Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung gibt den Tagesordnungspunkt wegen Beratungsbedarf ohne Empfehlung an den Rat weiter.

 


Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden gemeinsam beraten, die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Hierzu wurde zu Beginn der Sitzung eine ergänzende Anlage verteilt.

 

Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlagen. Die ergänzende Anlage (wird als Anregung im Rahmen des Verfahrens gewertet) ist ein Schreiben von betroffenen Landwirten, die ihre Bedenken darüber äußern, dass für künftige gewerbliche Entwicklungen auf landwirtschaftlichen Gebieten darauf hingewirkt werden soll, dass landwirtschaftliche Nutzflächen langfristig erhalten bleiben. Ein solches Verfahren schließt sich dem Grunde nach erst später an. Im vorliegenden Fall geht es lediglich darum, im Rahmen der Regionalplanung die künftigen Entwicklungen der Stadt Emmerich am Rhein im Auge zu behalten. Möchte man langfristig weitere gewerbliche Flächen sichern muss dies frühzeitig auf Regionalplanebene geschehen, um künftige Flächen zu generieren. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Emmerich am Rhein die Planungen hinsichtlich der Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergie vorangetrieben und die Beteiligung der Bezirksregierung durchgeführt. Die Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf führte dazu, dass die Verwaltung vorschlägt, die ursprünglich 5 Vorrangzonen auf 3 Vorrangzonen zu reduzieren, weil sie zum einen landesplanerisch nicht durchsetzbar sind und zum anderen weil man die gewerblichen Entwicklungen auf Regionalplanebene nicht aufhalten will.

 

Mitglied Bartels meldet aufgrund der ergänzenden Anlage für seine Fraktion Beratungsbedarf für beide Tagesordnungspunkte an.

 

Herr Kemkes erklärt, dass die vorgebrachten Einwendungen einerseits im weiteren Verfahren im Detail behandelt und zum anderen die Grundstückseigentümer in einem gesonderten Verfahren beteiligt werden, sofern eine Anpassung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung von Gewerbegebieten erfolgt. Die grundlegenden Überlegungen gehen in die Richtung, den Raum zu einem späteren Zeitpunkt als Gewerbefläche zu realisieren. Die Zielsetzung, in diesem Raum Gewerbeflächen zu entwickeln, gibt man sich vor. Er erinnert daran, dass aufgrund der sehr engen Ansiedlung von Natur- und Landschaftsschutzgebiete um die Siedlungsbereiche herum für künftige gewerbliche Entwicklungen nur kleine Flächen übrig bleiben. Die Verwaltung sieht in dem Bereich die einzige Chance, auf Regionalplanebene die großen Flächen für Gewerbe durchzusetzen. Sollte dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erfolgen wird es zukünftig für die Stadt Emmerich am Rhein sehr schwer sein, gewerbliche Entwicklungen vornehmen zu können.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die Beantwortung wiederstreitender Interessen im Raum bereits in der Frage zur Verabschiedung der Stellungnahme zum GEP diskutiert wurde. Er weist bezüglich der Konzentrationszone 4 und der Flächenausweisung im GEP darauf hin, dass dies nicht auf Emmericher Wollen passiert ist. Es ist eine Abstimmung zwischen den 16 kreisangehörigen Kommunen und dem Kreis vor dem Hintergrund des virtuellen Gewerbeflächenpools. Im Kreisgebiet hat man sich auf 3 Bereiche geeinigt, wo überschießende Flächenausweisungen gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf festgelegt wurden; eine Fläche davon befindet sich auf Emmericher Stadtgebiet. Zur bereits abgegebenen Stellungnahme hat sich die Situation also nicht verändert und es ist keine Angelegenheit, die nur Emmerich allein sondern den gesamten Kreis betrifft.

 

Mitglied Kaiser ist der Auffassung, dass grundsätzlich zu wenig Flächen für Windenergie ausgewiesen werden. Seine Fraktion spricht sich dagegen aus, die Konzentrationszone 4 aus dem Pool herauszunehmen. Im Hinblick auf die Zukunft der Energiegewinnung ist die Herausnahme der Konzentrationszone 4 ein großer Fehler. Seine Fraktion wird gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmen. Die Wegnahme der Konzentrationszone 5 aufgrund des ausgewiesenen Bereiches für Auskiesung ist fraglich zu sehen, da nicht sicher ist, ob der Bereich jemals ausgekiest wird, da die Firma pleite gegangen ist.

 

Mitglied ten Brink fragt an, ob man im Gewerbeflächenpool auch weiterhin Gewerbeflächen und Bauflächen austauschen kann.

 

Herr Kemkes erklärt, dass über den Gewerbeflächenpool keine Flächen größer als 10 ha generiert werden können. Ferner kann ein Gewerbeflächenpool nur dort funktionieren, wo restriktionsfreie Räume (kein Naturschutz, Landschaftsschutz u. a.) vorhanden sind. Um die weitere Entwicklung gewerblicher Art (großflächige Logistikstandorte) gewährleisten zu können, ist lediglich der in Rede stehende Bereich verfügbar. Die Stadt Emmerich am Rhein muss entsprechende Vorkehrungen treffen, dass über die Landesplanung hinaus die Möglichkeit gegeben wird, derartige Gewerbeflächen entwickeln zu können. Der Standort Emmerich ist aufgrund der Grenznähe anders zu betrachten als z. B. Düsseldorf.

 

Mitglied Sloot stellt in Frage, ob man sich unbedingt derart festlegen muss, wenn eine mögliche Bebauung erst in 10-15 Jahren erfolgt.  Ein Windrad sei in 10-20 Jahren schließlich auch abgeschrieben. Aus der verteilten ergänzten Anlage entnimmt sie, dass die betroffenen Flächen im Eigentum der Landwirte stehen. D. h. der Betrieb kann die Flächen nicht veräußern, da die Betriebsexistenz damit in Frage gestellt wird. Sie fragt, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass man dennoch Zugriff auf die Flächen hat, obwohl die GIBZ-Flächen ausgewiesen sind. Sie erklärt für sich, dass sie sich bei der Abstimmung enthalten wird, da eine Bewertung ihrerseits noch nicht erfolgen kann.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt hinsichtlich der Zeiträume, dass eine Raumplanung durchaus diese Zeit benötigt. Der bislang gültige GEP wurde im Jahre 1999 beschieden und Mitte der 90er Jahre aufgestellt. Es geht im jetzigen GEP-Verfahren darum, Planungsoptionen für die Stadt in die Zukunft hinein für den wirtschaftlichen Bereich sicherzustellen. Zum heutigen Zeitpunkt kann niemand sagen, ob diese Optionen später realisiert werden können; sicherlich stellt sich dann die Eigentumsfrage.  Aus Sicht der Verwaltung ist es im Sinne des Anschlusses an das Gewerbegebiet Ost IV eine der wenigen Optionen für die Stadt Emmerich am Rhein.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Lindemann erklärt Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass bei angemeldetem Beratungsbedarf die beiden Tagesordnungspunkte auf die kommende Sitzung des Rates am 12.05.2015 geschoben werden können.

 

Mitglied Kukulies plädiert ebenfalls dafür, die Tagesordnungspunkte 7 und 8 ohne Beschlussempfehlung in die Sitzung des Rates am 12.05.2015 zu verschieben.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Bartels, den Tagesordnungspunkt  wegen Beratungsbedarf ohne Empfehlung an den Rat abzugeben, abstimmen.