Sitzung: 02.06.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 16 0377/2015
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorgelegten Entwurf einer Veränderungssperre für den Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. E 27/3
- Wardstraße/Eltener Straße - gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied Gerd Bartels teilt für seine
Fraktion mit, dass sich seine Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
nicht anschließen wird. Wenn die Grenzen der Innenstadt nicht mehr den
Anforderungen an ein modernes Mittelzentrum genügen, muss darüber nachgedacht
werden, diese Grenzen möglicherweise neu zu definieren, um aktiv Ansiedlungs-
bzw. Erweiterungspolitik betreiben zu können. Das von der Verwaltung
vorgebrachte Argument des Nahversorgungscharakters kann aus Sicht der Fraktion
nicht angerechnet werden, da für mobile Bewohner der Innenstadt weder der Weg
zu ALDI noch zu LIDL zu weit sind. Bei den Bauvoranfragen von LIDL handelt es
sich nicht um eine Sortimentserweiterung sondern um eine Verbesserung der
Servicequalität (breitere Gänge und weniger hohe Regale). In dem Zusammenhang
sollte man darüber nachdenken, wie der Anteil von 50 % der auswärtigen Besucher,
die bei dem Discounter einkaufen, evtl. zu Gästen der Stadt werden könnte. Vor
einigen Jahren wurde von Dr. Wachs gesagt, dass die Politik und Verwaltung
lediglich die Plattform für Ansiedlungen, Erweiterungen und Handelsbesatz
schaffen. Die entsprechende Umsetzung kann nur von den Interessierten kommen.
Doch in diesem Fall muss man leider wieder erkennen, dass man den
Interessierten diese Möglichkeit nimmt. Durch den Beschlussvorschlag wird eine
Verbesserung des aktiven Zustandes verhindert. Dies bedeutet für die Stadt
Emmerich am Rhein eine nichts zukunftsweisende Entwicklung.
Auf Anfrage von Mitglied Kaiser antwortet
Herr Kemkes, dass die Veränderungssperre für 2 Jahre erlassen wird. Die Zeit
der Zurückstellung des Baugesuches wird auf die Veränderungssperre angerechnet.
Wenn es erforderlich sein sollte, besteht allerdings die Möglichkeit, die
Veränderungssperre um 1 weiteres Jahr zu verlängern. Die jetzige
Veränderungssperre gilt bis zum 20.08.2016.
Herr Kemkes teilt Mitglied Tepaß auf
Nachfrage hin mit, dass die Veränderungssperre automatisch dann beendet ist,
wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Die Verwaltung geht davon aus, dass
man mit der Bebauungsplanaufstellung früher fertig ist, so dass die
Veränderungssperre somit frühzeitig beendet ist.
Vorsitzender Jansen lässt über den
gemeinsamen Antrag der Mitglieder Botho Brouwer und Lindemann, nach Vorlage zu
beschließen, abstimmen.