Sitzung: 24.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Einwände gegen die gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden nicht erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.