Sitzung: 21.04.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0332/2015
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Anregungen der
Stadtwerke Emmerich GmbH dahingehend zu folgen, dass in den
Bebauungsplanentwurf für die Trasse der Gasleitung einschließlich ihrer
Schutzflächen die zeichnerische Festsetzung einer Fläche für ein Leitungsrecht
zugunsten des Versorgungsträgers aufgenommen wird.
1.2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme des Amtes
für Bodendenkmalpflege zur Kenntnis und beschließt, den Hinweis im
Bebauungsplanentwurf zu den Belangen der Bodendenkmalpflege dahingehend zu
ergänzen, dass im Rahmen der zukünftigen Bauausführung die fotografische
Dokumentation etwaig aufgedeckter Relikte des ehemaligen Gebäudes des
Lehrerseminars an der Bergstraße gewünscht wird.
1.3 Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, den Bebauungsplanentwurf nach
Vorlage des Bodengutachtens für die im Planbereich gelegene Sportfläche mit
Aschebelag vor Durchführung der öffentlichen Auslegung entsprechend zu
ergänzen.
1.4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregungen
hinsichtlich der Anpassung der Gestaltung an die Ziele der Gestaltungssatzung
für den Denkmalbereich Elten zu verwerfen und die bisher geplanten
Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur Gebäudestellung zum
Gegenstand des Bebauungsplanentwurfes zu machen.
1.5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die möglichen
Schatteneinwirkungen bei einem Vorhaben unter Maximalausnutzung der
planungsrechtlichen Vorgaben auf die Nachbargrundstücke nicht unzumutbar sind,
und beschließt, die bisher vorgesehene Gebäudehöhenfestsetzung zum Gegenstand
des Bebauungsplanentwurfes zu machen.
1.6 Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ergebnisse der
Verkehrserhebung vor dem Plangebiet in der Bergstraße zur Kenntnis und
beschließt, das Verfahren auf der Grundlage des bisherigen Entwurfes
fortzuführen.
1.7 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, für das geplante
Neubauvorhaben einen Alternativstandort auf der südwestlichen Teilfläche des
Schulgrundstückes im Bereich der Einmündung der Seminarstraße in die Emmericher
Straße zu verwerfen und das Planverfahren mit der Planungsabsicht der Schaffung
einer Baumöglichkeit an der Bergstraße fortzusetzen.
1.8 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass durch die Planung
keine Errichtung eines Gesundheitszentrums, welches über den Bedarf und die
Zulassungsbestimmungen hinaus geht, festgeschrieben wird, und beschließt, das
Verfahren auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes fortzuführen.
1.9 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass mit der geplanten
Umgestaltung der Außenfläche des Grundschulgeländes an der Seminarstraße eine
Verlagerung der Sportfläche vorgesehen ist, und beschließt, keine Änderung des
Bebauungsplanentwurfes zugunsten eines Erhaltes des Ascheplatzes vorzunehmen.
1.10 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Belange der
Notfallvorsorge im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt werden.
1.11 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Frage der
Sicherung einer barrierefreien Ausbauform für den Ersatzfußweg im
Bebauungsplanentwurf ausreichend vorbereitet, abschließend jedoch in der
Ausführungsplanung geregelt wird.
1.12 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass durch die Planung
keine erheblichen Gefahrensituationen für Kinder im Straßenraum hervorgerufen
werden, und beschließt, dass eine Entscheidung über etwaig erforderliche
Maßnahmen zur Steuerung des Ausfahrtverkehrs aus dem Parkplatzbereich erst nach
Kenntnis der dortigen Verkehrssituation getroffen wird.
1.13 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Frage der
Parkplatzgestaltung und -bewirtschaftung nicht durch planungsrechtliche
Festsetzungen im Bebauungsplan geregelt werden kann und Angelegenheit der
nachfolgenden Genehmigungsplanung ist.
1.14 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, für die Abtrennung der
Freifläche um das Wohnhaus Seminarstraße 35 gegenüber der neuen
Parkplatzzufahrt keine planungsrechtliche Festsetzung zu treffen, sondern diese
zum Gegenstand der späteren Ausführungsplanung zu machen.
1.15 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass im Rahmen der
nachfolgenden Baugenehmigung nach den Bestimmungen der Baumschutzsatzung ein
Ersatz für hierdurch geschützte Bäume geregelt wird, und beschließt, den
Bebauungsplanentwurf nicht dahingehend abändern, dass die Baumöglichkeiten zum
Erhalt einzelner bestehender Bäume im Planbereich reduziert werden.
1.16 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass durch die
Festsetzung eines Mischgebietes in Verbindung mit dem Einzelhandelskonzept der
Stadt Emmerich am Rhein keine Ansiedlung umfangreicher zentralbereichsschädlicher
Einzelhandelsnutzungen im Plangebiet ausgeschlossen ist.
1.17 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Anregungen auf
veränderten Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung auf der
Vorhabenfläche im Bebauungsplanentwurf nicht zu folgen.
1.18 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Belange des
Artenschutzes entsprechend den Aussagen der Artenschutzprüfung (ASP I)
ausreichend berücksichtigt werden.
1.19 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass keine planungsrechtlichen
Festsetzungen zu einem Nutzungsausschluss im Plangebiet in Bezug auf die
immissionsschutzrechtlichen Schutzansprüche des Kindergartens im
Bebauungsplanentwurf getroffen werden.
1.20 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes keine wesentliche Wertänderung für die
bestehende Bebauung im Umfeld des Plangebietes bewirkt wird.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes durchzuführen.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied Sigmund teilt für die BGE mit, dass
aufgrund der Vielzahl von Einwendungen als Ergebnis der
Öffentlichkeitsbeteiligung wegen der noch unklaren Verkehrssituation in der
Zukunft (Bau eines Gesundheitszentrums) erhebliche Bedenken bestehen. Das
Risiko, dass durch die Planung keine erheblichen Gefahrensituationen für Kinder
im Straßenraum erhoben werden, kann derzeit durch die Kommunalpolitiker nicht
zuverlässig abgewogen werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch
größere Geschwindigkeiten tagsüber auf der Bergstraße oftmals überschritten und
meistens nicht kontrolliert werden. Die Frage der Parkraumgestaltung sollte in
jedem Fall durch planungsrechtliche Festsetzungen des Bebauungsplanes geregelt
werden, damit im Sinne einer gerechten Interessensabwägung die heutigen
Anlieger der Bergstraße und die Kinder zukünftig keine Nachteile erwartet. Die
beabsichtigten Eingriffe sind aus Sicht der BGE schwerwiegend, so dass die BGE
dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nur mit großen Bedenken zustimmen kann.
Die Bäume sollten erst dann auf dem Gelände gefällt werden, wenn der Bauantrag
genehmigt ist.
Mitglied Spiegelhoff führt aus, dass die
Verwaltungsvorlage im Ortsausschuss ebenfalls umfassend diskutiert wurde. Die
vorgebrachten Einwendungen wurden von der Verwaltung abgewogen. Während der 4wöchigen
Offenlage haben Bürger die Möglichkeit, ihre Einwendungen vorzubringen. Er
führt aus, dass im Ortsausschuss bereits angeregt wurde zu prüfen, ob eine
Zweckbindung des Geländes möglich ist. Er stellt den Antrag, nach Beschlussvorschlag
der Verwaltung zu beschließen.
Mitglied Gerritschen schließt sich der
Wortäußerung von Mitglied Spiegelhoff an. In der jetzigen Situation besteht
noch Zeit, die berechtigten Bedenken (wie z. B. Sicherheit der Kinder,
Parkplatzsituation, überbaubare Fläche) zu beheben. Das Projekt soll nicht
verhindert werden; der Status Quo der ärztlichen Versorgung soll beibehalten
werden. Die Entfernung von 3 schützenswerten Bäumen wird aber nicht für gut
geheißen und darf auch nicht passieren. Der Baumbestand sollte im Sinne der
Baumschutzsatzung berücksichtigt werden. Er würde dem Beschluss zustimmen, wenn
verwaltungsseitig eine Aussage gemacht wird, wie die weitere Pflege der
Lindenallee aussieht.
Mitglied Kaiser stellt eine 3-geschossige
Bebauung in Frage. Die von den Bürgern bemängelte zu starke Beschattung ist
seiner Meinung nach nicht tragbar. Im Übrigen schließt er sich den Worten der
Vorredner an.
Mitglied Kukulies kann sich dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen. Die verkehrlichen Aspekte sieht
er nicht so drastisch; diese waren erheblich größer, als der Hauptschulbetrieb
noch stattgefunden hat. Auch das Argument hinsichtlich zu viel Beschattung ist
für ihn nicht nachvollziehbar. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu
beschließen.
Herr Kemkes erläutert, dass kein
Grundstückseigentümer ein Anrecht auf uneingeschränkte Sonnennutzung hat. Zu
dem Thema „Beschattung“ gibt es Rechtsprechungen, die Aussagen darüber machen,
welche Stundenzahl an Beeinträchtigung von Sonne hinzunehmen sind. Die Verwaltung
hat in der Vorlage dargelegt, dass die in diesem Fall auftretenden
Verschattungselemente zumutbar sind. Auf die Wortäußerung von Mitglied
Gerritschen hinsichtlich möglicher Korrekturen des Projektes teilt er ferner
mit, dass die überbaubaren Grundstücksflächen um das beantragte Vorhaben eng
herum gelegt wurden. Dies und die 3-geschossige Bebaubarkeit ist aufgrund der
topographischen Gegebenheiten eine Festsetzung im Bebauungsplan. Das Projekt
zeigt eigentlich eine 2-Geschossigkeit, der Kellerbereich hebt sich jedoch vom
Gelände heraus, so dass das Projekt formal zu einem 3-geschossigen Gebäude
wird. Das Untergeschoss wird als Unterstellmöglichkeit für PKW genutzt. Im
Rahmen der Offenlage können die Bürger Einwendungen und Anregungen vorbringen
die von der Verwaltung abgewogen werden müssen.
Vorsitzender Jansen weist darauf hin, dass
Elten derzeit über 2 Hausärzte verfügt und weiterhin auch drüber verfügen
möchte. Die kassenärztliche Vereinigung sagt derzeit für das Stadtgebiet
Emmerich, dass kein weiterer Hausarzt zugelassen wird. Dennoch muss die Frage
gestattet sein, ob der Baukörper in der Größe realisiert werden muss., Die
Bürger können, wie bereits gesagt, nochmals die Einwendungen während der Zeit
der Offenlage zu Protokoll geben.
Vorsitzender Jansen lässt über den
gemeinsamen Antrag der Mitglieder Kukulies und Spiegelhoff, nach Vorlage zu
beschließen, abstimmen.