Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorgelegten Entwurf einer Veränderungssperre für den Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. E 27/3

- Wardstraße/Eltener Straße - gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Mitglied Bartels erklärt für seine Fraktion, dass sie befürchten, mit dieser Beschlussfassung einen Fehler zu machen, der hinsichtlich der Entwicklung der Stadt und dem vorgestellten ISEK konträr läuft. Im ISEK sind die Stadtgebiete neu formuliert worden. So sind die Bereiche Lidl an der Wardstraße wie auch Aldi im Kernbereich angesiedelt. Aus dem Grunde sollte einer Entwicklung, z.B. servicefreundlicher einkaufen zu gehen,  nichts entgegenstehen. Das wird mit dieser Veränderungssperre nicht unterstützt und eine Chance für Emmerich am Rhein Kunden zu werben, wird zerstört.

 

Auch Mitglied Meschkapowitz ist der Auffassung dass diese Veränderungssperre die Entwicklung der Stadt bremst und er nennt hier die geplanten Erweiterungen von Aldi und Kaufland. Der Zustrom der niederländischen Einkaufskunden könnte den Standort Emmerich am Rhein weiter stärken, wenn diese Veränderungssperre nicht beschlossen würde. Er empfindet die stetigen Regulierungen als hinderlich, seiner Meinung nach müsse man den Wettbewerb in der freien Marktwirtschaft zulassen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt erklärend mit, dass die Frage einer Veränderungssperre nicht als Instrument einer Verhinderung gesehen werden darf, sondern es ist die verantwortungsvolle Aufgabe von Stadtplanung. Ausgangspunkt ist das vom Rat beschlossene Einzelhandelskonzept, aus dem die Veränderungssperren entstanden ist.  

 

Nach kurzer Diskussion stellt Mitglied Matthias Reintjes den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.