Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Verweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung

 

 

Begründung

 

§ 58 Abs. 3 Satz 6 GO NW eröffnet für die Sitzungen der Ausschüsse grundsätzlich die Möglichkeit, Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen sind und Sachverständige anlassbezogen zu den Beratungen hinzuzuziehen.

Eine solche Hinzuziehung erfordert einen entsprechenden Beschluss des Ausschusses, in einer der Hinzuziehung vorausgehenden Sitzung und fällt nicht in die Beschlusskompetenz des Rates.

Mithin wird eine Verweisung an den zuständigen Fachausschuss empfohlen.

 

 


 

Mitglied Gertsen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.