Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1 Der Rat stellt fest, dass es kein städtebauliches Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB dafür gibt, die Baugrenze auf dem in südliche Richtung benachbarten Grundstück zum beantragten Grundstück auf die Höhe der Baugrenze im Bereich der Raiffeisenstraße 45 zu verschieben.

 

1.2 – 1.4 Der Rat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

 

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den Entwurf der gemäß § 13 BauGB durchgeführten 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes P 3/1 –Raiffeisenstraße/Nord- mit Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Hierdurch wird der Bebauungsplan dahin gehend geändert, dass die vordere Baugrenze im Bereich der Raiffeisenstraße 43 in Höhe der Baugrenze Raiffeisenstraße 45 verschoben wird und die überbaubare Fläche dadurch erweitert wird.

 


 

Mitglied Gertsen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.