Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 9, Enthaltungen: 5

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt dem Antrag der BGE-Fraktion nach einer wiederholenden „Resolution Streckensicherheit“ nicht zu folgen.

 

Begründung

 

Die durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein gefassten drei Beschlüsse, in 2012 und 2014 verabschiedet und als städtische Stellungnahmen in das Planfeststellungsverfahren ABS 46/2, Planfeststellungsabschnitte 3.3 bis 3.5 eingebracht, machen sich die Aussagen der Feuerwehren im Arbeitskreis Streckensicherheit BETUWE zu Eigen bzw. leiten die städtischen Forderungen unter der Überschrift „Streckensicherheit“ unmittelbar und umfassend daraus ab.

 

Damit dienen sie der Verwaltung nicht nur als Grundlage im weiteren Anhörungsverfahren, so z. B. jüngst im Erörterungstermin zum Planfeststellungsabschnitt 3.3, sondern setzen sie auch in die Lage, das Thema mit der zwingend notwendigen politischen Beförderung zu versehen. Letztere erfolgt in Zusammenarbeit mit den übrigen sechs Anreinerkommunen. Die „AG Betuwe“ versucht, über eine direkte Ansprache von Verwaltung/Politik sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, Überzeugung insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung von erheblichen finanziellen Mitteln zu erreichen. Dieses koordinierte kommunale Tun bedarf der flankierenden Unterstützung. Nicht in Form einer wiederholenden (s. o.) Beschlussfassung auf Ratsebene, sondern in direkter politischer Ansprache einzelner im Rat der Stadt vertretener Parteien in Richtung auf Entscheidungsträger auf Landes-, insbesondere aber auf Bundesebene. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass es eine abermalige städtische Resolution in dem laufenden Planfeststellungsverfahren natürlich nicht vermag, „zwingende Voraussetzung(en)“ zu definieren oder ein „städtische Zustimmungserfordernis“ vorzusehen. So die berechtigten kommunalen Forderungen im Zusammenhang mit dem Brand- und Katastrophenschutz in dem Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend Ausdruck finden, ist – nach Kenntnis der Beschlussinhalte – über die Sicherung kommunaler Interessen mittels des Rechtsschutzes eindringlich nachzudenken.


 

Mitglied Bartels begründet den Antrag seiner Fraktion und kritisiert die Aussage einiger Ratsmitglieder, dass eine Resolution nicht mehr erforderlich sei. Diese Resolution soll seiner Ansicht klar zeigen, dass man geschlossen hinter dieser Ansicht steht und dieses sollte von der Emmericher Politik verdeutlicht werden. Er kann nicht nachvollziehen, warum diese Resolution nicht auf den Weg gebracht werden sollte.  Er beantragt eine namentliche Abstimmung, um die Absicht der Ratskollegen deutlich zu zeigen.

 

Mitglied Jansen erklärt hierzu, dass drei Beschlüsse in 2012 und 2014, in denen die städtischen Stellungnahmen sowie die Aussagen der Feuerwehren aus dem Arbeitskreis Streckensicherheit Betuwe enthalten sind, beschlossen und auf den Weg gebracht  wurden. Weiterhin wird versucht, durch die AG Betuwe über eine direkte Ansprache von Verwaltung und Politik sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, Überzeugung insbesondere im Hinblick auf die  Bereitstellungen von erheblichen finanziellen Mitteln zu erreichen

 

Mitglied Meschkapowitz unterstützt den Antrag von der BGE-Fraktion. Er kann die Aussage von Mitglied Jansen nicht nachvollziehen.

 

Nach kurzer Diskussion lässt der Vorsitzender über den Antrag von Mitglied Bartels gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf namentliche Abstimmung, abstimmen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadt Emmerich am Rhein namentliche Abstimmung.

 

9 Stimmen dafür 25 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen

 

Da das erforderliche Quorum von einem Fünftel erreicht ist,  lässt der Vorsitzende über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, namentlich abstimmen.

 

 

Herr Erik Arntzen

Ja

Herr Gerd-Wilhelm Bartels

Nein

Frau Sandra Bongers

Nein

Frau Elisabeth Braun

Ja

Herr Johannes Brink ten

Enthaltung

Herr Manfred Brockmann

Nein

Herr Botho Brouwer

Ja

Herr Markus Herbert Elbers

Ja

Herr Ludger Gerritschen

Enthaltung

Herr Gerhard Gertsen

Ja

Herr Peter Hinze

Ja

Herr Albert Jansen

Ja

Herr Herbert Kaiser

Enthaltung

Herr Christoph Kukulies

Nein

Frau Irmgard Kulka

Ja

Herr Hans-Guido Langer

Ja

Herr Wilhelm Lindemann

Ja

Frau Marianne Lorenz

Ja

Herr Jan Ruben Ludwig

Ja

Herr Thomas Meschkapowitz

Nein

Herr Manfred Mölder

Ja

Herr Kurt Reintjes

Ja

Herr Matthias Reintjes

Ja

Frau Andrea Schaffeld

Ja

Frau Sultan Seyrek

Enthaltung

Frau Sabine Siebers

Enthaltung

Herr Joachim Sigmund

Nein

Herr Werner Spiegelhoff

Ja

Herr Andre Spiertz

Nein

Herr Werner Stevens

Nein

Herr Udo Tepaß

Nein

Frau Elke Trüpschuch

Ja

Herr Herbert Ulrich

Herr Johannes Diks                                            

 

 

 

 

 

 

 

Ja

Ja