Sitzung: 10.02.2015 Rat
Einwände gegen die gemäß § 24 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden nicht erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.
Sitzung: 10.02.2015 Rat
Einwände gegen die gemäß § 24 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden nicht erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.