Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

1.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Anregungen der Stadtwerke Emmerich GmbH dahingehend zu folgen, dass in den Bebauungsplanentwurf für die Trasse der Gasleitung einschließlich ihrer Schutzflächen die zeichnerische Festsetzung einer Fläche für ein Leitungsrecht zugunsten des Versorgungsträgers aufgenommen wird.

 

1.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege zur Kenntnis und beschließt, den Hinweis im Bebauungsplanentwurf zu den Belangen der Bodendenkmalpflege dahingehend zu ergänzen, dass im Rahmen der zukünftigen Bauausführung die fotografische Dokumentation etwaig aufgedeckter Relikte des ehemaligen Gebäudes des Lehrerseminars an der Bergstraße gewünscht wird.

 

1.3       Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, den Bebauungsplanentwurf nach Vorlage des Bodengutachtens für die im Planbereich gelegene Sportfläche mit Aschebelag vor Durchführung der öffentlichen Auslegung entsprechend zu ergänzen.

 

1.4       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregungen hinsichtlich der Anpassung der Gestaltung an die Ziele der Gestaltungssatzung für den Denkmalbereich Elten zu verwerfen und die bisher geplanten Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur Gebäudestellung zum Gegenstand des Bebauungsplanentwurfes zu machen.

 

1.5       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die möglichen Schatteneinwirkungen bei einem Vorhaben unter Maximalausnutzung der planungsrechtlichen Vorgaben auf die Nachbargrundstücke nicht unzumutbar sind, und beschließt, die bisher vorgesehene Gebäudehöhenfestsetzung zum Gegenstand des Bebauungsplanentwurfes zu machen.

 

1.6       Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ergebnisse der Verkehrserhebung vor dem Plangebiet in der Bergstraße zur Kenntnis und beschließt, das Verfahren auf der Grundlage des bisherigen Entwurfes fortzuführen.

 

1.7       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, für das geplante Neubauvorhaben einen Alternativstandort auf der südwestlichen Teilfläche des Schulgrundstückes im Bereich der Einmündung der Seminarstraße in die Emmericher Straße zu verwerfen und das Planverfahren mit der Planungsabsicht der Schaffung einer Baumöglichkeit an der Bergstraße fortzusetzen.

 

1.8       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass durch die Planung keine Errichtung eines Gesundheitszentrums, welches über den Bedarf und die Zulassungsbestimmungen hinaus geht, festgeschrieben wird, und beschließt, das Verfahren auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes fortzuführen.

 

1.9       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass mit der geplanten Umgestaltung der Außenfläche des Grundschulgeländes an der Seminarstraße eine Verlagerung der Sportfläche vorgesehen ist, und beschließt, keine Änderung des Bebauungsplanentwurfes zugunsten eines Erhaltes des Ascheplatzes vorzunehmen.

 

1.10     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Belange der Notfallvorsorge im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt werden.

 

1.11     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Frage der Sicherung einer barrierefreien Ausbauform für den Ersatzfußweg im Bebauungsplanentwurf ausreichend vorbereitet, abschließend jedoch in der Ausführungsplanung geregelt wird.

 

1.12     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass durch die Planung keine erheblichen Gefahrensituationen für Kinder im Straßenraum hervorgerufen werden, und beschließt, dass eine Entscheidung über etwaig erforderliche Maßnahmen zur Steuerung des Ausfahrtverkehrs aus dem Parkplatzbereich erst nach Kenntnis der dortigen Verkehrssituation getroffen wird.

 

1.13     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Frage der Parkplatzgestaltung und -bewirtschaftung nicht durch planungsrechtliche Festsetzungen im Bebauungsplan geregelt werden kann und Angelegenheit der nachfolgenden Genehmigungsplanung ist.

 

1.14     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, für die Abtrennung der Freifläche um das Wohnhaus Seminarstraße 35 gegenüber der neuen Parkplatzzufahrt keine planungsrechtliche Festsetzung zu treffen, sondern diese zum Gegenstand der späteren Ausführungsplanung zu machen.

 

1.15     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass im Rahmen der nachfolgenden Baugenehmigung nach den Bestimmungen der Baumschutzsatzung ein Ersatz für hierdurch geschützte Bäume geregelt wird, und beschließt, den Bebauungsplanentwurf nicht dahingehend abändern, dass die Baumöglichkeiten zum Erhalt einzelner bestehender Bäume im Planbereich reduziert werden.

 

1.16     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass durch die Festsetzung eines Mischgebietes in Verbindung mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Emmerich am Rhein keine Ansiedlung umfangreicher zentralbereichsschädlicher Einzelhandelsnutzungen im Plangebiet ausgeschlossen ist.

 

1.17     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Anregungen auf veränderten Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung auf der Vorhabenfläche im Bebauungsplanentwurf nicht zu folgen.

 

1.18     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Belange des Artenschutzes entsprechend den Aussagen der Artenschutzprüfung (ASP I) ausreichend berücksichtigt werden.

 

1.19     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass keine planungsrechtlichen Festsetzungen zu einem Nutzungsausschluss im Plangebiet in Bezug auf die immissionsschutzrechtlichen Schutzansprüche des Kindergartens im Bebauungsplanentwurf getroffen werden.

 

1.20     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine wesentliche Wertänderung für die bestehende Bebauung im Umfeld des Plangebietes bewirkt wird.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes durchzuführen.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Sigmund teilt für die BGE mit, dass aufgrund der Vielzahl von Einwendungen als Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung wegen der noch unklaren Verkehrssituation in der Zukunft (Bau eines Gesundheitszentrums) erhebliche Bedenken bestehen. Das Risiko, dass durch die Planung keine erheblichen Gefahrensituationen für Kinder im Straßenraum erhoben werden, kann derzeit durch die Kommunalpolitiker nicht zuverlässig abgewogen werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch größere Geschwindigkeiten tagsüber auf der Bergstraße oftmals überschritten und meistens nicht kontrolliert werden. Die Frage der Parkraumgestaltung sollte in jedem Fall durch planungsrechtliche Festsetzungen des Bebauungsplanes geregelt werden, damit im Sinne einer gerechten Interessensabwägung die heutigen Anlieger der Bergstraße und die Kinder zukünftig keine Nachteile erwartet. Die beabsichtigten Eingriffe sind aus Sicht der BGE schwerwiegend, so dass die BGE dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nur mit großen Bedenken zustimmen kann. Die Bäume sollten erst dann auf dem Gelände gefällt werden, wenn der Bauantrag genehmigt ist.

 

Mitglied Spiegelhoff führt aus, dass die Verwaltungsvorlage im Ortsausschuss ebenfalls umfassend diskutiert wurde. Die vorgebrachten Einwendungen wurden von der Verwaltung abgewogen. Während der 4wöchigen Offenlage haben Bürger die Möglichkeit, ihre Einwendungen vorzubringen. Er führt aus, dass im Ortsausschuss bereits angeregt wurde zu prüfen, ob eine Zweckbindung des Geländes möglich ist. Er stellt den Antrag, nach Beschlussvorschlag der Verwaltung zu beschließen.

 

Mitglied Gerritschen schließt sich der Wortäußerung von Mitglied Spiegelhoff an. In der jetzigen Situation besteht noch Zeit, die berechtigten Bedenken (wie z. B. Sicherheit der Kinder, Parkplatzsituation, überbaubare Fläche) zu beheben. Das Projekt soll nicht verhindert werden; der Status Quo der ärztlichen Versorgung soll beibehalten werden. Die Entfernung von 3 schützenswerten Bäumen wird aber nicht für gut geheißen und darf auch nicht passieren. Der Baumbestand sollte im Sinne der Baumschutzsatzung berücksichtigt werden. Er würde dem Beschluss zustimmen, wenn verwaltungsseitig eine Aussage gemacht wird, wie die weitere Pflege der Lindenallee aussieht.

 

Mitglied Kaiser stellt eine 3-geschossige Bebauung in Frage. Die von den Bürgern bemängelte zu starke Beschattung ist seiner Meinung nach nicht tragbar. Im Übrigen schließt er sich den Worten der Vorredner an.

 

Mitglied Kukulies kann sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen. Die verkehrlichen Aspekte sieht er nicht so drastisch; diese waren erheblich größer, als der Hauptschulbetrieb noch stattgefunden hat. Auch das Argument hinsichtlich zu viel Beschattung ist für ihn nicht nachvollziehbar. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Herr Kemkes erläutert, dass kein Grundstückseigentümer ein Anrecht auf uneingeschränkte Sonnennutzung hat. Zu dem Thema „Beschattung“ gibt es Rechtsprechungen, die Aussagen darüber machen, welche Stundenzahl an Beeinträchtigung von Sonne hinzunehmen sind. Die Verwaltung hat in der Vorlage dargelegt, dass die in diesem Fall auftretenden Verschattungselemente zumutbar sind. Auf die Wortäußerung von Mitglied Gerritschen hinsichtlich möglicher Korrekturen des Projektes teilt er ferner mit, dass die überbaubaren Grundstücksflächen um das beantragte Vorhaben eng herum gelegt wurden. Dies und die 3-geschossige Bebaubarkeit ist aufgrund der topographischen Gegebenheiten eine Festsetzung im Bebauungsplan. Das Projekt zeigt eigentlich eine 2-Geschossigkeit, der Kellerbereich hebt sich jedoch vom Gelände heraus, so dass das Projekt formal zu einem 3-geschossigen Gebäude wird. Das Untergeschoss wird als Unterstellmöglichkeit für PKW genutzt. Im Rahmen der Offenlage können die Bürger Einwendungen und Anregungen vorbringen die von der Verwaltung abgewogen werden müssen.

 

Vorsitzender Jansen weist darauf hin, dass Elten derzeit über 2 Hausärzte verfügt und weiterhin auch drüber verfügen möchte. Die kassenärztliche Vereinigung sagt derzeit für das Stadtgebiet Emmerich, dass kein weiterer Hausarzt zugelassen wird. Dennoch muss die Frage gestattet sein, ob der Baukörper in der Größe realisiert werden muss., Die Bürger können, wie bereits gesagt, nochmals die Einwendungen während der Zeit der Offenlage zu Protokoll geben.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder Kukulies und Spiegelhoff, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.