Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift der durchgeführten Bürgerunterrichtung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme, einschließlich der dargestellten Änderungen, durchzuführen.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Die wesentlichen Anregungen von Seiten der Bürger wurden weitestgehend umgesetzt.

 

Mitglied Gerritschen bemängelt die unzureichende Anzahl an Stellplätzen.

Hierauf antwortet Herr Kemkes, dass grundsätzlich der Grundstückseigentümer einen Stellplatznachweis für sein eigenes Grundstück zu führen hat; pro Wohnung ist 1 Stellplatz nachzuweisen. Was von Seiten der Stadt Emmerich am Rhein im öffentlichen Straßenraum für Parken angeboten wird resultiert aus eigenen Wahrnehmungen. Die Anzahl der angebotenen Stellplätze entspricht ca. der Anzahl der dort parkenden Autos. Die Planung wurde so erarbeitet, dass überall dort, wo Stellplätze möglich waren, diese geschaffen wurden; immer vor dem Hintergrund der zu schaffenden Zufahrten und der zu pflanzenden Bäume. Die Frage hinsichtlich der Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich wurde geprüft. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereiche würde dazu führen, dass nur die in der Örtlichkeit gekennzeichneten Parkflächen auch beparkt werden dürfen. Ein Parken außerhalb der markierten Parkflächen ist nicht möglich. Diese Möglichkeit wurde mit den Bürgern diskutiert und man hat sich dazu entschlossen, einen Bereich „Zone 30“ und keinen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Die Verwaltung ist grundsätzlich der Auffassung, dass das Stellplatzangebot ausreichend ist.

 

Mitglied Brouwer teilt mit, dass es positiv zu bewerten ist, dass ca. 90 % der Wünsche und Anregungen der Bürger umgesetzt wurden. Er stellt für seine Fraktion den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Kaiser hat Bedenken hinsichtlich eines ausgewiesenen Parkplatzes an der Turnhalle der Förderschule. Dieser überschneidet sich mit einem Tor, wo für die Feuerwehr beim Einfahren Schwierigkeiten entstehen könnten.

Herr Holtwick erklärt, dass im Rahmen der Bürgerinfo ebenfalls darauf hingewiesen wurde. Nach Rücksprache mit der Feuerwehr ist festzuhalten, dass dies keine Feuerwehrzufahrt ist und auch nicht genutzt wird. Der Feuerwehr genügt es, durch das Tor auf das Gelände laufen zu können. Eine weitere Rücksprache mit dem Fachbereich 3 hat ergeben, dass der Fachbereich dieses Tor sporadisch nutzt, um z. B. Bäume zu beschneiden oder Materialien wegzufahren etc.. Es reicht aus, wenn mit einem normalen PKW auf das Gelände gefahren werden kann; dies ist bei der Planung entsprechend berücksichtigt. Wenn mehr Platz erforderlich wird (z. B. aufgrund eines LKW) müsste der betreffende Parkplatz durch ein entsprechendes Verkehrszeichen 72 Stunden vorher gesperrt werden.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz hinsichtlich der möglichen geplanten Zufahrt (Anlage 10 der Vorlage) erklärt Herr Holtwick, dass die Frage im Rahmen der Bürgerunterrichtung gestellt wurde und von den Anwesenden nicht beantwortet wurde. Die Verwaltung hat somit die Planung nicht abgeändert.

 

Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den Antrag von Mitglied Brouwer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.