Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 7, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorgelegten Entwurf einer Veränderungssperre für den Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. E 27/3

- Wardstraße/Eltener Straße - gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Gerd Bartels teilt für seine Fraktion mit, dass sich seine Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht anschließen wird. Wenn die Grenzen der Innenstadt nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Mittelzentrum genügen, muss darüber nachgedacht werden, diese Grenzen möglicherweise neu zu definieren, um aktiv Ansiedlungs- bzw. Erweiterungspolitik betreiben zu können. Das von der Verwaltung vorgebrachte Argument des Nahversorgungscharakters kann aus Sicht der Fraktion nicht angerechnet werden, da für mobile Bewohner der Innenstadt weder der Weg zu ALDI noch zu LIDL zu weit sind. Bei den Bauvoranfragen von LIDL handelt es sich nicht um eine Sortimentserweiterung sondern um eine Verbesserung der Servicequalität (breitere Gänge und weniger hohe Regale). In dem Zusammenhang sollte man darüber nachdenken, wie der Anteil von 50 % der auswärtigen Besucher, die bei dem Discounter einkaufen, evtl. zu Gästen der Stadt werden könnte. Vor einigen Jahren wurde von Dr. Wachs gesagt, dass die Politik und Verwaltung lediglich die Plattform für Ansiedlungen, Erweiterungen und Handelsbesatz schaffen. Die entsprechende Umsetzung kann nur von den Interessierten kommen. Doch in diesem Fall muss man leider wieder erkennen, dass man den Interessierten diese Möglichkeit nimmt. Durch den Beschlussvorschlag wird eine Verbesserung des aktiven Zustandes verhindert. Dies bedeutet für die Stadt Emmerich am Rhein eine nichts zukunftsweisende Entwicklung.

 

Auf Anfrage von Mitglied Kaiser antwortet Herr Kemkes, dass die Veränderungssperre für 2 Jahre erlassen wird. Die Zeit der Zurückstellung des Baugesuches wird auf die Veränderungssperre angerechnet. Wenn es erforderlich sein sollte, besteht allerdings die Möglichkeit, die Veränderungssperre um 1 weiteres Jahr zu verlängern. Die jetzige Veränderungssperre gilt bis zum 20.08.2016.

 

Herr Kemkes teilt Mitglied Tepaß auf Nachfrage hin mit, dass die Veränderungssperre automatisch dann beendet ist, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Die Verwaltung geht davon aus, dass man mit der Bebauungsplanaufstellung früher fertig ist, so dass die Veränderungssperre somit frühzeitig beendet ist.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder Botho Brouwer und Lindemann, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.