Sitzung: 21.04.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0330/2015
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung gibt den Tagesordnungspunkt wegen Beratungsbedarf ohne Empfehlung an den Rat weiter.
Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden
gemeinsam beraten, die Abstimmung erfolgt getrennt.
Hierzu wurde zu Beginn der Sitzung eine
ergänzende Anlage verteilt.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlagen. Die
ergänzende Anlage (wird als Anregung im Rahmen des Verfahrens gewertet) ist ein
Schreiben von betroffenen Landwirten, die ihre Bedenken darüber äußern, dass
für künftige gewerbliche Entwicklungen auf landwirtschaftlichen Gebieten darauf
hingewirkt werden soll, dass landwirtschaftliche Nutzflächen langfristig
erhalten bleiben. Ein solches Verfahren schließt sich dem Grunde nach erst
später an. Im vorliegenden Fall geht es lediglich darum, im Rahmen der
Regionalplanung die künftigen Entwicklungen der Stadt Emmerich am Rhein im Auge
zu behalten. Möchte man langfristig weitere gewerbliche Flächen sichern muss
dies frühzeitig auf Regionalplanebene geschehen, um künftige Flächen zu
generieren. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Emmerich am Rhein die
Planungen hinsichtlich der Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergie
vorangetrieben und die Beteiligung der Bezirksregierung durchgeführt. Die
Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf führte dazu, dass die Verwaltung
vorschlägt, die ursprünglich 5 Vorrangzonen auf 3 Vorrangzonen zu reduzieren,
weil sie zum einen landesplanerisch nicht durchsetzbar sind und zum anderen
weil man die gewerblichen Entwicklungen auf Regionalplanebene nicht aufhalten
will.
Mitglied Bartels meldet aufgrund der
ergänzenden Anlage für seine Fraktion Beratungsbedarf für beide
Tagesordnungspunkte an.
Herr Kemkes erklärt, dass die vorgebrachten
Einwendungen einerseits im weiteren Verfahren im Detail behandelt und zum
anderen die Grundstückseigentümer in einem gesonderten Verfahren beteiligt werden,
sofern eine Anpassung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung von
Gewerbegebieten erfolgt. Die grundlegenden Überlegungen gehen in die Richtung,
den Raum zu einem späteren Zeitpunkt als Gewerbefläche zu realisieren. Die
Zielsetzung, in diesem Raum Gewerbeflächen zu entwickeln, gibt man sich vor. Er
erinnert daran, dass aufgrund der sehr engen Ansiedlung von Natur- und
Landschaftsschutzgebiete um die Siedlungsbereiche herum für künftige
gewerbliche Entwicklungen nur kleine Flächen übrig bleiben. Die Verwaltung
sieht in dem Bereich die einzige Chance, auf Regionalplanebene die großen
Flächen für Gewerbe durchzusetzen. Sollte dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht erfolgen wird es zukünftig für die Stadt Emmerich am Rhein sehr schwer
sein, gewerbliche Entwicklungen vornehmen zu können.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass
die Beantwortung wiederstreitender Interessen im Raum bereits in der Frage zur
Verabschiedung der Stellungnahme zum GEP diskutiert wurde. Er weist bezüglich
der Konzentrationszone 4 und der Flächenausweisung im GEP darauf hin, dass dies
nicht auf Emmericher Wollen passiert ist. Es ist eine Abstimmung zwischen den
16 kreisangehörigen Kommunen und dem Kreis vor dem Hintergrund des virtuellen
Gewerbeflächenpools. Im Kreisgebiet hat man sich auf 3 Bereiche geeinigt, wo
überschießende Flächenausweisungen gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf
festgelegt wurden; eine Fläche davon befindet sich auf Emmericher Stadtgebiet.
Zur bereits abgegebenen Stellungnahme hat sich die Situation also nicht
verändert und es ist keine Angelegenheit, die nur Emmerich allein sondern den
gesamten Kreis betrifft.
Mitglied Kaiser ist der Auffassung, dass
grundsätzlich zu wenig Flächen für Windenergie ausgewiesen werden. Seine
Fraktion spricht sich dagegen aus, die Konzentrationszone 4 aus dem Pool
herauszunehmen. Im Hinblick auf die Zukunft der Energiegewinnung ist die
Herausnahme der Konzentrationszone 4 ein großer Fehler. Seine Fraktion wird
gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmen. Die Wegnahme der
Konzentrationszone 5 aufgrund des ausgewiesenen Bereiches für Auskiesung ist
fraglich zu sehen, da nicht sicher ist, ob der Bereich jemals ausgekiest wird,
da die Firma pleite gegangen ist.
Mitglied ten Brink fragt an, ob man im
Gewerbeflächenpool auch weiterhin Gewerbeflächen und Bauflächen austauschen
kann.
Herr Kemkes erklärt, dass über den
Gewerbeflächenpool keine Flächen größer als 10 ha generiert werden können.
Ferner kann ein Gewerbeflächenpool nur dort funktionieren, wo restriktionsfreie
Räume (kein Naturschutz, Landschaftsschutz u. a.) vorhanden sind. Um die
weitere Entwicklung gewerblicher Art (großflächige Logistikstandorte)
gewährleisten zu können, ist lediglich der in Rede stehende Bereich verfügbar.
Die Stadt Emmerich am Rhein muss entsprechende Vorkehrungen treffen, dass über
die Landesplanung hinaus die Möglichkeit gegeben wird, derartige Gewerbeflächen
entwickeln zu können. Der Standort Emmerich ist aufgrund der Grenznähe anders
zu betrachten als z. B. Düsseldorf.
Mitglied Sloot stellt in Frage, ob man sich unbedingt
derart festlegen muss, wenn eine mögliche Bebauung erst in 10-15 Jahren
erfolgt. Ein Windrad sei in 10-20 Jahren
schließlich auch abgeschrieben. Aus der verteilten ergänzten Anlage entnimmt
sie, dass die betroffenen Flächen im Eigentum der Landwirte stehen. D. h. der
Betrieb kann die Flächen nicht veräußern, da die Betriebsexistenz damit in
Frage gestellt wird. Sie fragt, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass man
dennoch Zugriff auf die Flächen hat, obwohl die GIBZ-Flächen ausgewiesen sind.
Sie erklärt für sich, dass sie sich bei der Abstimmung enthalten wird, da eine
Bewertung ihrerseits noch nicht erfolgen kann.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt
hinsichtlich der Zeiträume, dass eine Raumplanung durchaus diese Zeit benötigt.
Der bislang gültige GEP wurde im Jahre 1999 beschieden und Mitte der 90er Jahre
aufgestellt. Es geht im jetzigen GEP-Verfahren darum, Planungsoptionen für die
Stadt in die Zukunft hinein für den wirtschaftlichen Bereich sicherzustellen.
Zum heutigen Zeitpunkt kann niemand sagen, ob diese Optionen später realisiert
werden können; sicherlich stellt sich dann die Eigentumsfrage. Aus Sicht der Verwaltung ist es im Sinne des
Anschlusses an das Gewerbegebiet Ost IV eine der wenigen Optionen für die Stadt
Emmerich am Rhein.
Auf Nachfrage von Mitglied Lindemann erklärt
Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass bei angemeldetem Beratungsbedarf die
beiden Tagesordnungspunkte auf die kommende Sitzung des Rates am 12.05.2015
geschoben werden können.
Mitglied Kukulies plädiert ebenfalls dafür,
die Tagesordnungspunkte 7 und 8 ohne Beschlussempfehlung in die Sitzung des
Rates am 12.05.2015 zu verschieben.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von
Mitglied Bartels, den Tagesordnungspunkt
wegen Beratungsbedarf ohne Empfehlung an den Rat abzugeben, abstimmen.