Sitzung: 22.04.2015 Sozialausschuss
Die gemäß § 23 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur
Feststellung vorgelegte
Niederschrift wird genehmigt. Sie wird von der Vorsitzenden und
der Schriftführerin
unterzeichnet.
Sitzung: 22.04.2015 Sozialausschuss
Die gemäß § 23 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur
Feststellung vorgelegte
Niederschrift wird genehmigt. Sie wird von der Vorsitzenden und
der Schriftführerin
unterzeichnet.