Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese ins Verfahren einzubringen.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Die für die Stadt Emmerich am Rhein vorgesehenen Maßnahmen mit den entsprechenden Zuständigkeiten sind der Vorlage beigefügt. Es geht darum, Maßnahmen zu entwickeln, die die Wasserqualität und die Strukturvielfalt der beteiligten Gewässer erhöhen. Somit sind vorrangig die Wasserverbände und die Landwirtschaft als Träger gefordert. Sofern die Zuständigkeit bei der Kommune liegt, wie bei der Optimierung der Betriebsweise kommunale Kläranlagen, ist in der Vorlage aufgeführt, dass mit den entsprechenden Maßnahmen bereits begonnen wurde.

Die Stadt Emmerich am Rhein trägt in ihrer Stellungnahme keine Bedenken zu den Maßnahmen vor, da es keine negativen Auswirkungen gibt und die Maßnahmen als sinnvoll angesehen werden.

 

Mitglied Sloot erklärt, dass es ihres Erachtens bei der Wasserrahmenrichtlinie generell um Abwässer (häusliche und industrielle Abwässer) und um die Anpassung des technischen Standes der  Kläranlagen geht. In Emmerich wurde die Kläranlage in den letzten Jahren immer wieder auf den neuesten Stand gesetzt. Für Mitglied Sloot stellt sich die Frage, ob im Rahmen der durch die Wasserrahmenrichtlinie gesetzten Maßnahmen des Neubaus und der Anpassung der städtischen Kläranlage ein technischer Zustand erreicht ist, so dass keine weiteren Kosten auf die Bürger zukommen. Ihres Erachtens müssten möglicherweise in Anpassung an die Wasserrahmenrichtlinie weitere Planungen erfolgen, die dazu führen könnten, dass die Bürger belastet werden.

Frau Bein antwortet, dass nach Auskunft der Technischen Werke Emmerich derzeit die Stadt Emmerich am Rhein nicht betroffen ist; lediglich die andere Rheinseite sei betroffen.

Im Ergebnis der nochmaligen Rücksprache mit den Abwasserwerken ist in absehbarer Zukunft damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber für kommunale Kläranlagen eine Pflicht erlassen wird, hier eine vierte Reinigungsstufe einzuführen, die dann vor allem die Gewässerbelastungen mit Arzneimittelrückständen deutlich reduziert.  Zur Zeit gibt es jedoch weder einen verbindlichen Grenzwert noch eine gesetzlich festgelegte Pflicht für kommunale Klärwerksbetreiber, die vierte Reinigungsstufe mit entsprechender Filtration einzuführen. Auch sind noch keine Grenzwerte festgelegt, die die vierte Reinigungsstufe für bestimmte Stoffe an Frachtreduzierung leisten müsste. Stand heute hält sich die Belastungssituation des Emmericher Abwassers mit Spuren von Medikamenten in Grenzen. Sollte eine Pflicht zur vierten Reinigungsstufe eingeführt werden würde die technische Aufrüstung der Kläranlage voraussichtlich zu Gebührensteigerungen im einstelligen Prozentbereich führen.

 

Ferner spricht Mitglied Sloot die Wasserwege 1. Ordnung (Bundeswasserstraße) und 2. Ordnung (Fließgewässer) an. In Emmerich fällt die Wild unter die Gewässer 2. Ordnung. Die Wild befindet sich im Grenzgebiet zu den Niederlanden. Mitglied Sloot hat vom Niersverband umfangreiche Unterlagen zur Renaturierung der Niers eingesehen. Sie glaubt, dass bei solchen geplanten Maßnahmen,  die Kommune in Ihrer Planungshoheit betroffen ist. Kommt es im  Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Stadtgebiet Emmerich zu Renaturierungsmaßnahmen würde ihres Erachtens auch die Stadt Emmerich am Rhein betroffen sein.

Nach Auffassung der Verwaltung ist die Stadt Emmerich am Rhein nur dann betroffen, wenn gewässerbegleitende Grundstücke im Besitz der Stadt unmittelbar von strukturellen Maßnahmen des Gewässersausbaus betroffen sind. Ansonsten ist sie in ihrer Planungshoheit nicht betroffen. Der eigentliche Adressat der Forderungen, die im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie aufgestellt werden, ist der Unterhaltspflichtige der hiesigen Gewässer, der Deichverband Bislich-Landesgrenze. Der Deichverband hat in einer seiner Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung den Maßnahmenplan vorgestellt, der im einzelnen die Maßnahmen beschreibt, die zur Verbesserung der chemischen und strukturellen Qualität der Emmericher Gewässer beitragen.

 

Herr Kemkes erklärt, dass, die Stadt Emmerich am Rhein immer beteiligt wird, wenn die Einzelmaßnahmen zur Umsetzung gelangen.

 

Mitglied ten Brink fragt an, ob bei dem letztlich beschlossenen Gewerbegebiet nördlich der Autobahn die Gräben und das eigentliche Grundstück ebenfalls unter die Wasserrahmenrichtlinie fallen.

Frau Bein erklärt, dass das gesamte Stadtgebiet, somit auch die genannten Gräben unter die Wasserrahmenrichtlinie fallen.

 

Mitglied Kaiser teilt mit, dass seines Wissens nach die Wild einen zu hohen Gehalt an Barium aufweist. Er fragt an, wer dafür zuständig ist.

Diesbezüglich kann von der Verwaltung derzeit keine Aussage gemacht werden. Sie wird in der nächsten Sitzung darüber berichten.