Sitzung: 03.03.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0287/2015
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift der
durchgeführten Bürgerunterrichtung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
die Maßnahme, einschließlich der dargestellten Änderungen, durchzuführen.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Die
wesentlichen Anregungen von Seiten der Bürger wurden weitestgehend umgesetzt.
Mitglied Gerritschen bemängelt die
unzureichende Anzahl an Stellplätzen.
Hierauf antwortet Herr Kemkes, dass
grundsätzlich der Grundstückseigentümer einen Stellplatznachweis für sein
eigenes Grundstück zu führen hat; pro Wohnung ist 1 Stellplatz nachzuweisen.
Was von Seiten der Stadt Emmerich am Rhein im öffentlichen Straßenraum für
Parken angeboten wird resultiert aus eigenen Wahrnehmungen. Die Anzahl der
angebotenen Stellplätze entspricht ca. der Anzahl der dort parkenden Autos. Die
Planung wurde so erarbeitet, dass überall dort, wo Stellplätze möglich waren,
diese geschaffen wurden; immer vor dem Hintergrund der zu schaffenden Zufahrten
und der zu pflanzenden Bäume. Die Frage hinsichtlich der Ausweisung als
verkehrsberuhigter Bereich wurde geprüft. Eine Ausweisung als
verkehrsberuhigter Bereiche würde dazu führen, dass nur die in der Örtlichkeit
gekennzeichneten Parkflächen auch beparkt werden dürfen. Ein Parken außerhalb
der markierten Parkflächen ist nicht möglich. Diese Möglichkeit wurde mit den
Bürgern diskutiert und man hat sich dazu entschlossen, einen Bereich „Zone 30“
und keinen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Die Verwaltung ist grundsätzlich
der Auffassung, dass das Stellplatzangebot ausreichend ist.
Mitglied Brouwer teilt mit, dass es positiv
zu bewerten ist, dass ca. 90 % der Wünsche und Anregungen der Bürger umgesetzt
wurden. Er stellt für seine Fraktion den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Mitglied Kaiser hat Bedenken hinsichtlich
eines ausgewiesenen Parkplatzes an der Turnhalle der Förderschule. Dieser
überschneidet sich mit einem Tor, wo für die Feuerwehr beim Einfahren
Schwierigkeiten entstehen könnten.
Herr Holtwick erklärt, dass im Rahmen der
Bürgerinfo ebenfalls darauf hingewiesen wurde. Nach Rücksprache mit der
Feuerwehr ist festzuhalten, dass dies keine Feuerwehrzufahrt ist und auch nicht
genutzt wird. Der Feuerwehr genügt es, durch das Tor auf das Gelände laufen zu können.
Eine weitere Rücksprache mit dem Fachbereich 3 hat ergeben, dass der
Fachbereich dieses Tor sporadisch nutzt, um z. B. Bäume zu beschneiden oder
Materialien wegzufahren etc.. Es reicht aus, wenn mit einem normalen PKW auf
das Gelände gefahren werden kann; dies ist bei der Planung entsprechend
berücksichtigt. Wenn mehr Platz erforderlich wird (z. B. aufgrund eines LKW)
müsste der betreffende Parkplatz durch ein entsprechendes Verkehrszeichen 72
Stunden vorher gesperrt werden.
Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz
hinsichtlich der möglichen geplanten Zufahrt (Anlage 10 der Vorlage) erklärt
Herr Holtwick, dass die Frage im Rahmen der Bürgerunterrichtung gestellt wurde
und von den Anwesenden nicht beantwortet wurde. Die Verwaltung hat somit die
Planung nicht abgeändert.
Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den
Antrag von Mitglied Brouwer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.