Sitzung: 11.03.2015 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 16 0297/2015
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung
im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage
1*), gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. § 19 Abs. 3 KiBiz, die in der Anlage
2* aufgelisteten Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach
Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz
für das Kindergartenjahr 2015/2016. Entsprechendes gilt für die
Kindertagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz.
*Diese Anlagen
werden in der Sitzung als Tischvorlage verteilt.
Die Mitglieder erhalten ergänzend zum TOP 5 eine Tischvorlage.
Vor der Beratung dieses Tagesordnungspunktes haben die Mitglieder Gelegenheit, die Tischvoralge (Anlage 1) zu lesen.
Frau Slyter berichtet kurz über die voraussichtliche Entwicklung der Plätze in den Kindertageseinrichtungen. Weiter legt sie dar, dass es durch die Einführung des § 21 e KiBiz zu Veränderungen in der Zuschusshöhe kommen kann. Die genauen Auswirkungen der Planungsgarantie werden erst nach Ablauf des Kindergartenjahres 2015/2016 festgestellt werden können.
Der Vorsitzende bittet um Fragen oder Anmerkungen zu der Tischvorlage.
Hierzu gibt es weder Fragen noch Anmerkungen. Mitglied Lorenz stellt einen Antrag nach Vorlage.