Sitzung: 12.05.2015 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01 - 16 0349/2015
Beschlussvorschlag
Verweisung
an den Ausschuss für Stadtentwicklung
Begründung
§ 58 Abs. 3 Satz 6 GO NW eröffnet für die
Sitzungen der Ausschüsse grundsätzlich die Möglichkeit, Vertreter derjenigen
Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen sind und
Sachverständige anlassbezogen zu den Beratungen hinzuzuziehen.
Eine solche Hinzuziehung erfordert einen
entsprechenden Beschluss des Ausschusses, in einer der Hinzuziehung
vorausgehenden Sitzung und fällt nicht in die Beschlusskompetenz des Rates.
Mithin wird eine Verweisung an den
zuständigen Fachausschuss empfohlen.
Mitglied Gertsen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.