Sitzung: 03.03.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Es werden keine Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift erhoben. Somit wird diese vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.