Herr Bartels als Vertreter des Herrn Sigmund erklärt, dass die BGE beantragt hat, bei Bedarf einen Vertreter des Integrationsrates in den Sozialausschuss zu entsenden.

Der Bürgermeister erklärt, dass der Antrag der BGE im Rat beinhaltete, dass einem Mitglied des Integrationsrates grundsätzlich Stimmrecht im Sozialausschuss zuerkannt werden sollte.

Die Verwaltung hat den Beschlussvorschlag im Rat eingebracht, dass bei Bedarf die Vorsitzende bzw. deren Stellvertreterin an den Sitzungen des Sozialausschusses ohne Stimmrecht teilnehmen darf. Der Bürgermeister führt als Beispiel des Bedarfs die Thematik der Flüchtlingssituation in Emmerich am Rhein an.

Dieser Vorschlag wurde vom Rat beschlossen. Der Bürgermeister weist daraufhin, dass der Sozialausschuss diesem aber erst noch zustimmen muss.

Danach wird die Vorsitzende des Integrationsrates, sofern dieser davon betroffen ist, zur Sozialausschusssitzung eingeladen werden.