Beschlussvorschlag

 

In Ausübung seines Rückholrechtes beschließt der Rat:

 

 

Zu I)

Der Rat nimmt den Sachstandbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die von der Bezirksregierung für erforderlich gehaltenen Unterlagen erarbeiten zu lassen und danach erneut die landesplanerische Abstimmung zu suchen.

 

Zu II)

Der Rat beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ dahingehend zu ändern, dass die beiden geplanten Konzentrationszonen 4 und 5 sowie der Teil der Konzentrationszone 2, der sich mit der im GEP 99 dargestellten Sondierungsfläche für ein GIB längs der Bundesgrenze deckt, aus dem Verfahren entlassen werden.

 


 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert kurz aus den Beratungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und empfiehlt, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Mitglied ten Brink stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschießen.

 

Mitglied Kaiser erklärt, dass er gegen die Vorlage stimmt.