewirkt?
- Von wem
wurde die Stadtverwaltung auf den Ankauf des Kolpinghauses angesprochen?
- Ist das
Kolpinghaus im jetzigen Zustand überhaupt bewohnbar?
- Wieviel Geld
muss der Käufer der Stadt Emmerich noch aufwenden und wie hoch ist damit
das gesamte Investitionsvolumen für die Stadt?
- Gibt es
hierzu eine verbindliche und halbwegs sichere Kostenermittlung für das
Bewohnbarmachen vom Kolpinghaus?
- Werden für
die offensichtlich dringenden Reparaturen zur angemessenen
Wiederbewohnbarmachung des Kolpinghauses die einzelnen Arbeiten des
Handwerkes getrennt aufgeführt und wird hierfür ein Generalunternehmer von
der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt?
- Gibt es
jetzt noch Mieter in dem Anwesen und wenn ja, wie soll das sogenannte
Leermachen (auch Entmieten genannt) erfolgen?
- Ist
auszuschließen, dass Mietabstandssummen an die Mieter zu zahlen sind,
damit sie rausgehen?
- Sieht die
Stadtverwaltung es als richtig an, einerseits das Neumarkt-Center zu
schaffen und andererseits in Entfernung von knapp 100 m ein Flüchtlingsheim
anzusiedeln?
- Ist der
Stadtverwaltung bewusst, dass sie damit auch für einen weiteren
Wertverlust der Nachbarn sorgt?
- Hat es nicht
Alternativen in Emmerich, z. B. im Gewerbegebiet oder bei MONA’s
zukünftigem Pferdewohnpark auf dem alten Kasernengelände gegeben?
Dies ist nur ein Teil der Fragen. Den
gesamten Fragekatalog wird er der Verwaltung morgen in schriftlicher Form
übergeben. Er kann nicht verstehen, warum ein Dringlichkeitsbeschluss
erforderlich war und warum die Fraktionsvorsitzenden nicht informiert wurden.