Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, die Anzahl der Mitglieder des Sozialausschusses nicht zu verändern und empfiehlt dem Sozialausschuss folgenden Grundsatzbeschluss zu fassen :

 

„Der Sozialausschuss beschließt, zukünftig zu Tagesordnungspunkten, die Aufgabenfelder der Integration in der Stadt Emmerich am Rhein behandeln, die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Integrationsrates im Sinne des § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NW als Sachverständige/n beratend zuzuziehen“.

 

 

Begründung:

Die vorgeschlagene Vorgehensweise entspricht der Intention der Antragstellerin, den Integrationsrat themenbezogen in die Arbeit des Sozialausschusses einzubinden  und seinen Sachverstand in Integrationsfragen einzuholen.

Das kommunale Verfassungsrecht ermöglicht den Ausschüssen durch § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NW „Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen“.

Die empfohlene Grundsatzbeschlussfassung versetzt die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Sozialausschusses in die Lage, zu entsprechenden Tagesordnungspunkten jeweils die Vorsitzende/den Vorsitzenden  des Integrationsrates mit beratender Stimme einzubeziehen. 

 

 


 

Mitglied Bartels stellt den Antrag, gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu beschließen.