Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschießt, auf Grundlage des § 21 b Kinderbildungsgesetz (KiBiz)  die bereits für das Kindergartenjahr 2014/2015 in die Förderung aufgenommen ersten 10 Kindertageseinrichtungen lt. Anlage I, ebenfalls für die Kindergartenjahre 2015/2016  bis einschließlich 2018/2019, aufzunehmen. Je Förderpaket werden 5.000 € bewilligt.

 


 

Bürgermeister Diks erläutert die Vorlage. Er macht deutlich, dass in Emmerich ein erhöhter Sprachförderbedarf besteht. Vor allem in den Kindergärten im innerstädtischen Bereich - also dem evangelischen Familienzentrum an der Gasthausstraße, sowie den Kindergärten St. Aldegundis und St. Martini -  besteht Förderbedarf. Er verweist auf den Vorschlag der Verwaltung, die genannten Kindertageseinrichtungen aus der Anlage 1 zu TOP 3 und TOP 4 mit jeweils 5.000,-- Euro für weitere 4 Jahre gem. § 21 b Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu fördern. Dieser Vorschlag ist analog zum Beschluss der JHA-Sitzung vom 21.05.2014. Da diese Regelung in der Sitzung vom 21.05.2014 nicht bekannt war, sei die Beschlussfassung bis einschließlich 2018/2019 erforderlich.

 

Mitglied Trüpschuch findet diese Verteilung nicht gerecht. Sie erläutert, dass die ersten drei Kindertageseinrichtungen der Anlage 1 zu TOP 3 und TOP 4 finanzielle Mittel für den zusätzlichen Sprachförderbedarf i.H.v. 5.000,-- Euro sowie zusätzlich 25.000,-- Euro Landeszuschüsse als plusKITA Einrichtung erhalten. Sie regt daher an, die Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf i. H. v. 5.000,-- Euro an die Kindertageseinrichtungen ab Position vier der Anlage 1 zu TOP 3 und TOP 4 zu verteilen. Weiterhin regt sie an die Mittelverteilung nicht schon für weitere 4 Jahre, sondern erst einmal für 1 weiteres Jahr zu beschließen, um auf Änderungen bei dem Förderbedarfen reagieren zu können.

 

Bürgermeister Diks weist darauf hin, dass die Landesmittel den Kindertageseinrichtungen zufließen, die den meisten Förderbedarf aufweisen.

 

Mitglied Lorenz stimmt für die CDU dem Verwaltungsvorschlag zu.

 

Dem schließt sich Mitglied Bongers an.

 

Frau Sluyter erläutert den § 21 b Abs. 2 KiBiz, in dem es heißt, dass diese Förderung in der Regel für fünf Jahre erfolgt, um den Einrichtungen Planungssicherheit zu geben.

 

Mitglied Bißeling fragt, ob der Bau eines neuen Kindergartens auf dem Kasernengelände geplant sei.

 

Bürgermeister Diks teilt mit, dass zurzeit eine Bedarfsprüfung für einen Betriebskindergarten durch das Bündnis für Familie im Bereich des Kasernengeländes durchgeführt werde.

Abschließend erklärt er, dass eine drastische Verschiebung des Anteiles der Kinder mit Sprachförderbedarf aus seiner Sicht unrealistisch sei.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag des Mitglieds Lorenz, gemäß Beschlussvorschlag der Verwaltung zu beschließen, abstimmen.