Sitzung: 02.06.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0371/2015
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die
Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zur Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese ins
Verfahren einzubringen.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Die
für die Stadt Emmerich am Rhein vorgesehenen Maßnahmen mit den entsprechenden
Zuständigkeiten sind der Vorlage beigefügt. Es geht darum, Maßnahmen zu
entwickeln, die die Wasserqualität und die Strukturvielfalt der beteiligten
Gewässer erhöhen. Somit sind vorrangig die Wasserverbände und die
Landwirtschaft als Träger gefordert. Sofern die Zuständigkeit bei der Kommune
liegt, wie bei der Optimierung der Betriebsweise kommunale Kläranlagen, ist in
der Vorlage aufgeführt, dass mit den entsprechenden Maßnahmen bereits begonnen
wurde.
Die Stadt Emmerich am Rhein trägt in ihrer
Stellungnahme keine Bedenken zu den Maßnahmen vor, da es keine negativen
Auswirkungen gibt und die Maßnahmen als sinnvoll angesehen werden.
Mitglied Sloot erklärt, dass es ihres
Erachtens bei der Wasserrahmenrichtlinie generell um Abwässer (häusliche und
industrielle Abwässer) und um die Anpassung des technischen Standes der Kläranlagen geht. In Emmerich wurde die
Kläranlage in den letzten Jahren immer wieder auf den neuesten Stand gesetzt.
Für Mitglied Sloot stellt sich die Frage, ob im Rahmen der durch die
Wasserrahmenrichtlinie gesetzten Maßnahmen des Neubaus und der Anpassung der
städtischen Kläranlage ein technischer Zustand erreicht ist, so dass keine
weiteren Kosten auf die Bürger zukommen. Ihres Erachtens müssten möglicherweise
in Anpassung an die Wasserrahmenrichtlinie weitere Planungen erfolgen, die dazu
führen könnten, dass die Bürger belastet werden.
Frau Bein antwortet, dass nach Auskunft der
Technischen Werke Emmerich derzeit die Stadt Emmerich am Rhein nicht betroffen
ist; lediglich die andere Rheinseite sei betroffen.
Im Ergebnis der nochmaligen Rücksprache mit
den Abwasserwerken ist in absehbarer Zukunft damit zu rechnen, dass der
Gesetzgeber für kommunale Kläranlagen eine Pflicht erlassen wird, hier eine
vierte Reinigungsstufe einzuführen, die dann vor allem die Gewässerbelastungen
mit Arzneimittelrückständen deutlich reduziert.
Zur Zeit gibt es jedoch weder einen verbindlichen Grenzwert noch eine
gesetzlich festgelegte Pflicht für kommunale Klärwerksbetreiber, die vierte
Reinigungsstufe mit entsprechender Filtration einzuführen. Auch sind noch keine
Grenzwerte festgelegt, die die vierte Reinigungsstufe für bestimmte Stoffe an
Frachtreduzierung leisten müsste. Stand heute hält sich die Belastungssituation
des Emmericher Abwassers mit Spuren von Medikamenten in Grenzen. Sollte eine
Pflicht zur vierten Reinigungsstufe eingeführt werden würde die technische
Aufrüstung der Kläranlage voraussichtlich zu Gebührensteigerungen im einstelligen
Prozentbereich führen.
Ferner spricht Mitglied Sloot die Wasserwege
1. Ordnung (Bundeswasserstraße) und 2. Ordnung (Fließgewässer) an. In Emmerich
fällt die Wild unter die Gewässer 2. Ordnung. Die Wild befindet sich im
Grenzgebiet zu den Niederlanden. Mitglied Sloot hat vom Niersverband
umfangreiche Unterlagen zur Renaturierung der Niers eingesehen. Sie glaubt,
dass bei solchen geplanten Maßnahmen,
die Kommune in Ihrer Planungshoheit betroffen ist. Kommt es im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
im Stadtgebiet Emmerich zu Renaturierungsmaßnahmen würde ihres Erachtens auch
die Stadt Emmerich am Rhein betroffen sein.
Nach Auffassung der Verwaltung ist die Stadt
Emmerich am Rhein nur dann betroffen, wenn gewässerbegleitende Grundstücke im
Besitz der Stadt unmittelbar von strukturellen Maßnahmen des Gewässersausbaus
betroffen sind. Ansonsten ist sie in ihrer Planungshoheit nicht betroffen. Der
eigentliche Adressat der Forderungen, die im Rahmen der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie aufgestellt werden, ist der Unterhaltspflichtige der
hiesigen Gewässer, der Deichverband Bislich-Landesgrenze. Der Deichverband hat
in einer seiner Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung den
Maßnahmenplan vorgestellt, der im einzelnen die Maßnahmen beschreibt, die zur
Verbesserung der chemischen und strukturellen Qualität der Emmericher Gewässer
beitragen.
Herr Kemkes erklärt, dass, die Stadt Emmerich
am Rhein immer beteiligt wird, wenn die Einzelmaßnahmen zur Umsetzung gelangen.
Mitglied ten Brink fragt an, ob bei dem
letztlich beschlossenen Gewerbegebiet nördlich der Autobahn die Gräben und das
eigentliche Grundstück ebenfalls unter die Wasserrahmenrichtlinie fallen.
Frau Bein erklärt, dass das gesamte
Stadtgebiet, somit auch die genannten Gräben unter die Wasserrahmenrichtlinie
fallen.
Mitglied Kaiser teilt mit, dass seines
Wissens nach die Wild einen zu hohen Gehalt an Barium aufweist. Er fragt an,
wer dafür zuständig ist.
Diesbezüglich kann von der Verwaltung derzeit
keine Aussage gemacht werden. Sie wird in der nächsten Sitzung darüber
berichten.