Sitzung: 19.02.2015 Integrationsrat
Herr Bartels als Vertreter des Herrn Sigmund erklärt, dass die BGE
beantragt hat, bei Bedarf einen Vertreter des Integrationsrates in den
Sozialausschuss zu entsenden.
Der Bürgermeister erklärt, dass der Antrag der BGE im Rat beinhaltete,
dass einem Mitglied des Integrationsrates grundsätzlich Stimmrecht im
Sozialausschuss zuerkannt werden sollte.
Die Verwaltung hat den Beschlussvorschlag im Rat eingebracht, dass bei
Bedarf die Vorsitzende bzw. deren Stellvertreterin an den Sitzungen des
Sozialausschusses ohne Stimmrecht teilnehmen darf. Der Bürgermeister führt als
Beispiel des Bedarfs die Thematik der Flüchtlingssituation in Emmerich am Rhein
an.
Dieser Vorschlag wurde vom Rat beschlossen. Der Bürgermeister weist
daraufhin, dass der Sozialausschuss diesem aber erst noch zustimmen muss.
Danach wird die Vorsitzende des Integrationsrates, sofern dieser davon
betroffen ist, zur Sozialausschusssitzung eingeladen werden.