Sitzung: 24.03.2015 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 9, Enthaltungen: 5
Vorlage: 06 - 16 0318/2015
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt dem Antrag der
BGE-Fraktion nach einer wiederholenden „Resolution Streckensicherheit“ nicht zu
folgen.
Begründung
Die durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein gefassten drei Beschlüsse,
in 2012 und 2014 verabschiedet und als städtische Stellungnahmen in das
Planfeststellungsverfahren ABS 46/2, Planfeststellungsabschnitte 3.3 bis 3.5
eingebracht, machen sich die Aussagen der Feuerwehren im Arbeitskreis
Streckensicherheit BETUWE zu Eigen bzw. leiten die städtischen Forderungen
unter der Überschrift „Streckensicherheit“ unmittelbar und umfassend daraus ab.
Damit dienen sie der Verwaltung nicht nur als Grundlage im weiteren
Anhörungsverfahren, so z. B. jüngst im Erörterungstermin zum
Planfeststellungsabschnitt 3.3, sondern setzen sie auch in die Lage, das Thema
mit der zwingend notwendigen politischen Beförderung zu versehen. Letztere
erfolgt in Zusammenarbeit mit den übrigen sechs Anreinerkommunen. Die „AG
Betuwe“ versucht, über eine direkte Ansprache von Verwaltung/Politik sowohl auf
Landes- als auch auf Bundesebene, Überzeugung insbesondere im Hinblick auf die
Bereitstellung von erheblichen finanziellen Mitteln zu erreichen. Dieses
koordinierte kommunale Tun bedarf der flankierenden Unterstützung. Nicht in
Form einer wiederholenden (s. o.) Beschlussfassung auf Ratsebene, sondern in
direkter politischer Ansprache einzelner im Rat der Stadt vertretener Parteien
in Richtung auf Entscheidungsträger auf Landes-, insbesondere aber auf
Bundesebene. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass es eine abermalige städtische
Resolution in dem laufenden Planfeststellungsverfahren natürlich nicht vermag,
„zwingende Voraussetzung(en)“ zu definieren oder ein „städtische
Zustimmungserfordernis“ vorzusehen. So die berechtigten kommunalen Forderungen
im Zusammenhang mit dem Brand- und Katastrophenschutz in dem
Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend Ausdruck finden, ist – nach
Kenntnis der Beschlussinhalte – über die Sicherung kommunaler Interessen
mittels des Rechtsschutzes eindringlich nachzudenken.
Mitglied Bartels begründet den Antrag seiner Fraktion und kritisiert die Aussage einiger Ratsmitglieder, dass eine Resolution nicht mehr erforderlich sei. Diese Resolution soll seiner Ansicht klar zeigen, dass man geschlossen hinter dieser Ansicht steht und dieses sollte von der Emmericher Politik verdeutlicht werden. Er kann nicht nachvollziehen, warum diese Resolution nicht auf den Weg gebracht werden sollte. Er beantragt eine namentliche Abstimmung, um die Absicht der Ratskollegen deutlich zu zeigen.
Mitglied Jansen erklärt hierzu, dass drei Beschlüsse in
2012 und 2014, in denen die städtischen Stellungnahmen sowie die Aussagen der
Feuerwehren aus dem Arbeitskreis Streckensicherheit Betuwe enthalten sind,
beschlossen und auf den Weg gebracht
wurden. Weiterhin wird versucht, durch die AG Betuwe über eine direkte
Ansprache von Verwaltung und Politik sowohl auf Landes- als auch auf
Bundesebene, Überzeugung insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellungen von erheblichen finanziellen
Mitteln zu erreichen
Mitglied Meschkapowitz unterstützt den Antrag von der BGE-Fraktion. Er kann die Aussage von Mitglied Jansen nicht nachvollziehen.
Nach kurzer Diskussion lässt der Vorsitzender über den Antrag von Mitglied Bartels gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf namentliche Abstimmung, abstimmen.
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadt Emmerich am Rhein namentliche Abstimmung.
9 Stimmen dafür 25 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen
Da das erforderliche Quorum von einem Fünftel erreicht ist, lässt der Vorsitzende über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, namentlich abstimmen.