Sitzung: 21.04.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 05 - 16 0334/2015
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
in Anlehnung an den städtischen Ratsbeschluss vom 03.12.2014 zur städtischen
Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren ABS 46/2,
Planfeststellungsabschnitt 3.5, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine
Konkretisierung der Lage des Haltepunktes vorzunehmen. Bei allen nachfolgenden
Planungen sollte ein ortskernnaher Haltepunkt zwischen Sonderwykstraße und
Lobither Straße gefordert werden.
Vorsitzender Jansen erklärt, dass die
Beratung der beiden Tagesordnungspunkte gemeinsam erfolgt; die Abstimmung muss
getrennt erfolgen.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied Lindemann teilt für seine Fraktion
mit, dass sie sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließt. Jedoch
wird es für erforderlich angesehen, bereits zum jetzigen Zeitpunkt deutlich zu
machen, dass kein Haltepunkt außerhalb des Ortskerns Elten sondern ein
ortskernnaher Haltepunkt - unabhängig von der Trassenführung - gefordert wird.
Um dies entsprechend zu verdeutlichen stellt seine Fraktion den Antrag, den
Beschlussvorschlag um folgendes zu ergänzen: „Bei allen nachfolgenden Planungen
soll ein ortskernnaher Haltepunkt zwischen Sonderwykstraße und Lobither Straße
gefordert werden.“
Mitglied Kukulies kann sich dem anschließen.
Er stellt aber auch gleichzeitig fest, dass dies dem Verwaltungsvorschlag
entgegenspricht, wo es um keine genaue Festlegung des Standortes geht. Er geht
auf eine Aussage in der Vorlage ein, die besagt, dass eine provisorische Lösung
bis spätestens Juni 2019 gilt. Von daher sollte sich die Stadt Emmerich am
Rhein zeitig Gedanken um einen genauen Standort machen. Vielleicht sollte man
schon jetzt fordern, im Jahre 2016 einen provisorischen Halt zu bekommen. Für
ihn bedeutet „ortsnah“ ein Haltepunkt im Bereich der Sonderwykstraße.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass
die Aussage des Vorstandes der Abelio, dass keine Linie nach Arnheim betrieben
wird, wenn kein Haltepunkt in Elten gegeben ist, dem entgegensteht. Die
Verwaltung könnte der Ergänzung des Beschlussvorschlages zustimmen. Jedoch kann
der Ausschuss für Stadtentwicklung diese konzeptionelle Entscheidung nicht
abschließend beschließen. Hierfür wäre der Rat abschließend hinzuziehen, da die
Zuständigkeit der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung beim Rat liegt. Die
nächste Sitzung des Rates ist am 12.05.2015, wo diese Punkte dann auf die
Tagesordnung kommen würden.
Mitglied Spiegelhoff vertritt die Auffassung,
dass sich seit dem Ratsbeschluss im Dezember 2014 an der Sachlage nichts
geändert hat. Verwaltungsseitig wurde in der Stellungnahme zum
Planfeststellungsabschnitt 3.5 ein ortsnaher Haltepunkt gefordert. Er teilt für
seine Fraktion mit, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen wird.
Mitglied Bartels unterstützt den Vorschlag
von Mitglied Lindemann und würde den Beschluss evtl. noch um den Zusatz
ergänzen, dass die Verwaltung bei der DB AG abfragen möge, wo die DB AG eine Realisierung
eines Haltepunktes beabsichtigt. Ein Haltepunkt macht nur im Bereich
Sonderwykstraße/Lobither Straße Sinn.
Herr Kemkes versteht den gestellten Antrag
so, dass es sich um eine von den Varianten losgelöste Aussage handelt, wo der
Haltepunkt angesiedelt wird. Es handelt sich also um eine Ergänzung des
Ratsbeschlusses zur Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren 3.5, dass ein
Haltepunkt im Korridor Sonderwykstraße/Lobither Straße, losgelöst von der
Variante, gefordert wird.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs zitiert den
Beschlussvorschlag mit der Ergänzung wie folgt:
„Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, in Anlehnung an den städtischen Ratsbeschluss vom 03.12.2014 zur
städtischen Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren ABS 46/2, Planfeststellungsabschnitt
3.5, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Konkretisierung der Lage des
Haltepunktes vorzunehmen.
Bei allen nachfolgenden Planungen sollte ein ortskernnaher Haltepunkt
zwischen Sonderwykstraße und Lobither Straße gefordert werden.
Mitglied Sloot gibt zu Bedenken, dass die
Betroffenen per Auto oder Rad zum Bahnhof fahren. Es muss für eine ausreichende
Zuwegung gesorgt werden; die Verkehre können nicht über die Streuffstraße oder
Sonderwykstraße leiten. Man darf auch nicht vergessen, dass man Raum haben
muss, um den ÖPNV auszuweiten. Auch müssen die Belange der Anwohner
berücksichtigt werden.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus,
dass bei allen Verortungen des Haltepunktes deutlich ist, dass dieser
Haltepunkt nach Allgemeinem Kreuzungsgesetz und Verwaltungsverfahrensgesetz in
einem eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren festzustellen ist. In dem
Verfahren sind die Dinge, die Mitglied Sloot angesprochen hat, zu
berücksichtigen. Durch einen Ratsbeschluss wird eine Verortung des Haltepunktes
nicht entschieden; es wird lediglich eine Meinung im Verfahren vertreten.
Vorsitzender Jansen lässt über den
angepassten Beschlussvorschlag abstimmen.