Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, in Anlehnung an den städtischen Ratsbeschluss vom 03.12.2014 zur städtischen Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren ABS 46/2, Planfeststellungsabschnitt 3.5, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Konkretisierung der Lage des Haltepunktes vorzunehmen. Bei allen nachfolgenden Planungen sollte ein ortskernnaher Haltepunkt zwischen Sonderwykstraße und Lobither Straße gefordert werden.

 


Vorsitzender Jansen erklärt, dass die Beratung der beiden Tagesordnungspunkte gemeinsam erfolgt; die Abstimmung muss getrennt erfolgen.

 

Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Lindemann teilt für seine Fraktion mit, dass sie sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließt. Jedoch wird es für erforderlich angesehen, bereits zum jetzigen Zeitpunkt deutlich zu machen, dass kein Haltepunkt außerhalb des Ortskerns Elten sondern ein ortskernnaher Haltepunkt - unabhängig von der Trassenführung - gefordert wird. Um dies entsprechend zu verdeutlichen stellt seine Fraktion den Antrag, den Beschlussvorschlag um folgendes zu ergänzen: „Bei allen nachfolgenden Planungen soll ein ortskernnaher Haltepunkt zwischen Sonderwykstraße und Lobither Straße gefordert werden.“

 

Mitglied Kukulies kann sich dem anschließen. Er stellt aber auch gleichzeitig fest, dass dies dem Verwaltungsvorschlag entgegenspricht, wo es um keine genaue Festlegung des Standortes geht. Er geht auf eine Aussage in der Vorlage ein, die besagt, dass eine provisorische Lösung bis spätestens Juni 2019 gilt. Von daher sollte sich die Stadt Emmerich am Rhein zeitig Gedanken um einen genauen Standort machen. Vielleicht sollte man schon jetzt fordern, im Jahre 2016 einen provisorischen Halt zu bekommen. Für ihn bedeutet „ortsnah“ ein Haltepunkt im Bereich der Sonderwykstraße.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die Aussage des Vorstandes der Abelio, dass keine Linie nach Arnheim betrieben wird, wenn kein Haltepunkt in Elten gegeben ist, dem entgegensteht. Die Verwaltung könnte der Ergänzung des Beschlussvorschlages zustimmen. Jedoch kann der Ausschuss für Stadtentwicklung diese konzeptionelle Entscheidung nicht abschließend beschließen. Hierfür wäre der Rat abschließend hinzuziehen, da die Zuständigkeit der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung beim Rat liegt. Die nächste Sitzung des Rates ist am 12.05.2015, wo diese Punkte dann auf die Tagesordnung kommen würden.

 

Mitglied Spiegelhoff vertritt die Auffassung, dass sich seit dem Ratsbeschluss im Dezember 2014 an der Sachlage nichts geändert hat. Verwaltungsseitig wurde in der Stellungnahme zum Planfeststellungsabschnitt 3.5 ein ortsnaher Haltepunkt gefordert. Er teilt für seine Fraktion mit, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen wird.

 

Mitglied Bartels unterstützt den Vorschlag von Mitglied Lindemann und würde den Beschluss evtl. noch um den Zusatz ergänzen, dass die Verwaltung bei der DB AG abfragen möge, wo die DB AG eine Realisierung eines Haltepunktes beabsichtigt. Ein Haltepunkt macht nur im Bereich Sonderwykstraße/Lobither Straße Sinn.

 

Herr Kemkes versteht den gestellten Antrag so, dass es sich um eine von den Varianten losgelöste Aussage handelt, wo der Haltepunkt angesiedelt wird. Es handelt sich also um eine Ergänzung des Ratsbeschlusses zur Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren 3.5, dass ein Haltepunkt im Korridor Sonderwykstraße/Lobither Straße, losgelöst von der Variante, gefordert wird.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs zitiert den Beschlussvorschlag mit der Ergänzung wie folgt:

„Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, in Anlehnung an den städtischen Ratsbeschluss vom 03.12.2014 zur städtischen Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren ABS 46/2, Planfeststellungsabschnitt 3.5, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Konkretisierung der Lage des Haltepunktes vorzunehmen.

Bei allen nachfolgenden Planungen sollte ein ortskernnaher Haltepunkt zwischen Sonderwykstraße und Lobither Straße gefordert werden.

 

Mitglied Sloot gibt zu Bedenken, dass die Betroffenen per Auto oder Rad zum Bahnhof fahren. Es muss für eine ausreichende Zuwegung gesorgt werden; die Verkehre können nicht über die Streuffstraße oder Sonderwykstraße leiten. Man darf auch nicht vergessen, dass man Raum haben muss, um den ÖPNV auszuweiten. Auch müssen die Belange der Anwohner berücksichtigt werden.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass bei allen Verortungen des Haltepunktes deutlich ist, dass dieser Haltepunkt nach Allgemeinem Kreuzungsgesetz und Verwaltungsverfahrensgesetz in einem eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren festzustellen ist. In dem Verfahren sind die Dinge, die Mitglied Sloot angesprochen hat, zu berücksichtigen. Durch einen Ratsbeschluss wird eine Verortung des Haltepunktes nicht entschieden; es wird lediglich eine Meinung im Verfahren vertreten.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den angepassten Beschlussvorschlag abstimmen.