Sitzung: 21.04.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0333/2015
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den
Bereich der Flurstücke 81 tlw., 86, 87, 123, 189, 190, 268 und 269 in der
Gemarkung Elten, Flur 15, einen Bebauungsplan unter Anwendung der Bestimmungen
des § 13a BauGB aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung
EL 15/1 -Klosterstraße/Streuffstraße-.
Die
Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie
gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungskonzeptes in
der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen
Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu
veranlassen.
Vorsitzender Jansen lässt über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.