Sitzung: 21.04.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Es werden keine Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegten Niederschriften erhoben. Somit werden diese vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.