Sitzung: 10.02.2015 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0239/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Rat nimmt den
Bericht zur durchgeführten Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
zur Kenntnis.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den vorliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB
zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes EL K/3 -Luitgardisstraße-.
Zu 3)
Der Rat beschließt den Entwurf der gemäß § 13 BauGB durchgeführten 10.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL K/3 -Luitgardisstraße- mit Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs.
1 BauGB als Satzung. Hierdurch wird der Bebauungsplan für das Grundstück
Lindenallee, Gemarkung Elten, Flur 9, Flurstück 364 dahin gehend geändert, dass
a)
die
Festsetzung der überbaubaren Fläche geringfügig verlagert und ihr Zuschnitt
verändert wird,
b)
die Zahl
der Vollgeschosse von einem Geschoss auf maximal 2 Geschosse erweitert wird,
c)
die
Geschossflächenzahl (GFZ) auf 0,6 erhöht wird,
d)
eine
maximale Gebäudehöhe von 80,0 m über NHN festgesetzt wird,
e)
zusätzlich
eine Fläche für Garagen festgesetzt wird,
f)
längs
der Straßengrenze zur Lindenallee bis auf den westlichen Teilabschnitt von
3,0 m Breite ein Verbot von Ein- und Ausfahrt festgesetzt wird.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.